1. Startseite
  2. Lokales
  3. München Landkreis
  4. Haar

Kreissägen-Prozess: Berufung verworfen, Komplizen bleiben im Knast

Kommentare

Bernd M. (li.) und Christian K. (re.) hatten Gabriele P. geholfen, ihren mit der Kreissäge getöteten Freund im Garten ihres Hauses in Haar zu vergraben.
Bernd M. (li.) und Christian K. (re.) hatten Gabriele P. geholfen, ihren mit der Kreissäge getöteten Freund im Garten ihres Hauses in Haar zu vergraben. © Sigi Jantz

Der Kreissägen-Mord in Haar beschäftigt die Justiz noch immer. Die zwei Komplizen von Gabriele P. hatten Berufung gegen ihre Verurteilung eingelegt. Nun standen sie erneut vor Gericht.

München/Haar – Vor neun Jahren trennte Gabriele P. ihrem gefesselten Freund mit einer Kreissäge fast vollständig den Kopf ab. Sie wurde wegen Totschlags verurteilt, ihre Helfer bekamen ebenfalls eine Strafe. Doch deren Anwälte legten Berufung ein. Vor Gericht wurden nun neue, grausige Details bekannt.

Ihr Freund Christian K. und Kumpel Bernd M. hatten Gabriele P. geholfen, die Leiche verschwinden zu lassen. Sie wurden bereits im September vergangenen Jahres verurteilt: Christian K. zu zwei Jahren und acht Monaten Haft wegen Strafvereitelung und Bernd M. zu zwei Jahren und drei Monaten. Ihre Anwälte legten Berufung ein. Am Mittwoch wurde der Fall erneut aufgerollt. Beide Männer mussten erneut aussagen.

Die Versuche, die Leiche zu beseitigen, dauerten mehrere Tage

Nachdem Gabriele P. ihren Freund getötet hatte, deckte sie ihn laut Anklageschrift mit einer Decke ab und ließ ihn auf dem Dachboden liegen. Als ihr neuer Freund Christian K. von der Leiche im Haus erfuhr, rief er nicht die Polizei, sondern stellte seine Freundin zur Rede. Er habe lange gebraucht, um zu verstehen, dass seine Freundin einen Menschen getötet hatte. Gabriele P. sei während ihres Geständnisses vor ihm zusammengebrochen. Ihre Geschichte habe ihn „tief bewegt“. Ein „Haufen Elend“ sei sie gewesen, und „ich habe sie geliebt“, so der Angeklagte. „Also habe ich ihr geholfen.“

Zunächst habe er probiert, ob er den Toten heben könne. Das klappte allerdings nicht. Wie in der Anklageschrift steht, versuchte Christian K., den Leichnam mit einem Beil in Einzelteile zu zerkleinern, was ebenfalls nicht funktionierte. Er wickelte den Toten in Folie ein, wobei er sich mehrfach übergeben habe, gab K. zu. Er sei weiterhin ratlos gewesen, wie die Leiche am besten weggeschafft werden könnte. Christian K. fragte seine Freundin, ob sie ihm helfen könnte, ihren toten Exfreund vom Dachboden nach unten zu tragen. Weil sie nicht konnte, bat er Bernd M. um Hilfe. Die Versuche, die Leiche zu beseitigen, dauerten laut K. mehrere Tage.

Mit Staubschutzmasken gegen den Verwesungsgeruch 

Doch irgendwann ging es. Im Mordhaus, so seine Schilderung, rauchten Gabriele P. und ihre Helfer zunächst etliche Joints und nahmen Kokain. „Wir haben uns lange nicht getraut, irgendwas zu tun“, sagt der Angeklagte K. vor Gericht. Doch dann zogen sie mit Teebaumöl getränkte Staubschutzmasken auf und machten sich an die Arbeit: Sie schafften die Leiche in den Garten, warfen sie in das vorbereitete Loch und deckten es mit Erde zu.

Bernd M. half mit, die Leiche im Garten des Hauses zu vergraben. Vor Gericht sagte M., der eine neurologische Entwicklungsstörung hat und zu 50 Prozent schwerbehindert ist: „Ich hatte keine Vorstellung von dem genauen Tathergang.“ Gabriele P. und ihr Freund seien zu ihm gekommen. „Wir haben ein Problem“, sollen sie gesagt haben. „Bitte hilf uns bei der Beseitigung.“ Bernd M. habe die Angeklagte „nett“ gefunden und helfen wollen, da sie aufgelöst gewirkt habe. Er habe nicht weiter darüber nachgedacht. 

Leiche vergraben, dann zur Arbeit gegangen

Im Haus von Gabriele P. habe es „stark gestunken“. Bernd M. sagte, er habe Drogen konsumiert, um den Geruch zu ertragen und sich selbst zu betäuben. Dann packte er mit an, der Gestank nach Verwesung war „erbärmlich“. Mehr gezogen als getragen hätte er die Leiche. Das Grab für den Exfreund von Gabriele P. war im Garten bereits ausgehoben. Er habe „fünf Schaufeln Erde“ drauf geschüttet. Außer dem Bündel und dem Loch im Garten habe Bernd M. nichts gesehen.

Nach dem Vorfall sei er wieder zur Arbeit gegangen und habe sich nichts anmerken lassen. Irgendwann habe er die Sache vergessen – und jahrelang nicht mehr darüber gesprochen. Im Nachhinein bereut er sein Tun: „Tut mir sehr leid“, ließ der Angeklagte vor Gericht wissen. Im Nachhinein könne er nicht fassen, was er getan hat. Damals habe er die Polizei nicht gerufen, weil es früher oft Probleme gegeben hatte.

Richter rät Anwälten, Berufungen zurückzuziehen

Nach der Anhörung der beiden Angeklagten sagte der Richter: „Ich sehe nicht ein, warum das Urteil des Amtsgericht falsch sein sollte.“ Er riet den Anwälten der Angeklagten, die Berufung zurückzuziehen. Die Anwältin von Bernd M. folgte dem Rat.

Christian K. pochte dennoch auf die Berufung: „Ich weiß, dass ich gegen das Gesetz gehandelt habe. Aber ich habe es getan, um ihr zu helfen.“ Es tue ihm leid, Kumpel Bernd M. „da mit reingezogen“ zu haben. „Ich war sehr verzweifelt“, so Christian K. Staatsanwalt Laurent Lafleur bemängelte im Plädoyer fehlende Reue: „Dass er einen Fehler gemacht hat, habe ich heute wieder nicht gehört."

K.s Verteidiger Michael Adams machte dagegen deutlich: „Mein Mandant war völlig überfordert. Es ging ihm zunächst mal um die Beseitigung einer psychisch unerträglichen Situation." Das sei eine andere Triebfeder als bewusst ein Verbrechen zu begehen. 

Doch für den Richter zählte das nicht. Das Urteil, die Berufung als unbegründet zu verwerfen, erklärte der Richter folgendermaßen: „Der Angeklagte war bei der Tat sicher in einer Ausnahmesituation. Die Frage ist aber, wie man sich in solch einer Situation verhält. Sein einziges Interesse war, seiner Partnerin zu helfen. Es zieht sich durch sein Leben, dass er Regeln nicht beachtet." Die Familie des Opfers habe daraus einen hohen Schaden davongetragen. Sie wussten jahrelang nicht, wo ihr Sohn war. Zur Situation des Komplizen sagte der Richter: "Da wurde ein armer Teufel mit hineingezogen."

Andreas Thieme, Vanessa Fonth

Auch interessant

Dieser Inhalt von Outbrain kann aufgrund Ihrer Datenschutz-Einstellungen nicht geladen werden.

(Falls dieser Link nicht funktioniert, müssen Sie ggf. Ihre Adblocker-Einstellungen anpassen.)

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion