Afrikanische Schweinepest: Sperrzonen bleiben weiter bestehen

Foto eines Viehgitters
Auch Viehgitter (hier an der L 3110 bei Hemsbach an der Zufahrt zum Wasserwerk) sind ein Baustein im Kampf gegen die ASP. Sie sorgen dafür, dass größere Tiere wie Wildschweine nicht queren, Fahrzeuge aber problemlos passieren können. Durch die Viehgitter wird das Öffnen und Schließen von Toren entlang der bestehenden Zauntrassen obsolet.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) grassiert weiter rund um den Rhein-Neckar-Kreis: Im hessischen Kreis Bergstraße sowie auf der Gemarkung der Stadt Mannheim wurden im April 2025 weitere positiv auf das ASP-Virus getestete Tiere festgestellt.

Zaunbau wird fortgesetzt

Der Rhein-Neckar-Kreis setzt deshalb seine Zaunbaumaßnahmen fort. Aktuell wird ein Festzaun ab Hemsbach entlang des Mühlwegs errichtet. Dieser Zaun soll an der Balzenbacher Straße mit dem hessischen Zaun geschlossen werden. Hierdurch soll – perspektivisch gesehen – ein weiterer abgegrenzter Bereich entstehen, in welchem zeitnah eine nochmals intensivere Bejagung erfolgen soll, um die Wildschwein-Bestände erheblich zu reduzieren. Außerdem wird derzeit der Elektro-Zaun an der B 38/K 4229 (bei Weinheim-Sulzbach) durch einen Festzaun ersetzt.

Erste Viehgitter installiert

Darüber hinaus sind die ersten Viehgitter seitens des Rhein-Neckar-Kreises in Betrieb genommen worden. Diese können von Fahrzeugen ohne Halt passiert werden, stellen für die meisten Tiere jedoch ein schwer zu überwindendes Hindernis dar. Durch diese Viehgitter wird das Öffnen und Schließen von Toren entlang der bestehenden Zauntrassen obsolet. Die Standorte sind momentan bei Hemsbach nördlich der L 3310. Zudem wurden weitere Cattlegrids an der Autobahn A5 (Unterführungen Weschnitz) installiert.

Kerngebiet wird aufgehoben

Die im Rhein-Neckar-Kreis festgelegten Sperrzonen bleiben weiterhin bestehen. Aufgehoben wird das sogenannte Kerngebiet westlich der A5 bei Laudenbach, Hemsbach und Weinheim-Sulzbach. Damit entfällt u.a. das in diesem Bereich geltende Jagdverbot, um eine deutliche Reduktion des Wildschweinbestandes zu erreichen. Angepasst wurde darüber hinaus die Leinenpflicht für Hunde, die in der Sperrzone II nur noch in Waldgebieten und in Wingerten gilt. Ebenfalls angepasst wurde die Genehmigungspflicht für landwirtschaftliche Erntemaßnahmen – entsprechende Maßnahmen sind künftig bei der zuständigen Behörde lediglich anzuzeigen. Die neuen Allgemeinverfügungen wurden in unserer Rubrik "Bekanntmachungen" veröffentlicht und treten am 17. April 2025 in Kraft:

Weitere Informationen:

Alle Informationen rund um die Afrikanische Schweinepest sind auf der Sonderseite zusammengestellt: