Gerichtssaal im Fall Yeboah (Foto: SR)

Ex-Skinhead-Anführer schweigt im Yeboah-Prozess

mit Informationen von Thomas Gerber   22.05.2023 | 16:07 Uhr

Im Yeboah-Prozess um den tödlichen Brandanschlag in Saarlouis vor 30 Jahren hat der ehemalige Chef der Saarlouiser Neonazis, Peter St., am Montag von seinem umfassenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Geständnis des Angeklagten war Peter St. zuletzt entlastet worden.

Seit November läuft vor dem Oberlandesgericht Koblenz der Mordprozess gegen den ehemaligen Neonazi Peter S. Am Montag stand die Zeugenaussage des ehemaligen Anführers der Saarlouiser Skinhead-Szene, Peter St., auf dem Programm. Doch der schwieg, machte von seinem umfangreichen Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Peter St. war nicht allein im Gerichtssaal erschienen. An seiner Seite stand ein durchaus namhafter Rechtsbeistand: Wolfgang Stahl, Verteidiger im NSU-Mordprozess.

Video [aktueller bericht, 22.05.2023, Länge: 2:35 Min.]
Schlüsselzeuge im Yeboah Prozess schweigt

Angeklagter hatte Ex-Skinheadchef in Geständnis entlastet

Das Gericht akzeptierte die Entscheidung. Der Zeuge würde sich bei einer Aussage der Gefahr aussetzen, sich selbst zu belasten. Denn nach wie vor steht die Frage einer möglichen Anstiftung zur Tat im Raum. Laut Anklage soll Peter St. in der Kneipe in der Tatnacht das Gespräch auf die Ausschreitungen in Hoyerswerda gebracht haben.

In seinem Geständnis vorletzte Woche hatte der 52-jährige Angeklagte den ehemaligen Anführer der Szene entlastet - er habe nichts von den Anschlagsplänen gewusst und sei auch nicht beteiligt gewesen. Vielmehr sei Heiko S. die treibende Kraft gewesen - der hat den Vorwurf aber umgehend zurückgewiesen.

"Schützende Hand" des Verfassungsschutzes über Peter St.?

In früheren Zeugenaussagen war Peter St. als "Kopf" und "Befehlshaber" der Saarlouiser Skinheads bezeichnet. Ein Sozialarbeiter berichtete von einem Strafprozess gegen Peter St. wegen Körperverletzung. Angesichts des milden Urteils habe er den Eindruck gehabt, dass der Verfassungsschutz seine "schützende Hand" über Peter St. gehalten habe.

Weitere Prozesstermine bis Ende August

Unterdessen zeichnet sich kein zeitnahes Ende des Prozess ab. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz zieht sich voraussichtlich bis in den Herbst - zuletzt wurden neue Termine bis Ende August festgelegt.

Peter S. muss sich in dem Prozess unter anderem wegen Mordes aus rassistischer Gesinnung verantworten. Bei dem Brandanschlag vor mehr als 30 Jahren auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis war der ghanaische Flüchtling Samuel Yeboah verstorben.

Über dieses Thema berichtet die SR 3 Rundschau am 22.05.2023.


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