Was ändert sich in der Forschungsförderung des SNF? Informieren Sie sich hier über neue Vorgaben und Möglichkeiten. Wir aktualisieren die Seite laufend.
Das Beitragsreglement und das Ausführungsreglement des SNF finden Sie hier:
Beitrags- und Ausführungsreglement
Das BRIDGE Steering Committee hat sein Reglement für die Förderangebote Proof of Concept und Discovery revidiert. Nach der Genehmigung müssen Proof of Concept-Projekte innerhalb von 4 Monaten und Discovery-Projekte innerhalb von 6 Monaten beginnen. Die beiden Reglemente wurden hinsichtlich des Verhältnisses der BRIDGE-Beiträge zu anderen Förderbeiträgen, des Nichteintretens auf Gesuche und der Evaluationskriterien präzisiert. Kosten für Patentrecherchen, die vom Eidgenössischem Institut für Geistiges Eigentum durchgeführt werden, und Kosten im Zusammenhang mit dem Patentschutz bis zum Stadium der Patentanmeldung sind nun anrechenbar. Der Projektbericht muss auch die möglichen Auswirkungen auf und das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung enthalten. Bei Proof of Concept ist es ausgeschlossen, dass die Gesuchstellenden während der Laufzeit des BRIDGE Proof of Concept Projekts in einem Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiengang eingeschrieben sind. Verlängerungsanträge müssen ebenfalls spätestens 2 Monate vor Abschluss des Projekts eingereicht werden. Für Discovery sind nun auch Lohnergänzungen für Gesuchstellende möglich, die an einer Pädagogischen Hochschule angestellt sind. Evaluation und Beschlussfassung sollen in der Regel 6 Monate nach Ablauf der Discovery Eingabefrist abgeschlossen sein.
Der SNF hat das Ausführungsreglement auf den 01.01.2025 angepasst. Damit ist es konform mit dem neuen Konzept für die wissenschaftliche Berichterstattung, das im SNF-Portal umgesetzt wird. Informationen zum neuen Konzept folgen zu gegebener Zeit.
Das Spark-Reglement wurde für die Ausschreibung 2025, welche am 31. Januar öffnet und am 4. März 2025 schliesst, leicht angepasst. Der SNF behält sich neu vor, Anonymisierungsfehler durch Schwärzung der entsprechenden Stellen im Projektbeschrieb zu korrigieren. Ausserdem können neu auch Beitragsempfangende, die Postdocs sind, Gleichstellungsbeiträge und (falls ihr Salär durch das Spark-Projekt finanziert wird) Flexibility Grants erhalten. Des Weiteren wurde im Reglement klarge-stellt, dass gewisse andere Instrumente die gleichzeitige Durchführung eines Spark-Projekts aus-schliessen.
Der SNF hat das Ambizione-Reglement angepasst. Ab der Ausschreibung 2024 (Start: 01.08.2024, Eingabefrist: 01.11.2024) wird für Gesuche kein Karriereplan mehr verlangt. Zudem ist es nicht mehr nötig, ein Begleitschreiben beizulegen. Die Anzahl der einzureichenden Dokumente wird somit reduziert.
Es gelten folgende Hauptkriterien für eine Bewilligung der Weiterverwendung von Beiträgen aus der Projektförderung, der Karriereförderung oder den Übergangsmassnahmen für Horizon Europe:
Beitragsempfängerinnen eines Postdoc.Mobility-Stipendiums, die in den ersten neun Monaten nach Stipendienende ein Kind gebären, können einen Antrag auf Nachfinanzierung infolge Mutterschaft stellen. Der SNF hat nun entschieden, die Regeln zur Nachfinanzierung bei Mutterschaft zu vereinfachen: neu kann ein Antrag unabhängig davon gestellt werden, ob die Beitragsempfängerin vor der Geburt des Kindes in der Forschung tätig war oder nicht. Diese Massnahme führt zu einer besseren sozialen Absicherung von Stipendiatinnen.
Der SNF hat das Postdoc.Mobility-Reglement an zwei Stellen angepasst. Ab sofort wird für Gesuche kein Karriereplan mehr verlangt. Zudem muss die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für ausländische Gesuchstellende nicht mehr zwingend am Tag der Einreichefrist gültig sein. Die Details dazu sind im Leitfaden geregelt. Dieser besagt, dass die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung entweder am Tag der Einreichefrist gültig sein muss oder aber seit höchstens 6 Monaten erloschen sein darf.
Das Agora-Reglement wird an zwei Stellen angepasst:
Änderungen in den Reglementen von PRIMA und Eccellenza wirken sich auf das SPIRIT-Reglement aus: Forschende, die bereits eine Förderung von PRIMA und Eccellenza erhalten, können neu auch Gesuche in den Förderinstrumenten SPIRIT, Projektförderung und Programme einreichen.
Forschende, die bereits eine Förderung von PRIMA und Eccellenza erhalten, können Gesuche in den Förderinstrumenten Projektförderung, SPIRIT und Programme einreichen. Forschungsprojekte werden nur finanziert, wenn diese klar voneinander unterscheidbare Themen behandeln und die Beitragsempfangenden in der Lage sind, zu jedem der Forschungsprojekte einen wesentlichen Beitrag zu leisten.
Anpassung von Art. 10 des Eccellenza-Reglements und Art. 13 des PRIMA-Reglements. Siehe untenstehende Links:
Artikel 9 Absatz 2 des Spark-Reglements definiert eine Sperrfrist für Gesuchstellende, deren Gesuch in einer früheren Ausschreibung wissenschaftlich evaluiert wurde. Sie dürfen in den folgenden vier Ausschreibungen kein Gesuch einreichen. Nach Rückfragen zu dieser Regelung hat der SNF Übergangsbestimmungen ins Reglement aufgenommen. Diese stellen klar, dass Artikel 9 Absatz 2 nicht für Gesuche gilt, die während der Pilotphase in den Jahren 2019 und 2020 eingereicht wurden. Ausserdem hat der SNF die Sperrfrist auf Gesuchstellende beschränkt, deren Gesuch bewilligt wurde oder zum schwächsten Drittel der Ausschreibung gehörte.
Basierend auf den Ergebnissen der externen Evaluation der Pilotphase hat der SNF das Spark-Reglement leicht modifiziert. So hat er die beiden Kriterien «Originalität, Neuartigkeit der Idee» und «Unkonventionalität des Forschungsvorhabens» zu einem Kriterium vereint. In Zukunft stuft der SNF die Gesuche primär basierend auf den Bewertungen dieses neuen Kriteriums in Förderprioritäten ein. Ausserdem müssen Gesuchstellende neu darlegen, inwiefern ein geplantes Forschungsvorhaben keine Fortführung bestehender Forschung ist. Des Weiteren dürfen durch den SNF finanzierte Projektmitarbeitende unter bestimmten Bedingungen ein Spark-Projekt durchführen, ohne auf die Mitarbeit im anderen Projekt verzichten zu müssen.
Schliesslich hat der SNF verschiedene Aspekte angepasst und klarer formuliert. Bitte lesen Sie das Reglement als Vorbereitung sorgfältig durch, damit Sie Ihr geplantes Gesuch korrekt anlegen können. Die neue Spark-Ausschreibung startet am 3. April 2023, Eingabefrist ist der 2. Mai 2023 um 17:00 Uhr Schweizer Ortszeit.
Der SNF passt per 1. Juli 2022 das Allgemeine Ausführungsreglement zum Beitragsreglement an: Neu sind bei klinischen Studien die Prämien einer Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit Forschung am Menschen für Zentren ausserhalb der Schweiz als Kosten anrechenbar (Ziffer 2.14 und 12.2). Die Versicherung muss für das Forschungsvorhaben zwingend notwendig sein. Die Kosten für die Versicherung der Schweizer Zentren muss weiterhin der Sponsor der klinischen Studie übernehmen.
Das BRIDGE Steering Committee hat sein Reglement für das Förderangebot Proof of Concept revidiert: Neu können die Voraussetzungen für Gesuchstellende bei bestimmten Ausschreibungen eingeschränkt werden. Dies ermöglicht beispielsweise eine ausserordentliche Ausschreibung für Bachelor- und Master-Absolventinnen und -Absolventen. Weiter beurteilt das Proof-of-Concept-Evaluationsgremium explizit auch die Motivation der Gesuchstellenden, wie sie die Forschungsresultate zusammen mit einem Implementierungspartner oder im Rahmen einer Unternehmensgründung weiterentwickeln. Zudem bietet BRIDGE allen bewilligten Proof-of-Concept-Projekten ein zeitlich befristetes Coaching an.
Falls aufgrund der Covid-19-Pandemie Schwierigkeiten in Bezug auf die Durchführung Ihres SNF-Beitrages auftreten, kontaktieren Sie bitte den SNF unter der E-Mail-Adresse Ihres Förderungsinstruments.
Forschungsdaten sollen für alle offen zugänglich sein - für die Wissenschaft wie für die Gesellschaft. Der SNF unterstützt diesen Grundsatz seit Jahren. Nun hat er seine Open Research Data Politik auch im Ausführungsreglement festgehalten und die Ziffer 11.8 nachgeführt.
Der SNF hat die Prozesse seines Evaluationsverfahrens aktualisiert und vereinheitlicht. Der Schritt ist wichtig, damit das Evaluationsverfahren in allen SNF-Förderinstrumenten gleichbleibend hohe Qualitätsstandards erfüllt und so noch fairer, transparenter und effizienter ist als bisher. Dank seiner modularen Form gilt das Evaluationsverfahren – mit wenigen Ausnahmen – für alle Förderinstrumente und Evaluationsgremien des SNF. Artikel 23 des Organisationsreglements des Nationalen Forschungsrats wurde angepasst, um eine Rechtsgrundlage für die wichtigsten Anpassungen des Evaluationsverfahrens zu schaffen: die Möglichkeit der Vorauswahl, die individuelle Stimmabgabe durch die Mitglieder des Gremiums und die Anwendung statistischer Methoden zur Erstellung der endgültigen Rangliste. Artikel 23 unterscheidet auch zwischen der wissenschaftlichen Bewertung und der Aufgabe, die endgültigen Förderentscheide zu treffen.
Der SNF passt per 1. Juli 2022 diverse Bestimmungen im Ausführungsreglement zum Beitragsreglement an. Sie gelten für alle Förderinstrumente. Damit schaffen wir unter anderem mehr Flexibilität für die Forschenden. In der Übergangszeit bis zum 1. Juli 2022 akzeptieren wir Budgets gemäss altem und neuem Reglement. Die Änderungen:
Informationen zum Budget für Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten (auf Englisch) (PDF)
Der SNF hat das Reglement über die Gewährung von Sinergia-Beiträgen überarbeitet, um die Ziele des Förderinstruments zu verdeutlichen. Dafür hat er die zwei Evaluationskriterien zu kollaborativer und potentiell wegweisender Forschung klarer formuliert.
Sowohl die Evaluationsformulare für Gutachtende und Referierende als auch die Leitlinien für Gesuchstellende wurden entsprechend angepasst.
Der SNF hat das Reglement von Scientific Exchanges überarbeitet, um die Budgetberechnung für die verschiedenen Veranstaltungsformate (physisch, digital und hybrid) zu vereinfachen. Der maximale Betrag richtet sich ab sofort nach der Länge der geplanten Veranstaltung: Eine eintägige Veranstaltung kann mit bis zu 5000 Franken unterstützt werden; Veranstaltungen, die sich über fünf Tage erstrecken, mit der maximalen Fördersumme von 25’000 Franken.
Diese Vereinfachung macht die Budgetberechnung sowohl einheitlicher als auch flexibler: Neu gibt es keine Obergrenze mehr für die maximale Anzahl von Eingeladenen, die basierend auf der Dauer der Veranstaltung unterstützt werden kann. Zudem müssen Veranstaltungen nicht mehr an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden.
Für Empfängerinnen und Empfänger eines SNF-Mobilitätsstipendiums besteht eine Kollektivunfallversicherung. Aufgrund eines Rundschreibens der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA kann diese ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr weitergeführt werden. Die SNF-Stipendiatinnen und Stipendiaten sind daher künftig selber für ihre Unfallversicherung verantwortlich. Je nach individueller Situation sind der Einschluss in die obligatorische Krankenversicherung, die Anbindung an eine Unfallversicherung direkt beim Gastinstitut im Ausland oder eine individuelle Versicherungslösung möglich.
Seit 2017 finanziert das Förderungsinstrument Scientific Exchanges Forschungsaufenthalte und wissenschaftliche Veranstaltungen. Während der Corona-Pandemie konnten Forschende jedoch kaum Reisen unternehmen oder Berufskolleginnen und -kollegen persönlich treffen. Auch für die Zeit nach der Pandemie stellen sich die Forschenden Fragen zur Nachhaltigkeit häufiger internationaler Veranstaltungen, insbesondere wegen des dabei entstehenden CO2-Fussabdrucks.
Deshalb unterstützt der SNF neu auch Veranstaltungen, die vollumfänglich oder teilweise online stattfinden. Anrechenbar sind die Kosten für Ausrüstung, Lokalitäten und Infrastruktur. Zudem werden Dienstleistungen von Externen und die Mitarbeit zusätzlicher Personen während der Veranstaltung finanziert.
Der SNF hat einige Bestimmungen im Reglement und im Leitfaden des Instruments Practice-to-Science angepasst:
Der Nationale Forschungsrat des SNF gliedert sich in vier Abteilungen und drei abteilungsübergreifende Fachausschüsse. Die drei Fachausschüsse Karrieren (FA CAR), Internationale Zusammenarbeit (FA IZ) und Interdisziplinäre Forschung (FA ID) bestehen seit 2008 und sind in vielen Teilen analog organisiert. Allerdings konnten im Fachausschuss Interdisziplinäre Forschung bisher nur Mitglieder des Forschungsrats Einsitz nehmen. Das Präsidium des Forschungsrats hat nun die Zusammensetzung vereinheitlicht, so dass in alle Fachausschüsse externe Mitglieder gewählt werden können.
Im Ausführungsreglement zum Organisationsreglement des Forschungsrats (FR) hält das Forschungsratspräsidium (FR-P) Delegationen und ausführende Detailregelungen fest. Drei neue Regelungen sind am 1. März 2021 in Kraft getreten:
Ab 2021 sind die Teilnahmebedingungen der Förderangebote Proof of Concept und Discovery des Programms BRIDGE in Reglementen (bisher in Ausschreibungs-Dokumenten) geregelt. In diesem Rahmen haben der SNF und Innosuisse als die beiden Trägerorganisationen von BRIDGE Änderungen beschlossen. So stehen neu beide Programmteile allen Disziplinen und Innovationsarten offen. Das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung ist erstmalig Teil der Evaluationskriterien. In Proof of Concept muss klar geregelt sein, wer die Rechte am geistigen Eigentum der Forschungsergebnisse hält. Neu übernimmt BRIDGE Kosten von Gleichstellungsmassnahmen und vergibt Flexibility Grants an Eltern, die Kinder betreuen. Und: Abgelehnte Projekte können nur noch einmal wieder eingereicht werden.
SNF Care ist ein Angebot für Panelmitglieder, Gäste oder Referentinnen und Referenten an SNF-Veranstaltungen mit Betreuungspflichten gegenüber Kindern und anderen abhängigen Personen. Die Massnahme ermöglicht Beiträge an Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Ausserdem organisiert der SNF bei Bedarf die Betreuung mitreisender Kinder oder abhängiger Personen vor Ort oder übernimmt die Betreuungskosten für Daheimgebliebene. Es können auch Kosten mitreisender Betreuungspersonen berücksichtigt werden.
Der SNF finanziert die sogenannten "Book Chapter Processing Charges" (BCPC) für einzelne Buchkapitel auch dann, wenn nicht der komplette Sammelband frei zugänglich ist. Diese Regelung gilt neu für unbestimmte Zeit und nicht mehr als befristete Übergangsbestimmung. Der SNF beobachtet die Entwicklung im Bereich BCPC genau. Bei einem erheblichen Wachstum des Angebots an frei zugänglichen Sammelbänden könnte er dereinst auf diese Spezialregel verzichten.
Seit 2016 konnte der SNF Forschenden, deren Projekte in eine der beiden höchsten Qualitätskategorien eingestuft worden waren, Folgebeiträge, sogenannte Exzellenzbeiträge, in einem vereinfachten Verfahren zusprechen. Eine Auswertung des Förderinstruments zeigte nun jedoch neben der erhofften Vereinfachung für die Gesuchstellenden auch unerwünschte Effekte. Die Verlängerung der maximalen Projektdauer führte zu einer Situation, in der grosse Förderbeiträge für bis zu acht Jahre vergeben wurden, ohne dass in der Zwischenzeit eine vertiefte Evaluation durchgeführt wurde. Da Exzellenzbeiträge thematisch mit dem laufenden Forschungsprojekt verbunden sein müssen und normalerweise dieselbe Konstellation im Forschungsteam bedingen, ist die in der Grundlagenforschung nötige Flexibilität eingeschränkt. Zudem gibt es wegen des vereinfachten Verfahrens keine externe Begutachtung, wodurch den Forschenden wichtige Rückmeldungen zu ihren Projekten fehlen. Aufgrund dieser Analyse hat der SNF die Exzellenzbeiträge per 1. Januar 2021 abgeschafft.
Der SNF entwickelt sein Evaluationsverfahren laufend weiter. Im Organisationsreglement des Forschungsrats hat er zu diesem Zweck neue Möglichkeiten verankert, die bei Bedarf in einzelnen Förderungsinstrumenten oder Programmen angewandt werden. Eine neue Regel besteht darin, dass Förderungsentscheide vorwiegend auf die Begutachtung durch externe Expertinnen und Experten abgestützt werden können. Ausserdem kann der SNF ab sofort Gesuche auf der Basis einer Losziehung auswählen, wenn das zuständige Begutachtungsgremium die Gesuche rund um die Förderlinie sachlich nicht weiter differenzieren kann. Das Präsidium des Forschungsrats hat die Kompetenz, weitere dem jeweiligen Förderungszweck angepasste Regeln zu beschliessen.
Das Auswahlverfahren bei SPIRIT war bisher zweistufig: Nach der Evaluation einer Projektskizze konnten die Forschenden ein vollständiges Gesuch einreichen. Neu verzichtet der SNF auf die Skizzenstufe und nimmt direkt die Gesuche entgegen. Damit vereinfacht er das Verfahren und reduziert dessen Dauer. Als Stichtag für die Eingabe gilt neu jeweils der 2. November. Ende Mai des Folgejahrs ist das Verfahren abgeschlossen. Die erste Ausschreibung gemäss neuem Modell wird der SNF im August 2021 veröffentlichen.
Das Prinzip "First come, first served" für Flexibilitäts- und Mobilitätsbeiträge gilt ab 1.1.2021 nicht mehr. Zum Vorteil der Nachwuchsforschenden hebt der SNF die Budgetbeschränkung auf. Neu bewilligt er Flexibility Grants für maximal 24 Monate. Mit einem einfachen Folgeantrag können Forschende die Grants bis zum Ende ihres Forschungsvorhabens verlängern. Ablehnungen wegen fehlender Budgetmittel bei Gesuchen, die spät im Kalenderjahr eingehen, drohen nicht mehr. Bei Mobilitätsbeiträgen kann der SNF neu Zusatzbeiträge vergeben, sofern sich seit der Gesuchstellung die Situation geändert hat und zusätzliche, nicht vorhersehbare Kosten anfallen.
Der SNF führt die Evaluation der Gesuche um Mobilitätsstipendien sowie um Doc.CH-Beiträge ab 2021 zentral durch. Dadurch entfällt die bisher bei den lokalen SNF-Forschungskommissionen angesiedelte Evaluationsaufgabe. Die durch den SNF anerkannten Kommissionen an den zehn kantonalen Universitäten und den beiden ETH wurden deshalb per 1.1.2021 aufgehoben. Sie hatten eine Bindegliedfunktion zwischen SNF und Hochschulen. Diese fällt nicht weg, sondern wird in vielfältigen Zusammenarbeitsformen weiterhin gepflegt, namentlich über regelmässige Treffen und den Informationsaustausch zwischen dem SNF und den lokalen Vizerektoraten Forschung und Grant-Offices.