Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B9-0436/2021Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B9-0436/2021

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem gewaltsamen Vorgehen der Regierung gegen Protestierende und Bürger in Kuba

15.9.2021 - (2021/2872(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der folgenden Entschließungsanträge:
B9-0436/2021 (PPE)
B9-0441/2021 (Renew)
B9-0443/2021 (ECR)

Željana Zovko, Leopoldo López Gil, Isabel Wiseler-Lima, Michael Gahler, David McAllister, José Manuel Fernandes, Sara Skyttedal, Adam Jarubas, Loránt Vincze, Tomáš Zdechovský, Janina Ochojska, Miriam Lexmann, Deirdre Clune, Inese Vaidere, Andrey Kovatchev, Vladimír Bilčík, Gabriel Mato, Francisco José Millán Mon, Krzysztof Hetman, David Lega, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Eva Maydell, Peter Pollák, Paulo Rangel, Christian Sagartz, Radosław Sikorski, Antonio López-Istúriz White, Magdalena Adamowicz, Stanislav Polčák, Romana Tomc, Stelios Kympouropoulos, Lefteris Christoforou, Ivan Štefanec, Luděk Niedermayer, Helmut Geuking, Michaela Šojdrová, Jiří Pospíšil, Tom Vandenkendelaere, Seán Kelly
im Namen der PPE-Fraktion
Dita Charanzová, Petras Auštrevičius, Malik Azmani, José Ramón Bauzá Díaz, Olivier Chastel, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Svenja Hahn, Irena Joveva, Karin Karlsbro, Javier Nart, Samira Rafaela, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Nicolae Ştefănuță, Ramona Strugariu
im Namen der Renew-Fraktion
Anna Fotyga, Karol Karski, Raffaele Fitto, Elżbieta Rafalska, Jadwiga Wiśniewska, Ryszard Antoni Legutko, Veronika Vrecionová, Ryszard Czarnecki, Bogdan Rzońca, Assita Kanko, Emmanouil Fragkos, Valdemar Tomaševski, Ladislav Ilčić, Witold Jan Waszczykowski, Hermann Tertsch, Eugen Jurzyca, Adam Bielan, Carlo Fidanza
im Namen der ECR-Fraktion

Verfahren : 2021/2872(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B9-0436/2021
Eingereichte Texte :
RC-B9-0436/2021
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem gewaltsamen Vorgehen der Regierung gegen Protestierende und Bürger in Kuba

(2021/2872(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kuba, insbesondere die Entschließungen vom 10. Juni 2021 zu den Menschenrechten und der politischen Lage in Kuba[1], vom 28. November 2019 zu Kuba und dem Fall José Daniel Ferrer[2] und vom 5. Juli 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits[3],

 unter Hinweis auf das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Kuba, das am 12. Dezember 2016 unterzeichnet wurde und seit dem 1. November 2017 vorläufig angewandt wird[4],

 unter Hinweis auf den formellen Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Kuba, der im Rahmen des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba geführt wird, insbesondere auf den dritten Dialog, der am 26. Februar 2021 stattfand,

 unter Hinweis auf die am 29. Juli 2021 im Namen der Europäischen Union abgegebene Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu den jüngsten Ereignissen in Kuba,

 unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie andere internationale Menschenrechtsverträge und ‑instrumente,

 unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Kuba unterzeichnet hat,

 unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses der Vereinten Nationen gegen das Verschwindenlassen, in dem sofortige Maßnahmen gefordert und die kubanischen Staatsorgane nachdrücklich aufgefordert werden, sich zu den 187 vermissten Personen zu äußern,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Michelle Bachelet, vom 16. Juli 2021, in der Kuba aufgefordert wird, die festgehaltenen Demonstranten freizulassen,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (IAMRK) und ihrer Sonderberichterstatter vom 15. Juli 2021, in der die Unterdrückung durch den Staat und die Anwendung von Gewalt während friedlicher sozialer Proteste in Kuba verurteilt und ein Dialog über die Forderungen der Bürger gefordert wird,

 unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zu Menschenrechtsverteidigern und jene in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung – online und offline,

 unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union[5], insbesondere auf Artikel 12 zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit,

 unter Hinweis auf die von der kubanischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (OCDH) an den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Eamon Gilmore, gerichtete Beschwerde vom 8. September 2021 zur Unterdrückung von Demonstranten,

 unter Hinweis auf die Verfassung und das Strafgesetzbuch Kubas,

 unter Hinweis auf das Gesetzesdekret Nr. 35 über Telekommunikations-, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie die Nutzung des radioelektrischen Spektrums und die Resolution Nr. 105 aus dem Jahr 2021 über die Regulierung des nationalen Interventionsmodells zur Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle in der Republik Kuba,

 gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass am 11. Juli 2021 tausende Kubaner in mehr als 40 Städten auf die Straßen gingen, um friedlich gegen den chronischen Mangel an Arzneimitteln und sonstigen grundlegenden Gütern, den im Allgemeinen schlechten Umgang mit der COVID-19-Pandemie und die systematischen Beschränkungen der Menschenrechte, insbesondere der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, durch die kubanischen Staatsorgane zu protestieren; in der Erwägung, dass dies seit dem „Maleconazo“-Protest im Jahr 1994 die größten Proteste in Kuba waren;

B. in der Erwägung, dass die kubanischen Staatsorgane mit extremer Gewalt und Unterdrückung gegen die Demonstranten und Menschenrechtsverteidiger vorgingen; in der Erwägung, dass der Präsident Miguel Díaz-Canel alle Regierungsanhänger, einschließlich Sondereinheiten wie den „Boinas negras“ (Schwarze Barette) – eine Eliteeinheit der revolutionären Streitkräfte – aufgefordert hat, gegen die friedlichen Demonstranten vorzugehen, wodurch sich die Gewalt verschärfte, Hunderte Zivilisten verletzt wurden und es zu polizeilichen Durchsuchungen, Verhaftungen von Demonstranten in ihrem Zuhause und Polizeigewalt kam;

C. in der Erwägung, dass die kubanischen Staatsorgane neue Methoden der Unterdrückung eingesetzt haben, wie die Aussetzung, Überwachung, Zensur und Kontrolle der Telekommunikationsdienste unter Verstoß gegen internationale Menschenrechtsnormen, um die von ihnen begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen zu kontrollieren und zu vertuschen; in der Erwägung, dass die kubanischen Staatsorgane die Menschenrechte, etwa das Recht auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung, ohne Diskriminierung aufgrund der politischen Ansichten schützen und sicherstellen müssen und unter Achtung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, des Ausnahmecharakters, der Verantwortung und der Notwendigkeit die Menschenrechtsnormen achten müssen;

D. in der Erwägung, dass der Rechtsrahmen Kubas über die Verfahren und die Bedingungen für den Erhalt der erforderlichen Genehmigungen zur Nutzung des nationalen radioelektrischen Spektrums mit dem Gesetzesdekret Nr. 35 aktualisiert wurde und Telekommunikationsbetreibern Verpflichtungen zur Aussetzung der Nutzung, zum Abfangen und zur Kontrolle von Nutzern und zur Weitergabe ihrer Informationen an die kubanischen Staatsorgane auferlegt wurden; in der Erwägung, dass das Dekret international als rechtswidrig anerkannt ist; in der Erwägung, dass mit der Resolution Nr. 105 umfassende Regelungen über Cybersicherheitsvorfälle eingeführt wurden, durch die ein Rechtsrahmen für die strafrechtliche Verfolgung von Einzelpersonen für ein breites Spektrum an Anschuldigungen geschaffen wurde und die Auferlegung von Sanktionen, die Beschlagnahme von Mobiltelefonen und Computern und die Durchsuchung von Wohnungen ermöglicht wurde und durch die es der Regierung sogar erlaubt wurde, als Vermittler Strafverfahren für Straftaten, die derzeit im Strafgesetzbuch aufgeführt werden und deren Definitionen international als illegal anerkannt sind, einzuleiten; in der Erwägung, dass das Gesetzesdekret Nr. 370, das ebenfalls nach der Annahme der neuen Verfassung von 2019 in Kraft trat, die freie Meinungsäußerung in sozialen Netzwerken einschränkt;

E. in der Erwägung, dass die Regierung mehrere Tage lang das Internet abgeschnitten hat, sodass es den Bürgern nicht möglich war, öffentlich über die erlittenen Repressionen und Menschenrechtsverletzungen zu berichten; in der Erwägung, dass der kubanische Außenminister Bruno Rodríguez den Versuch der Vereinigten Staaten, das Internetsignal auf der Insel wiederherzustellen, als „Aggression“ bezeichnete;

F. in der Erwägung, dass die IAMRK und die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte die Unterdrückung durch den kubanischen Staat und die Anwendung von Gewalt als Reaktion auf friedliche Demonstrationen verurteilt haben, außerdem die unverzügliche Freilassung aller, die inhaftiert wurden, gefordert haben und die kubanische Regierung nachdrücklich aufgefordert haben, die zugrunde liegenden sozialen Probleme im Rahmen eines Dialogs anzugehen;

G. in der Erwägung, dass die kubanische Beobachtungsstelle für Menschenrechte am 5. September 2021 berichtet hat, dass seit den Protesten am 11. Juli 2021 1 306 Personen, darunter 27 Minderjährige, vermisst wurden oder inhaftiert waren; in der Erwägung, dass aus anderen Berichten nichtstaatlicher Organisationen, etwa von Prisoners Defenders, hervorgeht, dass mehr als 5 000 Menschen während dieser Zeit inhaftiert waren, wobei Vorwürfe über willkürliche Inhaftierungen, Isolationshaft, Verschwindenlassen, den Einsatz krimineller Persönlichkeiten zur Kriminalisierung der Teilnahme an Protesten, Folter, Misshandlung, Überwachung, Hausarreste und Gewalt gegen Demonstranten erhoben wurden; in der Erwägung, dass der Ausschuss der Vereinten Nationen über das Verschwindenlassen am 15. Juli 2021 in 187 Fällen sofortige Maßnahmen gemäß Artikel 30 des Übereinkommens zum Schutz vor dem Verschwindenlassen eingeleitet hat (offizielle sofortige Maßnahmen AU Nr. 1200 bis 1386/2021); in der Erwägung, dass Kuba die sechstgrößte Zahl sofortiger Maßnahmen in Bezug auf das Verschwindenlassen verzeichnet, die seit 2017 weltweit ergriffen werden mussten, obwohl das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit inzwischen vollständig in Kraft ist;

H. in der Erwägung, dass unter den Inhaftierten zahlreiche Aktivisten, Journalisten und Anführer politischer Oppositionsbewegungen wie José Daniel Ferrer, Vorsitzender der Unión Patriótica de Cuba (Patriotische Union Kubas), waren, deren Aufenthaltsort noch immer unbekannt ist, sowie Lehrkräfte, Studierende und Künstler wie Luis Manuel Otero Alcántara des Movimiento San Isidro; in der Erwägung, dass die Polizei den Tod von Diubis Laurencio Tejeda bestätigt hat, der während der Proteste in Havanna von hinten erschossen wurde;

I. in der Erwägung, dass die Sacharow-Preisträger nach wie vor unter systematischen repressiven Handlungen leiden, darunter willkürliche Inhaftierungen, Razzien und Belagerungen ihrer Häuser, Aggression und willkürliche Geldstrafen, die sowohl von der kubanischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte als auch von dem kubanischen Zentrum für Menschenrechte verzeichnet wurden; in der Erwägung, dass die Damas de Blanco (Damen in Weiß) in den letzten drei Monaten 318 derartiger repressiver Maßnahmen erfahren haben, 60 im Juni, 142 im Juli und 116 im August; in der Erwägung, dass der Sacharow-Preisträger Guillermo Fariñas Hernández im Einklang mit den vorstehenden Informationen von Menschenrechtsorganisationen erklärt hat, dass er seit Jahren monatlichen systematischen Repressionen ausgesetzt ist, dass seine Telefonate überwacht werden, dass er nach Verlassen seiner Wohnung systematisch nur wenige hundert Meter entfernt verhaftet wird und dass er allein im September dreimal willkürlich inhaftiert wurde, das letzte Mal am 8. September 2021;

J. in der Erwägung, dass viele summarische Gerichtsverfahren und Strafen für verschiedene Arten von Straftaten, darunter Terrorismus, Störung der öffentlichen Ordnung, Missachtung, Anstiftung zur Begehung von Straftaten und Verbreitung einer Epidemie, ohne Mindestgarantien für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren erhielten; in der Erwägung, dass mehrere der festgenommenen Personen als politische Gefangene gelten;

K. in der Erwägung, dass mehr als 8 000 Personen ohne zurechenbare Straftat inhaftiert sind und 2 500 weitere aus demselben Grund zu Zwangsarbeit verurteilt wurden, wobei die Anklage bei allen in der „sozialen Gefährlichkeit vor der Begehung einer Straftat“ bestand und sich allein auf ihr „beobachtetes mit den Normen der sozialistischen Moral im Widerspruch stehendes Verhalten“ stützt (Artikel 72 bis 84 des Strafgesetzbuchs Kubas);

L. in der Erwägung, dass das Parlament am 5. Juli 2017 seine Zustimmung zu dem Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit unter der Voraussetzung erteilt hat, dass in Kuba deutliche Verbesserungen in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie erzielt werden; in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt die Menschenrechtsverletzungen in Kuba verurteilt und auf die Verstöße gegen Artikel 1 Absatz 5, Artikel 2 Buchstabe c sowie die Artikel 5, 22 und 43 des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit hingewiesen hat; in der Erwägung, dass in Kuba bisher keine konkreten Fortschritte in Bezug auf die im Abkommen enthaltenen allgemeinen Grundsätze und Ziele der Verbesserung der Menschenrechtslage gemacht wurden, sondern das kubanische Regime im Gegenteil die Unterdrückung verstärkt und häufiger gegen die Arbeitnehmer- und Menschenrechte verstoßen hat und die Zahl der politischen Gefangenen gestiegen ist; in der Erwägung, dass das wichtigste Ziel des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit, die Grundfreiheiten in Kuba zu verbessern, nicht erreicht wurde;

M. in der Erwägung, dass der kubanische Staat nach wie vor systematisch gegen die Arbeitnehmer- und Menschenrechte seines Gesundheitspersonals verstößt, das im Ausland für medizinische Missionen eingesetzt wird, was nach Angaben der Vereinten Nationen moderner Sklaverei entspricht;

N. in der Erwägung, dass das Parlament den Europäischen Auswärtigen Dienst in seiner Entschließung vom 10. Juni 2021 darauf hingewiesen hat, dass die Beteiligung der Zivilgesellschaft an den politischen Dialogen und den Kooperationsprojekten im Rahmen des Abkommens ein wesentlicher Bestandteil des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit ist und dass der seit der Unterzeichnung des Abkommens bestehende Missstand umgehend behoben werden sollte, dass die Zivilgesellschaft vom Zugang zu Mitteln für die Zusammenarbeit und/oder von der Beteiligung an dem Abkommen ausgeschlossen ist und sich hingegen ausschließlich Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist oder die von ihm kontrolliert werden, am Abkommen beteiligen dürfen und Zugang zu Mitteln für die Zusammenarbeit erhalten;

O. in der Erwägung, dass im Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit eine sogenannte Menschenrechtsklausel enthalten ist, bei der es sich um ein wesentliches Standardelement von internationalen Übereinkommen der EU handelt, wodurch möglich wird, das Abkommen bei Menschenrechtsverletzungen auszusetzen;

P. in der Erwägung, dass die OCDH formell die Anwendung der neuen Sanktionsregelung der Europäischen Union für die an den schweren Menschenrechtsverletzungen in Kuba beteiligten natürlichen Personen oder staatlichen Einrichtungen beantragt hat;

1. verurteilt aufs Schärfste die extreme Gewalt und Unterdrückung von Demonstranten, Menschenrechtsverteidigern, unabhängigen Journalisten, Künstlern, Dissidenten und führenden Mitgliedern der politischen Opposition durch die kubanische Regierung nach den Demonstrationen vom 11. Juli 2021; bedauert den Verlust von Menschenleben und spricht den Angehörigen sein Beileid aus;

2. fordert die kubanischen Staatsorgane auf, der Unterdrückung ein Ende zu setzen, alle politischen Gefangenen, Gefangenen aus Gewissensgründen und Personen, die willkürlich inhaftiert wurden, nur weil sie friedlich von ihrem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht haben, freizulassen und für ordnungsgemäße Gerichtsverfahren zu sorgen; verurteilt, dass die Regierung als Reaktion auf diese Demonstrationen die Spezialeinheit der Polizei „Boinas negras“ und ziviler Truppen entsandt hat, die dem Aufruf von Präsident Miguel Díaz-Canel gefolgt sind, „die Revolution zu verteidigen“;

3. bedauert, dass die kubanischen Staatsorgane die zahlreichen Inhaftierungen nach den Demonstrationen vom 11. Juli 2021 genutzt haben, um die legitimen und friedlichen demokratischen Forderungen der kubanischen Bevölkerung zu kriminalisieren, sich wieder die Kontrolle anzueignen, erneut Angst und Schrecken unter der Bevölkerung zu verbreiten und einige der charismatischsten Oppositionsmitglieder des Landes zum Schweigen zu bringen;

4. fordert, dass die Menschenrechte der Sacharow-Preisträger geachtet werden, die unter ständigen Repressionen leiden, und verurteilt die willkürliche Verhaftung von José Daniel Ferrer, der mehr als zwei Monate lang in Haft saß, von seiner Familie isoliert wurde und dessen Aufenthaltsort unbekannt ist;

5. betont, dass sich die kubanischen Staatsorgane unbedingt die Forderungen nach bürgerlichen und politischen Rechten sowie nach Freiheit und Demokratie anhören und darauf reagieren müssen und dass ein alle Seiten einbeziehender nationaler Dialog über einen Prozess der Modernisierung und Demokratisierung des Landes aufgenommen werden muss, damit alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können, um dringend notwendige interne Wirtschaftsreformen durchzuführen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die politischen, bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Bevölkerung geachtet werden und wirksam auf die COVID-19-Pandemie reagiert wird;

6. ist zutiefst besorgt angesichts der Erkenntnis, zu der die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen in ihren Berichten Nr. 12/2017, Nr. 55/2017, Nr. 64/2017, Nr. 59/2018, Nr. 66/2018, Nr. 63/2019 und Nr. 4/2020 in Bezug auf die willkürliche Freiheitsberaubung in Kuba kommt, aus denen hervorgeht, dass es in Kuba ein systematisches Problem willkürlicher Inhaftierungen gibt;

7. verurteilt die mangelnde Achtung der in den universellen Menschenrechtskonventionen verankerten Menschenrechte und Freiheiten, vor allem der Versammlungs-, der Presse- und der Meinungsfreiheit sowohl online als auch offline, durch die kubanischen Staatsorgane sowie die Unterdrückung jeglicher Form der demokratischen Meinungsäußerung und das Fehlen von Räumen für eine pluralistische politische Teilhabe; fordert die EU auf, dies öffentlich zu verurteilen; missbilligt das kürzlich verabschiedete Gesetzesdekret Nr. 35 und die Resolution Nr. 105, die umfassende rechtliche Möglichkeiten bieten, die Teilnahme von Einzelpersonen an rechtmäßigen friedlichen Demonstrationen unter Strafe zu stellen, indem Kontrolle über Telekommunikationsmittel ausgeübt wird, wodurch der Weg für neue Methoden der Unterdrückung geebnet wird; fordert die kubanischen Staatsorgane auf, den Rechtsrahmen im Einklang mit dem Völkerrecht zu aktualisieren und das Gesetzesdekret Nr. 35 sowie alle anderen Rechtsvorschriften, mit denen die Grundfreiheiten der Bürger eingeschränkt werden, aufzuheben;

8. ist besorgt darüber, dass die Haftbedingungen unzumutbar sind und es nach wie vor an den Voraussetzungen fehlt, die Garantien für die Unabhängigkeit der Justiz bieten; fordert, dass die Inhaftierten Zugang zu fairen Gerichtsverfahren haben, von unabhängigen medizinischen Gutachtern untersucht werden, angemessene Nahrung und Wasser erhalten sowie Telefongespräche führen und regelmäßig Besuche von Familienangehörigen, Freunden, Journalisten und Diplomaten erhalten dürfen; fordert wirksame strafrechtliche und administrative Ermittlungen, um die für Folter und Misshandlungen Verantwortlichen zu ermitteln, strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen;

9. fordert die kubanischen Staatsorgane auf, den Empfehlungen der IAMRK und der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte nachzukommen und einen konstruktiven Dialog mit der echten Zivilgesellschaft aufzunehmen; fordert Kuba auf, der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über die Lage von Menschenrechtsverteidigern und unabhängigen Menschenrechtsorganisationen umgehend Zugang zum Land zu gewähren, damit sie die Menschenrechtslage dokumentieren und die bevorstehenden Gerichtsverfahren gegen die Hunderten von Aktivisten und gewöhnlichen Kubanern, die nach wie vor inhaftiert sind, überwachen und verfolgen können; fordert die EU auf, die Gerichtsverfahren zu verfolgen und die politischen Gefangenen im Gefängnis zu besuchen;

10. bedauert, dass sich die Lage der Demokratie trotz des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit nicht verbessert hat und dass sich die Lage der Menschenrechte in Kuba nur noch weiter verschlechtert hat; betont, dass Kuba seit dem Inkrafttreten des Abkommens systematisch gegen die grundlegenden Bestimmungen des Abkommens verstoßen hat; bedauert zutiefst das mangelnde Engagement und die mangelnde Bereitschaft des kubanischen Regimes, sich um auch nur minimale Fortschritte in Richtung von Veränderungen oder offenen Kanälen zu bemühen, durch die eine Reform des Regimes möglich würde;

11. betont, dass kubanische und unabhängige europäische Organisationen der Zivilgesellschaft entgegen dem Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit systematisch daran gehindert wurden, an den Menschenrechtsdialogen zwischen Kuba und der Europäischen Union teilzunehmen, die Teil des umfassenderen Menschenrechtsdialogs gemäß dem Abkommen sind, etwa an dem Menschenrechtsdialog vom 26. Februar 2021; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alle Organisationen der Zivilgesellschaft bei jedem Dialog zwischen der Europäischen Union und der kubanischen Zivilgesellschaft uneingeschränkt einbezogen und bei allen Finanzierungsmöglichkeiten berücksichtigt werden müssen;

12. bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für alle Menschenrechtsverteidiger in Kuba und ihre Arbeit; fordert die EU-Delegation und die Vertretungen der Mitgliedstaaten in dem Land auf, bei ihren Kontakten mit den kubanischen Staatsorganen die echte und unabhängige Zivilgesellschaft deutlich stärker zu unterstützen und alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, um die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern zu fördern;

13. ist der Ansicht, dass sich die jüngsten repressiven Maßnahmen der kubanischen Staatsorgane gegen Bürger in die Reihe der anhaltenden und systematischen Maßnahmen gegen Gefangene aus Gewissensgründen, Menschenrechtsverteidiger, Dissidenten, Oppositionelle, Aktivisten der Zivilgesellschaft, Künstler und Journalisten einfügen, die allesamt weitere Verstöße gegen das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit darstellen;

14. weist darauf hin, dass im Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit eine Menschenrechtsklausel enthalten ist, bei der es sich um ein wesentliches Standardelement von internationalen Übereinkommen der EU handelt, wodurch möglich wird, das Abkommen bei Menschenrechtsverletzungen auszusetzen; fordert die Europäische Union auf, Artikel 85 Absatz 3b anzuwenden und angesichts der Verstöße der kubanischen Regierung gegen das Abkommen eine unverzügliche Sitzung des Gemischten Ausschusses einzuberufen, da es sich hierbei um einen „besonders dringenden Fall“ handelt;

15. fordert den Rat auf, die Bestimmungen des EU-Magnitski-Gesetzes[6] anzuwenden und möglichst bald Sanktionen gegen diejenigen zu verhängen, die für Menschenrechtsverletzungen in Kuba verantwortlich sind;

16. bedauert zutiefst, dass die kubanischen Staatsorgane den Delegationen des Parlaments die Einreise nach Kuba verweigern, obwohl das Parlament dem Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zugestimmt hat; fordert die Staatsorgane auf, den Delegationen umgehend die Einreise in das Land zu gestatten;

17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Regierung und der Nationalversammlung der Volksmacht Kubas, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 15. September 2021
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