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Hamburgs Innensenator Grote Gewerkschaft der Polizei kritisiert Justiz in »Pimmelgate«-Affäre

Ein Twitter-Nutzer soll den Hamburger Innensenator Andy Grote als »Pimmel« beleidigt haben. Nun gab es bei dem Beschuldigten eine Razzia. Selbst in der Polizei wundert man sich darüber.
Der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) wurde auf Twitter beleidigt

Der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) wurde auf Twitter beleidigt

Foto: Regina Wank/ DPA

In der »Pimmelgate«-Affäre um den Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) wächst die Kritik am Vorgehen der Justiz. Ein Hamburger Amtsgericht hatte die Durchsuchung der Wohnung eines Beschuldigten genehmigt, der Grote via Twitter als »Pimmel« beleidigt haben soll.

»Ich habe das Gefühl, hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen«, sagte Horst Niens, Hamburgs Chef der Gewerkschaft der Polizei. Die Entscheidung des Gerichts sei »erstaunlich«. Der renommierte Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate rügte: »Das ist jenseits jeder Verhältnismäßigkeit.« Es sei »schlimm«, dass ein Ermittlungsrichter »einen solchen Durchsuchungsbeschluss erlässt«.

Der Hamburger Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Jan Reinecke, sah sich zu einem Appell veranlasst: »Wir wünschen uns, dass die Justiz künftig Beleidigungen gegen Polizistinnen und Polizisten ähnlich konsequent verfolgt wie im Fall Grote.«

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft wollte wegen des laufenden Verfahrens keine Details mitteilen. Sie nannte die Durchsuchung am Mittwoch verhältnismäßig und notwendig. Der Beschuldigte habe sich nicht kooperativ verhalten. »Allein die Feststellung, dass ein Beschuldigter Nutzer des Accounts ist, von dem ein strafbarer Inhalt verbreitet wurde, reicht für den Tatnachweis in der Regel nicht aus.«

»Ich rate immer allen dazu, Anzeige zu erstatten«

Dem  NDR sagte Grote, er sehe sich im Recht. »Als Politiker oder politisch Aktiver wird man ständig mit Beleidigungen und Häme im Netz konfrontiert. Ich rate immer allen dazu, Anzeige zu erstatten, damit das auch verfolgt werden kann.«

Am 30. Mai hatte Grote auf Twitter feiernde Massen im Hamburger Schanzenviertel kritisiert. Wie verschiedene Medien, unter anderen die »Welt«, berichten, löste dieser Tweet zahlreiche Reaktionen aus. Zum Beispiel die eines Nutzers mit dem Pseudonym »ZooStPauli«, der unter Grotes Tweet seine eigene Twitteräußerung setzte: »Du bist so 1 Pimmel.«

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Strafantrag nachgereicht

Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge wurden die Ermittlungen zunächst »von Amts wegen« aufgenommen. Da es sich bei Beleidigung aber um ein Delikt handelt, das nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt wird, sei ein Strafantrag vonnöten gewesen. »Im Laufe des Verfahrens hat der Geschädigte den erforderlichen Strafantrag gestellt«, so die Sprecherin.

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Zur Frage, wie üblich ein Durchsuchungsbeschluss in vergleichbaren Fällen sei, konnte die Sprecherin keine Angaben machen. Zahlen dazu lägen ihrer Behörde nicht vor.

Die Nachrichtenagentur dpa hatte berichtet, in diesem Jahr seien in Hamburg nach Beleidigungen im Internet bereits in einer mittleren zweistelligen Zahl von Verfahren Durchsuchungsbeschlüsse erlassen worden.

Die Justizsprecherin sagte, die Angaben gingen auf die Polizei zurück. Dabei handele es sich um Schätzungen der damit befassten Polizeibeamten. Grote unterstrich im NDR, in solchen Fällen gebe es häufiger Hausdurchsuchungen.

Grote war selbst in die Kritik geraten, als er im vorigen Jahr eine Party mit 30 Personen veranstaltet hatte und damit gegen Corona-Auflagen verstieß. Er musste dafür ein Bußgeld zahlen.

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