Berufliche Bildung in Lüneburg

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Die Fachschule Sozialpädagogik ist eine berufsqualifizierende Fachschule, die Sie dazu befähigt, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern selbständig wahrzunehmen.

Berufsbild

Die Ausbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler, in sozialpädagogischen Einrichtungen selbständig sozialpädagogisch mit Gruppen zu arbeiten. In ihrer beruflichen Arbeit können Erzieher/innen sowohl in Tageseinrichtungen für Kinder, also sozialpädagogischen Einrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten als auch in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in Horten, Tagesgruppen, Erholungs- und Ferienheimen, Jugendzentren sowie bei offenen Jugendgruppen und bei der Spielplatzbetreuung vorrangig familienergänzende und -unterstützende Aufgaben wahrnehmen.

Im Bereich der Heimerziehung arbeiten Erzieher/innen in Kinderheimen, Kinderdörfern, Lehrlings- und Jugendwohnheimen, Internaten, in Heimen und Einrichtungen der Erziehungshilfe und des Behindertenbereiches, heilpädagogischen Heimen, betreuten Wohngruppen und Wohngemeinschaften. Diese sind weitgehend durch familienersetzende Funktionen gekennzeichnet.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Fachschule kann aufgenommen werden, wer

  1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" bzw "Staatlich geprüfter Sozialassistent" jeweils mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik besitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich Praxis erreicht hat,
  2. eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist,
  3. nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach Nummer 1 eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales im Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt,
  4. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichung "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" bzw. "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger", "Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin" bzw. "Staatlich geprüfter Atem-, Sprech- und Stimmlehrer" oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Ergotherapeutin" bzw. "Ergotherapeut", "Logopädin"bzw. "Logopäde", "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" bzw. "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" besitzt und
    a) einen von einer Fachschule - Sozialpädagogik - begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
    b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige hauptberufliche praktische Tätigkeit ausgeübt hat, oder
  5. einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat und
    a) einen von der Hochschule oder einer Fachschule Sozialpädagogik begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
    b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.

Die Aufnahme wird zum Beginn der praktischen Ausbildung unwirksam, wenn die Schülerin oder der Schüler bis zu diesem Zeitpunkt die Zusage einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung über die Durchführung der praktischen Ausbildung, die persönliche Zuverlässigkeit oder die gesundheitliche Eignung nicht nachweist.

Die persönliche Zuverlässigkeit kann durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes nachgewiesen werden.

Die gesundheitliche Eignung setzt voraus, dass für die Schülerin oder den Schüler durch einen erhöhten Immunschutz üblicherweise keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und auch von der Schülerin oder dem Schüler keine Gefahr ausgeht.

Organisationsform, Ziele und Besonderheiten

Die Fachschule ist ein Vollzeitbildungsgang. Die Ausbildung dauert zwei Jahre.

Der Unterricht umfasst 37,5 Unterrichtsstunden/Woche. Die praktische Ausbildung wird in zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen mit verschiedenen Arbeitsfeldern durchgeführt und umfasst insgesamt 600 Zeitstunden.

Berufsbezogener Unterricht wird in diesen Modulen erteilt:

Klasse 1

Klasse 2

Modulfolge 1

Entwicklung professioneller Perspektiven (80 Std.)

Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung (80 Std.)

Modulfolge 2

Diversität und Inklusion (80 Std.)

Individuelle Lebenslagen (160 Std.)
Modulfolge 3

Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung (200 Std.)

wird in Klasse 1 unterrichtet

Modulfolge 4

Pädagogische Arbeit mit Gruppen (120 Std.)

wird in Klasse 1 unterrichtet

Modulfolge 5

Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I (200 Std.)

Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen II (200 Std.)

Modulfolge 6
wird in Klasse 2 unterrichtet

Erziehungs- und Bildungspartnerschaften (120 Std.)

Optionale Lernangebote

OLA (160 Std.)

OLA (240 Std.)
Praxis

Planung und Reflexion der praktischen Ausbildung I (60 Std.)

Durchführung der praktischen Ausbildung I (300 Zeitstunden)

Planung und Reflexion der praktischen Ausbildung II (60 Std.)

Durchführung der praktischen Ausbildung II (300 Zeitstunden)

Wir bieten unterschiedliche optionale Lernangebote an, in denen jeweils eine besondere Qualifikation vermittelt wird. Diese themenbezogenen Einzelqualifikationen werden in einer Zusatzbescheinigung besonders ausgewiesen und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Berufsübergreifender Unterricht wird erteilt in

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Religion
  • Mathematik
  • Naturwissenschaften

Kosten und Finanzierung

Der Schulbesuch ist kostenlos. Lernmittelfreiheit und Fahrtkostenerstattung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es entstehen Kosten für Medienpauschale, Unterrichtsmaterial, Klassenfahrten u. a.

Abschlüsse

Beruflicher Abschluss

  • Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)

Schulischer Abschluss

  • Fachhochschulreife

Bewerbungsunterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf
  • letztes Zeugnis (beglaubigte Kopie)
  • ggf. Nachweise über Praktika
  • ggf. Nachweis über Härtefall

Sollte die vorläufige Zusage erfolgen (ca. Mai des Jahres), dann sind nachzureichen:

Anmeldung

schueler online


europaschulekmk fremdsprachenzertifikatbag certcalleofobizz siegel 2022 2023


kompaktKompakt

Ausbildungsdauer
2 Jahre

Aufnahmevoraussetzung
siehe ausführliche Erläuterungen

Beruflicher Abschluss
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in

Schulischer Abschluss
Fachhochschulreife

Ansprechpartnerin
Frau Dr. Kählau

Zur Anmeldung

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