
Warum schweigt das Bundesverfassungsgericht angesichts der massivsten Grundrechtseingriffe in der Geschichte des Landes? Ex-Gerichtspräsident Papier seziert die rechtsstaatlichen Defizite der Pandemie-Bekämpfung. Er sieht die Justiz jetzt vor ihrer größten Bewährungsprobe.
WELT: Herr Papier, das Infektionsschutzgesetz sieht „breit angelegte Schutzmaßnahmen“ bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen vor, „umfassende Schutzmaßnahmen“ ab einer Inzidenz von über 50 Neuinfektionen. Eine Legaldefinition dieser Begriffe gibt es nicht.
Hans-Jürgen Papier: Ich habe auch Bedenken, ob die gesetzliche Ermächtigung – die meiner Meinung nach schon dem Wesentlichkeitsgrundsatz nicht genügt – nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend limitiert und bestimmt ist. Mit dem sehr eilig eingeführten Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes ist meines Erachtens nur eine Scheinrationalität herbeigeführt worden. Man hat alle denkbaren Beschränkungen und Schutzmaßnahmen in 17 einzelnen Nummern aufgelistet.
Aber die eigentliche Entscheidung darüber, welche Schutzmaßnahmen in welchem Ausmaß, mit welcher Dauer und vor allem in welcher Kombination dann wirklich angeordnet werden, ist nach wie vor der ermächtigten Exekutive überlassen.
WELT: Vorigen Mittwoch hat die Runde aus Ministerpräsidenten und Kanzlerin mit der 100 einen weiteren Inzidenzwert eingeführt, der im Gesetz überhaupt nicht erwähnt ist.