Sie müssen Ihrem Versicherer alles melden, was die anhaltende, positive Veränderung Ihres Gesundheitszustandes betrifft. Sind Sie also durch Therapien und Behandlungen wieder stärker einsetzbar, so müssen Sie dies der Versicherung mitteilen.
Generell sind Sie nicht verpflichtet, der Versicherungsgesellschaft eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes mitzuteilen. Dies kann jedoch sinnvoll sein, wenn Sie in Ihrem Versicherungsvertrag eine Staffelung stehen haben. Das bedeutet, dass Sie mit steigendem Grad der Berufsunfähigkeit dann auch eine höhere Leistung beziehen könnten. Daher könnte eine Mitteilung hier für Sie finanziell von Vorteil sein. Gerne beraten wir Sie dazu.
Auch müssen Sie dem Versicherer mitteilen, wenn Sie wieder arbeiten. Die Versicherung wird von Ihnen wissen wollen, welche Tätigkeit Sie ausüben, in welchem Umfang Sie wieder arbeiten und natürlich, wie viel Sie verdienen.
Nicht immer muss das auch eine Kürzung Ihrer Leistungen nach sich ziehen. Üben Sie eine Tätigkeit aus, die zwar gut bezahlt ist, aber nicht Ihrer bisher ausgeübten Tätigkeit in Ihrer Ausbildung und der gleichen sozialen Wertigkeit entspricht, dann kann Ihnen die Leistung nicht gekürzt werden.
So lange, wie Ihr Vertrag läuft, sind Sie auch gegen die Berufsunfähigkeit versichert. Auch wenn Sie schon einmal eine Leistung aus Ihrem Vertrag bezogen haben und nun wieder arbeiten, sind Sie weiterhin versichert. Sollten Sie dann noch einmal in Ihrer neu ausgeübten Tätigkeit berufsunfähig werden, so würden Sie dann aufgrund dieser Tätigkeit eine Leistung beziehen.
Einer unserer Mandanten musste nach einer Verletzung seines Armes seinen Beruf als Chirurg aufgeben. Er beantragte bei seiner Versicherung die Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, die ihm auch gewährt wurde.
Vier Jahre nach der Bewilligung der Leistung kam die Nachprüfung und der daran anschließende Bescheid, in dem die Versicherung mitteilte, dass sie die Zahlungen einstellen würde. Die Nachprüfung und das in Auftrag gegebene medizinische Gutachten hätten ergeben, dass sich eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eingestellt hätte, die dem Mandant erlaube, wieder zu arbeiten. Eine Berufsunfähigkeit bestünde nicht mehr, daher würde der Grund für die Leistung entfallen.
Unser Mandant wehrte sich mit unserer Hilfe, auch vor Gericht. Ein vom Gericht bestelltes, neues medizinisches Gutachten bescheinigte dem Gutachten der Versicherung grobe Fehler. In der Folge gab das Gericht unserem Mandanten Recht. Die Versicherung wurde vom Gericht zur Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente nebst Verzugszinsen verurteilt und stellte unseren Mandanten von der Beitragszahlung für die Berufsunfähigkeitsversicherung frei.
Die Ursachen für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Neben körperlichen Ursachen, wie Herz-Kreislaufstörungen oder Rückenbeschwerden sind mittlerweile vor allem psychische Erkrankungen Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit. Hierzu zählen auch Erkrankungen wie zum Beispiel Burn-Out. Die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit bezieht sich natürlich nur auf die Ursache, die bei Ihnen ursprünglich zu der Berufsunfähigkeit geführt hat.
Es kann sein, dass der Versicherer zu der Ansicht gelangt, dass er Ihnen Aufgrund eines verbesserten Gesundheitszustandes die Leistungen kürzt oder gar ganz streicht. Lassen Sie es daher gar nicht erst zu einem für Sie negativen Ergebnis der Prüfung kommen. Holen Sie sich gleich zu Beginn des Nachprüfungsverfahrens Hilfe von einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwalt.