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Prozess in Frankreich 150 Euro für Maske im Millionenwert – Ehepaar verliert Prozess gegen Trödelhändler

Auf dem Dachboden eines älteren Ehepaars lag jahrelang eine aus Holz geschnitzte Maske. Das Paar verkaufte sie offenbar weit unter Wert – und verklagte den Händler. Auch Gabun meldet Ansprüche an dem Artefakt an.
Holzmaske der Fang aus Gabun aus dem 19. Jahrhundert

Holzmaske der Fang aus Gabun aus dem 19. Jahrhundert

Foto: Pascal Guyot / AFP

In Frankreich ist der Prozess um eine wertvolle Holzmaske aus Gabun zu Ende: Ein Gebrauchtwarenhändler darf den Erlös aus dem Verkauf des Artefakts behalten – er gewann damit sowohl gegen die Vorbesitzer als auch gegen den Staat Gabun. Das berichteten mehrere Medien, darunter die Sender BBC  und BFMTV .

Die Maske hatte sich demnach auf dem Dachboden eines älteren Ehepaars befunden. Die Senioren verkauften sie dem Händler für 150 Euro – dieser veräußerte sie für 4,2 Millionen Euro. Daraufhin verklagte das Paar den Mann. Es warf ihm vor, sie über den Wert des Gegenstandes getäuscht zu haben.

Der Händler wiederum bestritt, von dem hohen Wert der Maske gewusst zu haben. Außerdem habe er, so die BBC, guten Willen bewiesen und dem Paar 300.000 Euro angeboten – ob dieses Angebot weiter gelte, sei unklar.

»Unter unbekannten Umständen« erworben

Das Gericht im südfranzösischen Alès gab dem Händler recht. Die Vorbesitzer hätten es versäumt, den »historischen und künstlerischen« Wert der Maske mit der gebotenen Sorgfalt bewerten zu lassen. Es handelt sich um eine äußerst seltene Holzschnitzerei der Fang aus Gabun aus dem 19. Jahrhundert. Medienberichten zufolge soll es nur noch rund zehn Exemplare davon geben. Gabun war bis 1960 französische Kolonie.

Neben dem Konflikt zwischen dem Paar und dem Trödelhändler gibt es daher eine weitere beteiligte Partei. Da die Maske möglicherweise von französischen Kolonialherren gestohlen worden war, hatte Gabun gefordert, den Verkauf der Maske zu stoppen – sie gehöre rechtmäßig dem Staat. Das Gericht lehnte jedoch auch diese Forderung ab. Der BBC zufolge hatte ein Großvater des Klägers, ein französischer Kolonialgouverneur, die Maske »unter unbekannten Umständen« erworben.

bbr