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Betriebsschließungen in der Corona-Krise „Entschädigungsklagen gegen den Staat sind falsches Signal“

Leeres Café: In der Corona-Krise mussten viele Betriebe schließen. Warum jetzt aber Entschädigungsklagen gegen den Staat wenig Erfolg versprechen, erklärt Rechtsanwalt Arndt Eversberg.
Leeres Café: In der Corona-Krise mussten viele Betriebe schließen. Warum jetzt aber Entschädigungsklagen gegen den Staat wenig Erfolg versprechen, erklärt Rechtsanwalt Arndt Eversberg. | Foto: Foto von Kaboompics .com von Pexels
Arndt Eversberg, Omni Bridgeway

Ob Restaurants, Fitnessstudios oder Baumärkte: Fast alle Branchen mussten wegen des Lockdowns der Wirtschaft während der letzten Monate erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Unternehmen mit wenigen Reserven droht gar die Insolvenz. Deshalb verklagen immer mehr Unternehmen den Staat auf Entschädigung. Doch daran könnten am Ende nur die Anwälte verdienen.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), auf dem sämtliche staatliche Maßnahmen in der Corona-Krise basieren, fristete bisher ein Schattendasein. Doch jetzt soll es plötzlich das Allheilmittel für Schadensersatzklagen von Hunderttausenden Betrieben werden, die in der Krise dicht machen mussten. So propagieren es derzeit mehrere Wirtschaftsanwälte in den eigenen und öffentlichen Medien.

Urteil des Landgerichts Heilbronn

Doch es gibt auch Gegenstimmen. Die Einschätzung dieser Anwälte, die öffentlich für Klagen gegen den Staat werben, teile ich nicht. Der Staat tut im Augenblick alles, um betroffene Unternehmen finanziell über Soforthilfeprogramme, Darlehen, Bürgschaften und Kurzarbeitergeld zu unterstützen und ihr Fortbestehen zu sichern. Ich sehe mich in meiner Rechtsauffassung durch ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Heilbronn (vom 29. April 2020; Aktenzeichen: I 4 O 82/20) bestätigt.

Das Gericht hat in einer bundesweit ersten Entscheidung einer Friseurmeisterin eine Entschädigungszahlung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren verweigert. Die ausführlich begründete Entscheidung dürfte zur Blaupause für weitere Entschädigungsklagen werden. In der Krise stillgelegte Unternehmen sollten sich keine falschen Hoffnungen machen, ihre Existenz über diesen Weg zu sichern. Derartige Staatshaftungsklagen sind kompliziert und langwierig.

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Corona-Krise stellt Ausnahmesituation dar

Zudem stellt die Corona-Krise eine Ausnahmesituation dar, die den Staat - und damit im Ergebnis uns alle – schon jetzt an den Rand der finanziellen Leistungsfähigkeit bringt. Die von einigen Anwälten herbeigeredete Klagewelle ist in der aktuellen Situation falsch und ohne Erfolgsaussichten. Die Justiz wird die milliardenschweren Entschädigungszahlungen an Unternehmer ablehnen und deshalb sind bloße Umsatzaussichten juristisch wertlos.

Über den Autor:

Rechtsanwalt Arndt Eversberg ist Vorstand bei der Omni Bridgeway AG. Unter diesem Unternehmensnamen firmiert seit Ende April der Kölner Prozessfinanzierer Roland Prozessfinanz in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

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