Wie weiter mit der Thüringer Schlösserstiftung?

Hirte fordert Hoff auf: Kommunaler Dialog und UNESCO-Welterbekonferenz

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte am 26. November 2020 ein Sonderinvestitionsprogramm zu Gunsten der Mitteldeutschen Schlösser und Gärten auf den Weg gebracht und unterstützt damit die Thüringer Residenzkultur mit einem bisher einmaligen Finanzvolumen. „Das ist ein wichtiges Signal und zugleich Anerkennung für die weltweit einmalige Schlösserlandschaft in Thüringen“, so der Westthüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte.

„Diese Finanzspritze des Bundes sollte als Startpunkt für ein neues Miteinander zwischen Landesregierung und den Residenzkommunen stehen. Minister Hoff ist in der Verantwortung, einen fairen Dialog mit den Kommunen, Trägern und Verbänden zu beginnen, um die kommunalen Belange genügend zu berücksichtigen. Gerade die Kleinteiligkeit gelte es entsprechend zu würdigen. Alleingänge des Ministers sollten der Vergangenheit angehören“, so Hirte.

Das gelte auch für die geplante UNESCO-Bewerbung des Freistaats zur Thüringer Residenzkultur. Diese dürfe nicht unter der bereits hohen Arbeitsbelastung des Ministers leiden und müsse parallel und auf allen Kanälen weiter forciert werden. „Mit dem Welterbe-Symposium im vergangenen Sommer in Bad Liebenstein ist das starke Interesse und der Gestaltungswille der kommunalen Ebene sichtbar geworden. Wenn die Träger der Kulturlandschaft an einem gemeinsamen Strang ziehen, können die Chancen der UNESCO-Bewerbung auch genutzt werden. Es ist an Hoff, auch diesen wichtigen Prozess proaktiv und in der gebotenen Breite weiter voranzutreiben“, unterstreicht Hirte.

Ein nächster notwendiger Schritt könnte eine eigene UNESCO-Welterbekonferenz sein. „Ich würde es sehr begrüßen, wenn in Fortsetzung des Bad Liebensteiner Symposiums eine UNESCO-Welterbekonferenz stattfinden würde, diese kann aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie auch digital und zeitnah einberufen werden“, betont Hirte. Wichtig sei, dass die Mittel in einem transparenten Verfahren regional und unter Einbeziehung der kommunalen Ebene in der Fläche und Breite und des Freistaats Thüringen nutzbar gemacht werden, so Hirte abschließend.


Pressemitteilung vom 8. Dezember 2020