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Eklat im Krebsärztin-Prozess "Ich bin überzeugt, sie hat die Patienten totgespritzt"

Peinliche Enthüllung im "Todesengel"-Prozess: Acht kranke Patienten soll Dr. Mechthild Bach mit Morphin getötet haben - jetzt kam heraus, dass einer der Richter offenbar befangen ist. Er soll im privaten Kreis getönt haben, er sei von der Schuld der Ärztin überzeugt.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die Überraschungen waren absehbar. Dass Verlauf und Ergebnis des Strafprozesses gegen die Internistin Dr. Mechthild Bach, 58, vor dem Landgericht Hannover allerlei Verblüffendes hervorbringen würden, war von Beginn an klar.

Denn eines stand fest: Ob die in den Medien als "Krebsärztin" titulierte Medizinerin, wie die Anklage behauptet, tatsächlich als langjährige Belegärztin der Paracelsus-Klinik im niedersächsischen Langenhagen acht zwar kranke, aber keineswegs sterbenskranke Patienten durch die Verabreichung unangemessen hoher Dosen Morphin sowie des Beruhigungsmittels Diazepam tötete, können die Richter nicht aufgrund eigener Sachkunde entscheiden. Sie müssen sich - wie in solchen Fällen üblich - dem Votum von Sachverständigen beugen.

Doch wenn diese Experten sich nicht einig sind, wird es für ein Gericht eng. Deshalb stellt sich in dem Prozess die entscheidende Frage: Welcher der renommierten Professoren, die in Hannover in der Nähe der Staatsanwaltschaft aufgereiht sitzen, hat Recht?

Vor der 13. Großen Strafkammer mit dem Vorsitzenden Richter Bernd Rümke streitet der "Kron-Sachverständige der Staatsanwaltschaft" (so nannte ihn vor Prozessbeginn der angesehene Medizinrechtler Klaus Ulsenheimer), der Bochumer Schmerzmediziner Michael Zenz, gegen den nicht minder renommierten ehemaligen Direktor der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie der Universität Frankfurt am Main, Rafael Dudziak.

Neben ihnen sitzt ein Rechtsmediziner aus Hamburg, Achim Schmoldt, dem die Verteidigung vorwirft, als "Privatgutachter" der AOK Niedersachsen kein objektives Gutachten über die zu bewertenden Fälle abgegeben zu haben.

Dieser Verhandlungstag erschütterte das Anklagengebäude

Im Mittelpunkt der Verteidiger-Kritik jedoch steht Zenz, dem die Kammer mit mehr Nachsicht und Wohlwollen gegenüberzustehen scheint als Dudziak. Aber vielleicht täuscht dieser Eindruck – Zenz wird eben von den Verteidigern Matthias Waldraff und Albrecht-Paul Wegener auch öfter harsch angegangen. Dreimal haben sie Zenz in der Hauptverhandlung schon abgelehnt wegen Besorgnis der Befangenheit - ohne Erfolg. Denn mit ihm steht und fällt die Anklage.

Der neunte Sitzungstag an diesem Donnerstag aber erschütterte nicht nur das Anklagegebäude. Verteidiger Waldraff lehnte den Berichterstatter der Kammer, also den Richter, der auch über die Zulassung der Anklage zu befinden hatte, wegen Besorgnis der Befangenheit ab.

Es gibt Krawallanwälte, die überschütten Gerichte mit solchen Anträgen. Waldraff, in Hannover und nicht nur dort hochgeschätzt, gehört nicht dazu.

Er habe in 27 Jahren Strafverteidigung in Hannover noch nie einen Richter abgelehnt, sagte er, doch die Sache, die ihn nun dazu bewege, sei ungeheuerlich. Vor allem aus der Sicht seiner Mandantin. "Wir sind betroffen und bestürzt", sagte Waldraff und verwies darauf, dass sein Mitverteidiger noch bei Josef Augstein "gelernt" habe.

Doch ein Ablehnungsantrag hier sei "ein Muss für jeden Verteidiger", jede andere Entscheidung wäre "nicht vereinbar mit unserer Berufsauffassung".

"Was glaubst du denn, das ist nur die Spitze des Eisbergs"

Und dann verlas er eine eidesstattliche Versicherung der geschiedenen Ehefrau von Richter Frank Bürger, die ihn am Spätnachmittag des Mittwoch erreichte: Demnach telefonierte Bürger im Frühjahr 2007 mit seiner Ex-Frau und erzählte ihr, dass er das Verfahren gegen Dr. Bach als Berichterstatter bearbeite; die Sache sei sehr umfangreich, er sei dafür freigestellt worden und habe sich vier Wochen lang ausschließlich mit dem schwer verständlichen Gutachten - gemeint war offenbar die Expertise Zenz - auseinanderzusetzen.

Die Ex-Frau bekundete Verständnis, wunderte sich jedoch sehr über den Anklagevorwurf. Sie könne es sich gar nicht vorstellen, dass Frau Dr. Bach so etwas getan habe. Darauf Bürger sinngemäß: "Was glaubst du denn, das ist nur die Spitze des Eisbergs. Wir befassen uns nur mit acht Fällen und in diesen acht Fällen bin ich hundertprozentig davon überzeugt, dass sie die Patienten tot gespritzt hat. Du glaubst das gar nicht, da ist einer mit Kopfschmerzen gekommen und war schon am nächsten Tag tot. In diesen acht Fällen hat sie die Patienten vorsätzlich tot gespritzt, und man hat festgestellt, dass es in den Jahren, in denen sie in der Klinik tätig gewesen ist, über 200 Todesfälle gegeben hat." Das habe man aber noch gar nicht untersucht.

Bürgers Ex-Frau war offenbar über diese vorzeitige Festlegung eines Richters - und in diesem Fall eben auch Berichterstatters - höchst erstaunt und wandte sich an einen Hannoveraner Strafverteidiger mit der Frage, wie sie sich verhalten solle. Dieser Anwalt belehrte sie über ihre Wahrheitspflicht und nahm eine eidesstattliche Versicherung auf, die er dann Verteidiger Waldraff zukommen ließ.

Die Situation ist peinlich. Wie geht es jetzt weiter?

In der Sitzung vom Donnerstag trug Waldraff sie vor und zitierte den Bundesgerichtshof, der in einer Entscheidung vom 10. September 2002 entschieden hatte, dass eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit begründet sei, wenn das Verhalten eines Richters vor der Hauptverhandlung Anlass zu Befürchtungen ob seiner Unvoreingenommenheit gibt und wenn er dabei "deutlich zum Ausdruck bringt, er sei bereits vorher von der vollen Schuld des Angeklagten endgültig überzeugt".

Bürger musste 2007 die Akten kennen, die eine Fülle von kritischen Schriftsätzen des Medizinspezialisten Ulsenheimer enthielten, ebenso die Ausführungen Professor Dudziaks. Die Sache war damals noch mindestens so offen wie sie sich derzeit vor Gericht darstellt. Von welchen Parametern, von welchen Voraussetzungen welcher Gutachter ausging, als er Frau Bachs Entscheidungen würdigte und so fort - nichts ist bisher klar.

Der Vorsitzende Rümke sah sich nach diesem Antrag "genötigt fortzusetzen"; es sei ein Zeuge aus Bayern angereist. Außerdem würde eine Unterbrechung die Hauptverhandlung verzögern. Einen von der Verteidigung beantragten Gerichtsbeschluss ließ er ausgerechnet den Berichterstatter Bürger verlesen. Wie soll ein Angeklagter eine solche Argumentation und eine solche Verfahrensweise verstehen? Bei Frau Bach geht es um den Vorwurf achtfachen Totschlags und nicht um Schwarzfahren.

Richter Bürger befragt Zeugen, als ob nichts gewesen wäre

Es wurde also weiter verhandelt. Und Richter Bürger beteiligte sich engagiert an der Befragung des Zeugen, als ob nichts gewesen wäre.

Die Situation ist peinlich, wie immer, wenn besonders engagierte Richter in Fallen tappen, die sie eigentlich kennen müssten. Und in die sie nach ihrem Selbstverständnis natürlich nie und nimmer tappen. Ist der Berichterstatter im Prozess gegen den Frauenarzt Dr. Horst Theissen in Memmingen schon vergessen, der seine Freundin zur Abtreibung gedrängt hatte und auf der Richterbank die Zeuginnen besonders in die Zange nahm? Man kann sich als Richter selbst ablehnen, wenn ein Fehler passiert ist. Doch wie oft kommt es dazu?

Nimmt man zu den Äußerungen Bürgers die schnöde Zurückweisung sämtlicher Einwände gegen den Gutachter Zenz durch das Gericht hinzu, ergibt sich ein unschönes Bild.

Kaum vorstellbar, wie mit einem Richter Bürger der Fall Bach ordentlich über die Bühne gebracht werden soll, selbst wenn man sich fragen darf, warum die Ex-Frau sich erst jetzt an seine Bemerkung erinnert.

Wie ginge es ohne ihn weiter? Ohne Bürger platzt der Prozess. Denn es gibt weder einen Ersatzschöffen noch einen Ersatzrichter. "Fortsetzung am 21. April", sagte der Vorsitzende – "mit der Entscheidung über den Ablehnungsantrag."