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          • 1. Lesung
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          Soziales

          Kinder-Sofortzuschlag und Ein­mal­zahlung für Bedürftige

          Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 28. April 2022, erstmals mit einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ (20/1411) befasst. Abgesetzt wurde hingegen die Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (20/1413). Ebenfalls abgesetzt wurde ein von Fraktion der AfD angekündigter Antrag mit dem Titel „Rentner beim Entlastungspaket nicht vergessen“. Nach der Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit zwei Anträgen der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten“ (20/1504) und „Regelsatz ehrlich berechnen – Sonderzahlungen reichen nicht aus“ (20/1502) zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

          Gesetzentwurf der Bundesregierung

          Die Bundesregierung plant, einen Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro pro Kind zum 1. Juli 2022 einzuführen. Ziel ist es, die Chancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, bis die Kindergrundsicherung als Unterstützung umgesetzt wird. Den Sofortzuschlag sollen von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten können, die Anspruch auf Grundsicherung nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII), auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.

          Mit Einführung des Sofortzuschlags würde der Höchstbetrag im Kinderzuschlag um 20 Euro erhöht – von bis zu 209 Euro monatlich pro Kind auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht – zusätzlich zum Kindergeld.

          Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro

          Vorgesehen ist darüber hinaus, dass es für erwachsene Leistungsberechtigte eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro geben soll. Wer Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhält, soll diesen Betrag als Ausgleich für erhöhte Lebenshaltungskosten und pandemiebedingte Ausgaben erhalten. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

          Für Bund, Länder und Kommunen ergeben sich laut Entwurf mit Blick auf den Sofortzuschlag für von Armut bedrohte Kinder ein Mehraufwand von jährlich 750,5 Millionen Euro (2022: 375,25 Millionen); mit Blick auf die Einmalzahlung im Bereich der Sozialen Entschädigung ein Mehraufwand von 250.000 Euro, und die Änderung bei der fiktiven Berechnung des Übergangsgeldes führt zu Mehrkosten von 750.000 Euro.

          Anträge der Linken

          Die Fraktion Die Linke legt zur Debatte zwei Anträge mit den Titeln „Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten“ (20/1504) und „Regelsatz ehrlich berechnen – Sonderzahlungen reichen nicht aus“ (20/1502) vor. Im ersten Antrag fordern die Abgeordneten eine Erhöhung des von der Bundesregierung geplanten Sofortzuschlags für Kinder und Jugendliche im Sozialleistungsbezug. „Mit einem Sofortzuschlag in Höhe von lediglich 20 Euro wird Kinderarmut nicht reduziert. In Angesicht der Preisentwicklung handelt es sich lediglich um Almosen. Zu dem kommt der Sofortzuschlag deutlich zu spät“, kritisieren die Abgeordneten. Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, den Betrag auf 100 Euro monatlich zu erhöhen und diesen rückwirkend ab 1. Januar 2022 auszuzahlen. Außerdem müsse der Bezug erleichtert und entbürokratisiert werden, schreiben die Abgeordneten.

          Im zweiten Antrag fordert die Linksfraktion, den Regelsatz in der Grundsicherung neu zu berechnen. Die von der Koalition geplante einmalige Sonderzahlung aus Ausgleich für die Mehrbelastungen während der Corona-Pandemie reichten nicht aus, von den steigenden Preisen seien vor allem Haushalte im Grundsicherungsbezug am stärksten betroffen, schreiben die Abgeordneten. „Statt ausschließlich mit Sonderzahlungen an den bestehenden unzureichenden Leistungen herumzuflicken, muss vor allem der monatliche Regelsatz korrekt berechnet werden. Wenn das Rechenmodell der Bundesregierung sauber angewendet und zudem für einen Inflationsausgleich gesorgt wird, müsste der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 687 Euro im Jahr 2022 betragen“, rechnen sie in dem Antrag vor. 

          Deshalb fordert die Fraktion darin, den monatlichen Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen auf 687 Euro anzuheben und auch den Regelbedarf für Paarhaushalte neu zu berechnen. Kosten für den Haushaltsstrom müssten komplett übernommen werden. Für langlebige Gebrauchsgüter wie Waschmaschinen soll nach dem Willen der Abgeordneten eine einmalige Zahlung eingeführt werden. Kosten für Brillen, Zahnersatz und alle weiteren gesundheitlich notwendigen Leistungen sollen vollständig im Rahmen der Krankenversicherung sowie Sonderbedarfe aufgrund einer Behinderung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes übernommen werden, heißt es in dem Antrag weiter. (vom/che/28.04.2022)

          Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

          Wolfgang Kubicki

          Wolfgang Kubicki

          © Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

          Kubicki, Wolfgang

          Bundestagsvizepräsident

          Hubertus Heil

          Hubertus Heil

          © Photothek/ Thomas Imo

          Heil (Peine), Hubertus

          Bundesminister für Arbeit und Soziales

          Kai Whittaker

          Kai Whittaker

          © Kai Whittaker/ Steven Vangermain

          Whittaker, Kai

          CDU/CSU

          Lisa Paus

          Lisa Paus

          © Lisa Paus/ Chaperon

          Paus, Lisa

          Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

          Gerrit Huy

          Gerrit Huy

          © Gerrit Huy

          Huy, Gerrit

          AfD

          Jens Teutrine

          Jens Teutrine

          © Jens Teutrine/Jörg Diekmann

          Teutrine, Jens

          FDP

          Jessica Tatti

          Jessica Tatti

          © Jessica Tatti/ Gerlinde Trinkhaus

          Tatti, Jessica

          Die Linke

          Sarah Lahrkamp

          Sarah Lahrkamp

          © Sarah Lahrkamp/Sandra Höfting

          Lahrkamp, Sarah

          SPD

          Dr. Ottilie Klein

          Dr. Ottilie Klein

          © Michael Bennett

          Klein, Dr. Ottilie

          CDU/CSU

          Annika Klose

          Annika Klose

          © Annika Klose/ Anna Voelske

          Klose, Annika

          SPD

          Silvia Breher

          Silvia Breher

          © Silvia Breher/ Anne Hufnagl

          Breher, Silvia

          CDU/CSU

          Wolfgang Kubicki

          Wolfgang Kubicki

          © Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

          Kubicki, Wolfgang

          Bundestagsvizepräsident

          Dokumente

          • 20/1411 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz)
            PDF | 349 KB — Status: 13.04.2022
          • 20/1413 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
            PDF | 259 KB — Status: 14.04.2022
          • 20/1502 - Antrag: Regelsatz ehrlich berechnen - Sonderzahlungen reichen nicht aus
            PDF | 391 KB — Status: 26.04.2022
          • 20/1504 - Antrag: Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten
            PDF | 221 KB — Status: 26.04.2022
          • Fundstelle im Plenarprotokoll

          Beschluss

          • Überweisung 20/1411, 20/1504, 20/1502 beschlossen

          Tagesordnung

          Sitzungsverlauf

          Herausgeber

          Deutscher Bundestag, Online-Dienste

          Arbeit

          Sachverständige: 20 Euro für Kinder sind zu wenig

          Zeit: Montag, 9. Mai 2022, 14 bis 15.30 Uhr
          Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

          Der Sofortzuschlag für Kinder in Höhe von 20 Euro monatlich als auch die geplante Einmalzahlung in der Grundsicherung wird von Experten als zu niedrig bewertet. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 9. Mai 2022, deutlich. Gegenstand der Sitzung war zum einen der Gesetzentwurf (20/1411) der Bundesregierung zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der Covid-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz). Zum anderen standen zwei Anträge der Fraktion Die Linke auf der Tagesordnung, in denen diese fordert, den Sofortzuschlag für Kinder auf 100 Euro zu erhöhen (20/1504), und sich für höhere Regelsätze in der Grundsicherung stark macht (20/1502). Die Bundesregierung lehnt dies ab. Sie plant stattdessen, über einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf, die bisher vorgesehene Einmalzahlung für Menschen im Grundsicherungsbezug von 100 Euro auf 200 Euro zu erhöhen.

          Einmalzahlung deckt nicht die Kostensteigerung

          Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Gesamtverband nannte die Einmalzahlung zwar richtig, die Höhe sei aber in der derzeit schwierigen Lage steigender Inflation „natürlich nicht ausreichend“. Alexander Nöhring, für das Zukunftsforum Familie geladen, betonte, die 20 Euro für Kinder deckten „nicht im geringsten“ die gestiegenen Kosten. Auch die Vertreter der Diakonie und der Caritas sowie von der Bertelsmann-Stiftung schlossen sich dieser Ansicht an.

          Für die Diakonie Deutschland plädierte Michael David für einen gesetzlich geregelten Notfallmechanismus, der in genau definierten Krisenzeiten automatisch greife und höhere Zahlungen in der Grundsicherung ermögliche. Dies erspare langwierige Einzelgesetzgebungen, so David. Er forderte ebenso wie Joachim Rock, die Regelsätze in der Grundsicherung neu zu berechnen. Dies betrachtete wiederum Olivia Trager von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände als nicht notwendig. Sie verteidigte das derzeitige System der Berechnung als transparent und nachvollziehbar und betonte, der Fokus müsse stärker auf der Vermittlung in Arbeit liegen.

          Erfassung der ukrainischen Flüchtlinge

          Kritisch diskutiert wurde ferner, ob die Kommunen mit der Aufgabe der erkennungsdienstlichen Erfassung der ukrainischen Flüchtlinge überfordert sein könnten. Diese Aufgabe müssten sie übernehmen, wenn eine weitere Änderung im Gesetzentwurf in Kraft tritt: Der zum 1. Juni 2022 vorgesehene „Rechtskreiswechsel“, also der Wechsel von geflüchteten Menschen aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung.

          Kirstin Walsleben vom Deutschen Städtetag befürchtete das Entstehen eines „Flaschenhalses“, denn die Kommunen seien technisch dafür nicht ausgestattet. Ähnlich argumentierte auch Carl-Justus Escher vom Caritasverband für die Diözese Osnabrück. Bei Personen mit biometrischem Pass solle auf eine solche Registrierung verzichtet werden, das würde die Kommunen entlasten, sagte er. Grundsätzlich begrüßten die Experten jedoch mehrheitlich den Rechtskreiswechsel.

          Gesetzentwurf der Bundesregierung

          Die Bundesregierung plant, einen Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro pro Kind zum 1. Juli 2022 einzuführen. Ziel ist es, die Chancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, bis die Kindergrundsicherung als Unterstützung umgesetzt wird. Den Sofortzuschlag sollen von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten können, die Anspruch auf Grundsicherung nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII), auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.

          Mit Einführung des Sofortzuschlags würde der Höchstbetrag im Kinderzuschlag um 20 Euro erhöht – von bis zu 209 Euro monatlich pro Kind auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht – zusätzlich zum Kindergeld.

          Vorgesehen ist darüber hinaus, dass es für erwachsene Leistungsberechtigte eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro geben soll. Wer Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhält, soll diesen Betrag als Ausgleich für erhöhte Lebenshaltungskosten und pandemiebedingte Ausgaben erhalten. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

          Erster Antrag der Linken

          In ihrem ersten Antrag (20/1504) fordert die Linksfraktion, den Regelsatz in der Grundsicherung neu zu berechnen. Die von der Koalition geplante einmalige Sonderzahlung aus Ausgleich für die Mehrbelastungen während der Corona-Pandemie reiche nicht aus. Von den steigenden Preisen seien vor allem Haushalte im Grundsicherungsbezug am stärksten betroffen, schreiben die Abgeordneten.

          „Statt ausschließlich mit Sonderzahlungen an den bestehenden unzureichenden Leistungen herumzuflicken, muss vor allem der monatliche Regelsatz korrekt berechnet werden. Wenn das Rechenmodell der Bundesregierung sauber angewendet und zudem für einen Inflationsausgleich gesorgt wird, müsste der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 687 Euro im Jahr 2022 betragen“, rechnen sie in dem Antrag vor. 

          Zweiter Antrag der Linken

          In einem weiteren Antrag (20/1502) fordern die Abgeordneten eine Erhöhung des von der Bundesregierung geplanten Sofortzuschlags für Kinder und Jugendliche im Sozialleistungsbezug. „Mit einem Sofortzuschlag in Höhe von lediglich 20 Euro wird Kinderarmut nicht reduziert. In Angesicht der Preisentwicklung handelt es sich lediglich um Almosen.

          Zudem kommt der Sofortzuschlag deutlich zu spät“, kritisieren die Abgeordneten. Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, den Betrag auf 100 Euro monatlich zu erhöhen und diesen rückwirkend ab 1. Januar 2022 auszuzahlen. Außerdem müsse der Bezug erleichtert und entbürokratisiert werden, schreiben die Abgeordneten. (che/hau/09.05.2022)

          Dokumente

          • 20/1411 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz)
            PDF | 349 KB — Status: 13.04.2022
          • 20/1502 - Antrag: Regelsatz ehrlich berechnen - Sonderzahlungen reichen nicht aus
            PDF | 391 KB — Status: 26.04.2022
          • 20/1504 - Antrag: Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten
            PDF | 221 KB — Status: 26.04.2022

          Tagesordnung

          • 11. Sitzung am Montag, den 9. Mai 2022, 14.00 Uhr - öffentliche Anhörung
          • 11. Sitzung am Montag, den 9. Mai 2022, 14.00 Uhr, 1. Ergänzungsmitteilung - öffentliche Anhörung

          Protokolle

          • 11. Sitzung Wortprotokoll Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz

          Sachverständigenliste

          • Liste der Sachverständigen

          Stellungnahmen

          • Schriftliche Stellungnahme - Bertelsmann Stiftung
          • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
          • Schriftliche Stellungnahme - Zukunftsforum Familie e.V.
          • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
          • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Städtetag
          • Schriftliche Stellungnahme - Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
          • Schriftliche Stellungnahme - Bundesagentur für Arbeit
          • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Landkreistag
          • Schriftliche Stellungnahme - Sozialverband VdK Deutschland e.V.
          • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.
          • Schriftliche Stellungnahme - Familienbund der Katholiken - Bundesverband
          • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen
          • Schriftliche Stellungnahme - Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V.
          • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Städte- und Gemeindebund

          Weitere Informationen

          • Ausschuss für Arbeit und Soziales

          Herausgeber

          Deutscher Bundestag, Online-Dienste

          Soziales

          Bundestag stimmt für Kinder­zuschlag und Einmal­zahlung

          Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Mai 2022, für einen finanziellen Sofortzuschlag für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der Covid-19-Pandemie gestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1411) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/1768) und ein Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung der Haushaltsausschusses (20/1781) zugrunde.

          Ein zu dem Regierungsentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/1785) der CDU/CSU-Fraktion wurde hingegen abgelehnt. Darin hatte die Union gefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen Obdachlosigkeit der ukrainischen Geflüchteten sicher zu verhindern und eine angemessene Unterbringung zu ermöglichen. Abgestimmt wurden auch zwei Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten“ (20/1504) und „Regelsatz ehrlich berechnen – Sonderzahlungen reichen nicht aus“ (20/1502). Der erste Antrag wurde bei Enthaltung der AfD mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der Linksfraktion zurückgewiesen. Der zweite Antrag fand bei Zustimmung der Linken keine Mehrheit gegen die übrigen Fraktionen. 

          Gesetzentwurf der Bundesregierung

          Die Bundesregierung plant, einen Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro pro Kind zum 1. Juli 2022 einzuführen. Ziel ist es, die Chancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, bis die Kindergrundsicherung als Unterstützung umgesetzt wird. Den Sofortzuschlag sollen von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten können, die Anspruch auf Grundsicherung nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII), auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben oder für die Kinderzuschlag bezogen wird. 

          Mit Einführung des Sofortzuschlags würde der Höchstbetrag im Kinderzuschlag um 20 Euro erhöht – von bis zu 209 Euro monatlich pro Kind auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht – zusätzlich zum Kindergeld.

          Änderung im Ausschuss für Arbeit und Soziales

          Vorgesehen war darüber hinaus, dass es für erwachsene Leistungsberechtigte eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro geben sollte. Wer Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhält, sollte diesen Betrag als Ausgleich für erhöhte Lebenshaltungskosten und pandemiebedingte Ausgaben erhalten. Der Zuschuss sollte im Juli 2022 ausgezahlt werden.

          Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen am Mittwoch, 11, Mai, wurde dieser Betrag auf 200 Euro erhöht. Ferner sollen auch Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Ergänzt wurde außerdem, dass aus der Ukraine geflohene Kinder im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einen Kindergeldanspruch und damit Anspruch auf den bereits beschlossenen Kinderbonus von 100 Euro pro Kind erhalten. Die Übergangsfrist, innerhalb derer der Wechsel der ukrainischen Geflüchteten vom AsylbLG ins SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch/Grundsicherung für Arbeitssuchende) stattfinden soll, wurde bis Ende Oktober 2022 verlängert, um die Kommunen zu entlasten.

          Erster Antrag der Linken

          In ihrem ersten Antrag (20/1504) fordert die Linksfraktion, den Regelsatz in der Grundsicherung neu zu berechnen. Die von der Koalition geplante einmalige Sonderzahlung aus Ausgleich für die Mehrbelastungen während der Corona-Pandemie reiche nicht aus. Von den steigenden Preisen seien vor allem Haushalte im Grundsicherungsbezug am stärksten betroffen, schreiben die Abgeordneten.

          „Statt ausschließlich mit Sonderzahlungen an den bestehenden unzureichenden Leistungen herumzuflicken, muss vor allem der monatliche Regelsatz korrekt berechnet werden. Wenn das Rechenmodell der Bundesregierung sauber angewendet und zudem für einen Inflationsausgleich gesorgt wird, müsste der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 687 Euro im Jahr 2022 betragen“, rechnen sie in dem Antrag vor. 

          Zweiter Antrag der Linken

          In einem weiteren Antrag (20/1502) fordern die Abgeordneten eine Erhöhung des von der Bundesregierung geplanten Sofortzuschlags für Kinder und Jugendliche im Sozialleistungsbezug. „Mit einem Sofortzuschlag in Höhe von lediglich 20 Euro wird Kinderarmut nicht reduziert. In Angesicht der Preisentwicklung handelt es sich lediglich um Almosen.

          Zudem kommt der Sofortzuschlag deutlich zu spät“, kritisieren die Abgeordneten. Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, den Betrag auf 100 Euro monatlich zu erhöhen und diesen rückwirkend ab 1. Januar 2022 auszuzahlen. Außerdem müsse der Bezug erleichtert und entbürokratisiert werden, schreiben die Abgeordneten. (che/hau/12.05.2022)

          Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

          Katrin Göring-Eckardt

          Katrin Göring-Eckardt

          © Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

          Göring-Eckardt, Katrin

          Bundestagsvizepräsidentin

          Dagmar Schmidt

          Dagmar Schmidt

          © Photothek

          Schmidt (Wetzlar), Dagmar

          SPD

          Kai Whittaker

          Kai Whittaker

          © Kai Whittaker/ Steven Vangermain

          Whittaker, Kai

          CDU/CSU

          Andreas Audretsch

          Andreas Audretsch

          © Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

          Audretsch, Andreas

          Bündnis 90/Die Grünen

          Gerrit Huy

          Gerrit Huy

          © Gerrit Huy

          Huy, Gerrit

          AfD

          Jens Teutrine

          Jens Teutrine

          © Jens Teutrine/Jörg Diekmann

          Teutrine, Jens

          FDP

          Jessica Tatti

          Jessica Tatti

          © Jessica Tatti/ Gerlinde Trinkhaus

          Tatti, Jessica

          Die Linke

          Hubertus Heil

          Hubertus Heil

          © Photothek/ Thomas Imo

          Heil (Peine), Hubertus

          Bundesminister für Arbeit und Soziales

          Dr. Ottilie Klein

          Dr. Ottilie Klein

          © Michael Bennett

          Klein, Dr. Ottilie

          CDU/CSU

          Linda Heitmann

          Linda Heitmann

          © GRÜNE Hamburg/Henning Angerer

          Heitmann, Linda

          Bündnis 90/Die Grünen

          Heidi Reichinnek

          Heidi Reichinnek

          © Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

          Reichinnek, Heidi

          Die Linke

          Rasha Nasr

          Rasha Nasr

          © Photothek

          Nasr, Rasha

          SPD

          Detlef Seif

          Detlef Seif

          © Detlef Seif/Laurence Chaperon

          Seif, Detlef

          CDU/CSU

          Katrin Göring-Eckardt

          Katrin Göring-Eckardt

          © Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

          Göring-Eckardt, Katrin

          Bundestagsvizepräsidentin

          Dokumente

          • 20/1411 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz)
            PDF | 349 KB — Status: 13.04.2022
          • 20/1502 - Antrag: Regelsatz ehrlich berechnen - Sonderzahlungen reichen nicht aus
            PDF | 391 KB — Status: 26.04.2022
          • 20/1504 - Antrag: Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten
            PDF | 221 KB — Status: 26.04.2022
          • 20/1768 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der der Bundesregierung - Drucksache 20/1411 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/1502 - Regelsatz ehrlich berechnen - Sonderzahlungen reichen nicht aus c) zu dem Antrag der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/1504 - Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten
            PDF | 429 KB — Status: 11.05.2022
          • 20/1781 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1411, 20/1768 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz)
            PDF | 202 KB — Status: 11.05.2022
          • 20/1785 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/1411, 20/1768 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz)
            PDF | 162 KB — Status: 11.05.2022
          • Fundstelle im Plenarprotokoll

          Beschluss

          • Gesetzentwurf 20/1411 (Beschlussempfehlung 20/1768 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
          • Entschließungsantrag 20/1785 abgelehnt
          • Beschlussempfehlung 20/1768 Buchstabe b (Antrag 20/1502 ablehnen) angenommen
          • Beschlussempfehlung 20/1768 Buchstabe c (Antrag 20/1504 ablehnen) angenommen

          Tagesordnung

          Sitzungsverlauf

          Herausgeber

          Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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          © Deutscher Bundestag

          {Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

          https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw17-de-sofortzuschlagsgesetz-889562

          Stand: 09.05.2025