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   BGBl. I 1974 S. 3714   

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BGBl. I 1974 S. 3714 (https://dejure.org/1974,4039)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 143, ausgegeben am 31.12.1974, Seite 3714
  • Gesetz zur. Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAÄndG 1974)
  • vom 20.12.1974

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 729/96

    Erklärungsfrist für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStAGÄndG

    mittelbar gegen Art. 3 Abs. 6 und 7 des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAÄndG) vom 20. Dezember 1974 i.V.m. § 4 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) vom 20. Dezember 1974 (BGBl I S. 3714).

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich mittelbar gegen Art. 3 Abs. 6 und 7 des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl I S. 3714 - RuStAÄndG 1974 -) sowie unmittelbar gegen die Anwendung dieser Regelung in verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen.

  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    § 10 RuStAG i.d.F. des RuStAÄndG 1974 vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3714), geändert durch das Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29. Juni 1977 (BGBl. I S. 1101), sieht lediglich einen Einbürgerungsanspruch für nichteheliche Kinder deutscher Väter vor.

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, das Klagebegehren könne nicht auf § 10 RuStAG i.d.F. des RuStAÄndG 1974 (BGBl. I S. 3714) und des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29. Juni 1977 (BGBl. I S. 1101), Art. 4 RuStAÄndG 1974 und auf § 12 1. StARegG i.d.F. des Gesetzes vom 19. August 1957 (BGBl. I S. 1251) gestützt werden, begegnet zwar keinen Bedenken und wird auch von der Revision nicht angegriffen.

  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 72.78

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

    Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des RuStAG vom 19. Dezember 1963 (BGBl. I S. 982) erstreckte aber auch auf diese Personen den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sie nach dem 1. April 1953 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geboren waren und sonst staatenlos wären, und räumte ihnen ein Ausschlagungsrecht ein mit der nach § 19 des 1. StARegG für Personen mit ständigem Aufenthalt in der Deutschen Demokratischen Republik vorgesehenen Nachfrist (vgl. ferner Art. 3 RuStAÄndG 1974 vom 20. Dezember 1974, BGBl. I S. 3714).
  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Das Kind hat nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 RuStAG in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl I 3714) von Geburt an neben der italienischen (Art. 1 Nr. 1 des italienischen Gesetzes Nr. 155 vom 13. Juni 1912 über die italienische Staatsangehörigkeit) auch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und beibehalten.
  • BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 29.94

    Staatsangehörigkeit - Erklärungsrecht - Nacherklärungsfrist - Frist -

    Er machte geltend, erstmals am 7. August 1990 bei einem deutschen Rechtsanwalt von der Möglichkeit erfahren zu haben, die deutsche Staatsangehörigkeit nach Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl I S. 3714) - RuStAÄndG 1974 - erwerben zu können.

    Dementsprechend hat das Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl I S. 3714) - RuStAÄndG 1974 - mit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1975 (Art. 6 RuStAÄndG 1974) § 4 Abs. 1 Satz 1 RuStAG dahingehend geändert, daß die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wird, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

  • BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 14.06

    Anspruch einer russischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Urkunde über den

    I Die 1970 geborene Klägerin, eine russische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Perm, verfolgt auch im Revisionsverfahren das Ziel, ihr eine Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl I S. 3714) - RuStAÄndG 1974 - zu erteilen.

    Das Berufungsgericht hat im Ergebnis im Einklang mit Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO) dahin erkannt, dass die Klägerin ihr Erklärungsrecht nicht rechtzeitig i.S.v. Art. 3 Abs. 6 und 7 i.V.m. Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl I S. 3714) - RuStAÄndG 1974 - ausgeübt hat, weil sie nicht ohne ihr Verschulden außerstande gewesen ist, die Nacherklärungsfrist einzuhalten.

  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89

    Wertentscheidung des Art. 6 GG - Ermessensentscheidung über Einbürgerungsbegehren

    Ihre 1982 geborene Schwester besitzt außer der italienischen die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 RuStAG i.d.F. vom 20. Dezember 1974 - RuStAÄndG 1974 -, BGBl. I S. 3714).

    Den wie die Klägerin von der Verfassungswidrigkeit dieser Regelung betroffenen Personen ist aber durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAÄndG 1974) vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3714) das Recht eingeräumt worden, innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung zu erwerben.

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

    Das hat jedoch nicht etwa zu einem rückwirkenden Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Kindern aus gemischt-nationalen Ehen geführt, sondern - was verfassungsrechtlich unbedenklich ist - nur dazu, daß der Betroffene mit Wirkung für die Zukunft die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine entsprechende Erklärung erwerben kann (Art. 3 RuStAÄndG 1974 - BGBl I S. 3714).
  • BGH, 07.04.1993 - XII ZR 266/91

    Anwendung des internationalen Privatrechts von Amts wegen

    Sie kann allerdings inzwischen durch Erklärung nach Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I 3714), das am 1. Januar 1975 in Kraft getreten ist, die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2009 - 12 A 685/09

    Voraussetzungen für einen Staatsangehörigkeitserwerb nach § 5 Reich- und

    Mit der Übergangsregelung ist die Lücke geschlossen worden, die sich nach der vom 1. Juli 1993 an geltenden Neufassung des § 4 Abs. 1 RuStAG, die auf vor dem 1. Juli 1993 geborene nichteheliche Kinder eines deutschen Vaters keine Anwendung findet und mit diesem beschränkten Anwendungsbereich verfassungsrechtlichen Bedenken gerade auch unter dem Blickwinkel des Art. 6 Abs. 5 GG nicht ausgesetzt ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 1996 - 25 A 2169/95 - FamRZ 1997, 1143; Revisionsbeschwerde zurückgewiesen durch BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 1 B 2.97 -, StAZ 1997, 180, dadurch ergab, dass die früher geborenen nichtehelichen Kinder vom gesetzlichen Staatsangehörigkeitserwerb vom Vater ausgeschlossen waren und lediglich einen Einbürgerungsanspruch nach § 10 RuStAG, zunächst i.d.F. des Art. 1 Nr. 2 des Änderungsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (RuStAÄndG 1974), BGBl I S. 3714, anschließend i.d.F. des Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29. Juni 1977, BGBl I S. 1101, hatten.

    Im Staatsangehörigkeitsrecht ist - im Gegensatz zur Regelung im Erbrecht - die Legitimation als Erwerbstatbestand nicht mit der Folge weggefallen, dass bis dahin nicht legitimierte, nichtehelich geborene Kinder dauerhaft vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen worden sind; vielmehr wurde mit der Abschaffung der Staatsangehörigkeitserwerbs kraft Legitimation der bis dahin ohnehin schon seit dem 1. Januar 1975 (§ 10 RuStAG i.d.F. des Art. 1 Nr. 2 des Änderungsgesetzes vom 20. Dezember 1974 - RuStAÄndG 1974 -, BGBl I S. 3714) bzw. seit dem 6. Juli 1977 (§ 10 RuStAG i.d.F. des Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29. Juni 1977, BGBl I S. 1101) für nichteheliche Kinder bestehende Einbürgerungsanspruch nach § 10 RuStAG a.F. zu einem Staatsangehörigkeitserwerb kraft Erklärung aufgewertet.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2003 - 13 S 1181/01

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamts für Staatsangehörigkeitsausweise;

  • BVerwG, 25.06.1998 - 1 C 6.96

    Erklärungserwerb; Optionsrecht; Erklärungsberechtigter; Erwerbserklärung;

  • BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 2.97

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt - Nichteheliches Kind eines deutschen

  • BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 1.94

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Erklärungsfrist - Verschuldetes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 19 A 2701/10

    Anspruch auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen bei Feststellung des

  • OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 170/04

    Vertriebene, Spätaussiedler, Aufnahmeverfahren, Sprache, Bekenntnis,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4705/05

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit eines in der ehemaligen UdSSR bzw.

  • BVerwG, 02.05.1988 - 1 B 26.88

    Nichteheliches Kind - Deutsche Staatsangehörigkeit - Einschränkung - Mutter -

  • BVerwG, 20.03.1989 - 1 B 43.89

    Anwendung ausländischen Rechts - Nachprüfung im Revisionsverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01

    Erklärungserwerb - Erstreckung auf Abkömmlinge

  • VG Bayreuth, 30.04.2013 - B 1 K 11.408

    Feststellung der Staatsangehörigkeit; nichteheliches Kind eines Vaters mit

  • VG Karlsruhe, 10.09.2003 - 11 K 3824/02

    Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

  • BVerfG, 19.12.1991 - 2 BvR 1160/90

    Ausweisung eines im Inland aufgewachsenen Ausländers ohne Bezug zum Land seiner

  • BVerwG, 08.12.1977 - I C 75.67

    Beiderseitige Erledigterklärung - Kostenentscheidung nach billigem Ermessen -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2007 - 12 A 2067/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2003 - 19 A 1960/02

    Anforderungen an die Substantiierung eines Berufungszulassungsgrundes im

  • BVerwG, 22.12.1994 - 9 B 617.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Versagung der Ausstellung

  • BVerwG, 31.05.1994 - 9 B 40.94

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 14.09.1993 - 9 B 454.93

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Deutsche

  • BVerwG, 22.03.1993 - 9 B 354.92

    Voraussetzungen für die Aufstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen

  • VG Braunschweig, 05.02.2004 - 5 B 3/04

    Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Erklärungserwerb; Erklärungsfrist;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 19 E 592/02
  • OLG Hamm, 02.10.1980 - 15 W 31/79

    Berichtigung eines Namenseintrags im Geburtenbuch; Zulässigkeit der Eintragung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2007 - 12 A 1778/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 8 E 730/00

    Anspruch auf Erteilung einer Urkunde über den Erwerb der deutschen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1998 - 25 A 312/97

    Anspruch auf Erteilung einer Urkunde über den Erwerb der deutschen

  • OLG Stuttgart, 23.06.1975 - 8 W 181/75

    Verfahren wegen vorläufiger Anordnung im Rahmen des Verfahrens auf Regelung der

  • VGH Bayern, 30.07.2008 - 5 ZB 08.1167

    Deutscheneigenschaft; Erklärungserwerb; gemischt nationale Ehe

  • VG Köln, 20.02.2008 - 10 K 1056/06
  • VG Köln, 02.04.2003 - 10 K 10861/99

    Voraussetzungen des vertriebenenrechtlichen Anspruchs auf Ausstellung einer

  • VG Düsseldorf, 21.03.2002 - 8 K 6073/99

    Ausstellung einer Urkunde hinsichtlich eines Erklärungserwerbs nach dem Gesetz

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1997 - 6 S 2630/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - 25 A 2781/94

    Kein Vesrtoß gegen Verfassungsrecht; Wehrpflichtiger Mehrstaater; Verzicht auf

  • VG München, 26.10.2009 - M 25 K 08.1001

    Erklärungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit; Nacherklärungsfrist;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1992 - 6 S 2102/91

    Keine isolierte Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit außerhalb der

  • AG Freiburg, 06.05.1980 - 12 UR III 95/79

    Eintragung des Familiennamens eines Kindes vor Erlangung der deutschen

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