Nach dem Willen der CSU im Bundestag sollen Kinder unter 14 Jahren künftig für schwere Gewaltverbrechen bestraft werden können – bisher sind Kinder in diesem Alter generell strafunmündig. In einer Beschlussvorlage der CSU-Landesgruppe heißt es laut Welt am Sonntag: "Bei schweren Gewaltverbrechen darf für die Bestrafung allein die Einsichtsfähigkeit des Täters und die Schwere der Tat entscheidend sein – nicht eine starre Altersgrenze." Angesichts der zunehmenden Gewaltbereitschaft unter jungen Heranwachsenden solle bei 18- bis 21-Jährigen zudem regelmäßig das Erwachsenenstrafrecht statt des Jugendstrafrechts angewendet werden müssen.
Das Papier, das mehreren Medien vorliegt, soll auf der am
Montag beginnenden Klausurtagung der CSU-Landesgruppe im oberbayerischen
Kloster Seeon verabschiedet werden. In dem Antrag wird auch eine härtere Gangart gegen Clankriminalität gefordert. Um sie zu bekämpfen, würden flächendeckend Spezialdienststellen und Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie ein Clanbeauftragter im Bundeskriminalamt (BKA) benötigt. Außerdem solle das Bundesamt für Verfassungsschutz gegen Clankriminalität aktiv werden können. Um Tätern kriminell erworbenes Vermögen noch einfacher entziehen zu können, solle zudem eine "ständige und praxisnahe Beweislastumkehr" ins Strafrecht eingefügt werden.
Die Vorlage enthält auch weitreichende Maßnahmen gegen Beleidigung im
Internet. "Um unser Strafrecht digitalfest zu machen, sollen die
Beleidigungsdelikte grundlegend umgestaltet und besonders strafwürdige
Begehungsweisen deutlich härter bestraft werden", heißt es darin. Auch
der Einschüchterung von Amtsträgern, namentlich Polizisten, will die
Partei entgegenwirken. "Deshalb wollen wir einen neuen Straftatbestand
einführen, der die Einschüchterung von Amtsträgern und ihren Familien
unter Freiheitsstrafe stellt."
Nach dem Willen der CSU im Bundestag sollen Kinder unter 14 Jahren künftig für schwere Gewaltverbrechen bestraft werden können – bisher sind Kinder in diesem Alter generell strafunmündig. In einer Beschlussvorlage der CSU-Landesgruppe heißt es laut Welt am Sonntag: "Bei schweren Gewaltverbrechen darf für die Bestrafung allein die Einsichtsfähigkeit des Täters und die Schwere der Tat entscheidend sein – nicht eine starre Altersgrenze." Angesichts der zunehmenden Gewaltbereitschaft unter jungen Heranwachsenden solle bei 18- bis 21-Jährigen zudem regelmäßig das Erwachsenenstrafrecht statt des Jugendstrafrechts angewendet werden müssen.