Vorsicht, Autofahrer!: Selbstjustiz gegen Klima-Kleber kann strafbar sein

Aktivisten der „Letzten Generation“ sitzen in Berlin auf der Straße

Aktivisten der „Letzten Generation“ sitzen in Berlin auf der Straße

Foto: LETZTE GENERATION/via REUTERS

Berlin – Autofahrer sind von den ständigen Blockaden extrem genervt. Manche tragen Klima-Aktivisten einfach von der Straße. Rechtlich berufen sie sich auf Nothilfe oder Notwehr. Ein internes Papier besagt aber: Polizisten müssen Strafanzeigen schreiben, sonst verstoßen sie gegen das sogenannte „Legalitätsprinzip“.

Die Berliner Behörden legen strenge Maßstäbe an. Ob Nothilfe oder Notwehr vorliegen, weil Klima-Kleber die Straße blockieren, dürfe nur die Staatsanwaltschaft als „Herrin des Verfahrens“ entscheiden. So steht es in einem internen Schreiben des Stabes „Justiz“ im Polizeipräsidium (liegt der BILD vor).

Bedeutet: Treffen Polizisten vor Ort ein, müssen sie Anzeigen gegen Autofahrer schreiben, die Blockierer von der Fahrbahn tragen oder zerren.

Die Aktivisten seien grundsätzlich durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt – das garantiert die Versammlungsfreiheit. Das könne nicht beliebig eingeschränkt werden, so das interne Schreiben.

Auch wenn diese Demonstrationen unangemeldet sind – auflösen könne eine solche Aktion nur die Polizei als zuständige Versammlungsbehörde.

Diese Einschätzung der Polizeiführung sorgt allerdings für großen Unmut bei den Polizisten.

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