Die Bundestagsfraktion der FDP will dem gefundenen Kompromiss zur Kindergrundsicherung nur unter bestimmten Bedingungen zustimmen. Es gebe "noch viele offene Fragen" zu dem vergangene Woche im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne), sagte der erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Demnach gehe es seiner Fraktion darum, ob Bürokratie wirksam abgebaut werde und "die neue Administration und Behördenaufteilung so wirklich funktioniert". Das Gesetzgebungsverfahren werde auf jeden Fall "noch einige Zeit dauern", sagte Vogel.

Vogel will Gesamtkonzept

Als weitere Bedingung für eine Zustimmung nannte Vogel die Einbettung der Kindergrundsicherung in ein Gesamtkonzept zur Stärkung von Arbeitsanreizen im Sozialstaat. Es sei im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart worden, dass eine wissenschaftliche Kommission ein entsprechendes Reformkonzept erarbeiten soll.

"Wir können die Kindergrundsicherung erst dann im Bundestag beschließen, wenn auch die Ergebnisse dieses Forschungsauftrages vorliegen und eingearbeitet sind", sagte Vogel.

Im Koalitionsvertrag hatten die Ampelparteien vereinbart, eine Reform auf den Weg zu bringen, "die Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), Wohngeld und gegebenenfalls weitere steuerfinanzierte Sozialleistungen" besser aufeinander abstimmt, um Arbeitsanreize zu stärken.

Öffentlich ist über die Kommission bisher wenig bekannt. Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist das Münchner ifo Institut daran beteiligt, die Projektlaufzeit soll mit März bis Dezember 2023 angegeben sein.

Kindergrundsicherung soll Sozialleistungen vereinfachen

Mit der Kindergrundsicherung will die Ampelregierung Familienleistungen wie Kindergeld und den Kinderzuschlag neu ordnen und für berechtigte Familien leichter zugänglich machen.

Nach langem Streit zwischen Familienministerin Paus und Finanzminister Christian Lindner (FDP) über die Finanzierung hatte das Bundeskabinett in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf beschlossen und diesen auf den Weg ins parlamentarische Verfahren gebracht.

Bedenken wegen organisatorischer Schwierigkeiten hatten zuvor neben der Bundesagentur für Arbeit auch die kommunalen Spitzenverbände geäußert. Der Deutsche Landkreistag warnte vor einem "Verwaltungsdesaster" durch neue Doppelstrukturen von Jobcentern und Familienkassen.