F.A.Z. Einspruch Podcast :
Was nützt die Vorratsdatenspeicherung?

Von Constantin van Lijnden, Corinna Budras
Lesezeit: 3 Min.
Glasfaserleitungen am Internetknotenpunkt DE-CIX
Im aktuellen Einspruch-Podcast sprechen wir mit Patrick Breyer von der Piratenpartei über das Urteil, mit dem der Europäische Gerichtshof die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen für zulässig erklärt hat.

Herzlich Willkommen zur 138. Folge des F.A.Z.-Einspruch-Podcast!

Der Europäische Gerichtshof hat sein kategorisches Verbot einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wohl auf den Druck zahlreicher EU-Staaten hin aufgegeben. Über die neu hinzugefügten Ausnahmeregelungen, ihre Bedeutung für die Rechtslage in Deutschland und die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsinstrument diskutieren wir mit Patrick Breyer, der für die Piratenpartei im Europaparlament sitzt.

Ungarn hat vor dem Europäischen Gerichtshof in diesem Jahr bereits vier Niederlagen in politisch aufgeladenen Verfahren einstecken müssen – die letzte davon kam am vergangenen Mittwoch und betraf den Betrieb der von George Soros ins Leben gerufenen Central European University in Budapest. Das Urteil nehmen wir zugleich zum Anlass, über die Vorstellung des ersten Rechtsstaatsbericht der EU zu sprechen – und über die Verhandlungen über einen Mechanismus, der finanzielle Sanktionen für rechtsstaatliche Defizite ermöglichen soll.

Die Frage, unter welchen Umständen arbeitssuchende EU-Bürger in anderen Mitgliedstaaten ein Aufenthaltsrecht und einen Anspruch auf Sozialleistungen haben, beschäftigt das Bundessozialgericht und den Europäischen Gerichtshof seit Jahren in einer Vielzahl von Verfahren. Der EuGH hat dieser Rechtsprechung ein weiteres Kapitel hinzugefügt – zugleich wird am Freitag im Bundestag über eine Reform verhandelt.

Zwei Schiffe der Organisation Mare Liberum, die sich zum Ziel gesetzt hat, Vorgänge im Bereich der Seenotrettung zu beobachten und dokumentieren, sind mangels ausreichender Sicherheitsausstattung derzeit im Hafen festgesetzt. Gegen eine erste Festsetzung hatte die Organisation erfolgreich geklagt, woraufhin die Schiffsicherheitsverordnung durch das Bundesverkehrsministerium entsprechend angepasst wurde. Doch die Änderung der Verordnung, auf die sich die neue Festsetzungsverfügung stützt, ist nach Ansicht des VG Hamburg ihrerseits unwirksam.

Nachdem der Berliner Senat eine ausführlichere Begründung zur Errichtung sogenannter Pop-Up-Radwege nachgeliefert hat, müssen diese nach einer Entscheidung des OVG Berlin einstweilen nicht entfernt werden.

Am Ende steht wie stets das gerechte Urteil – diesmal zu Betriebsschließungsversicherungen in der Corona-Pandemie.

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Kapitel:

4:33 Vorratsdatenspeicherung
38:22 Rechtsstaatlichkeit in Ungarn
55:37 Sozialleistungen für EU-Bürger
1:04:08 Festsetzung von Seenotrettern
1:15:00 Nachtrag Pop-Up-Radwege
1:17:11 Das Gerechte Urteil

Shownotes: 
Einspruch Probe-Abo:
Rechtsstaatlichkeit in Ungarn:
Sozialleistungen für EU-Bürger:
Mare Liberum:
Nachtrag Pop-Up-Radwege:
Gerechtes Urteil: