Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema „Übertragung von Unternehmerpflichten“. Nachdem zunächst Grundlegendes erklärt werden wird, folgen Formulierungsempfehlungen, die Sie in Ihrem Unternehmen frei verwenden dürfen; bei jeder Nutzung des Textes ist bitte immer die Quelle konkret anzugeben. Im Anschluss werden die einzelnen Punkte des Mustertextes erläutert. 1996, als die europäischen Arbeitsschutzrichtlinien durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in nationales Recht überführt worden waren und seitdem damit das ArbSchG das tragende Fundament des Arbeitsschutzes in Deutschland bildet, wurde die erste Fassung der Übertragung von Unternehmerpflichten durch die Autoren erstellt. Der Mustertext ist keine Einzelleistung der Autoren, sondern eine Leistung vieler Menschen, beispielsweise Behördenvertreter, Rechtsanwälte, Führungskräfte, Personalvertreter, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Diesen Unterstützern sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-01 |
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