Europa

Deutschland ratifiziert die Revidierte Europäische Sozialcharta

Ratifikationsurkunde beim Europarat in Straßburg offiziell übergeben

Rolf Mafael, Botschafter der Ständigen Vertretung Deutschlands beim Europarat und Marija Pejčinović Burić, Secretary General of the Council of Europe

Im Rahmen seines aktuellen Europaratsvorsitzes hat Deutschland heute offiziell die Ratifikationsurkunde zur Revidierten Europäischen Sozialcharta (RESC) beim Europarat in Straßburg hinterlegt. Mit der Ratifikation der RESC setzt Deutschland ein starkes Zeichen für die Umsetzung europäischer Arbeits- und Sozialstandards und für die Stärkung von Arbeitnehmerrechten im Staatenverbund des Europarates.

Die revidierte Fassung der Europäischen Sozialcharta ergänzt die bisherigen Sozialen Rechte des Europarats unter anderem um das Recht auf Arbeitslosenunterstützung, Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und anderen Formen der Belästigung, Chancengleichheit und Gleichbehandlung. Außerdem beinhaltet sie ein umfassendes Diskriminierungsverbot.

Hintergrund

Die europäische Sozialcharta von 1961 ergänzt die Europäische Menschenrechtskonvention im Bereich der sozialen Grundrechte. Die Revidierte Europäische Sozialcharta schützt weitere essentielle soziale und wirtschaftliche Grundrechte. Übergreifend umklammert werden die Vorschriften durch ein neues umfassendes, sich inhaltlich auf alle enthaltenen sozialen Rechte erstreckendes Diskriminierungsverbot. Die RESC fördert durch die Zusammenarbeit des Europarates mit der Europäischen Union gleichzeitig auch die Entwicklung einer einheitlichen europäischen Sozialpolitik über die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union hinaus.

Die Revidierte Europäische Sozialcharta wurde 1996 vom Europarat verabschiedet. Deutschland hatte diese bereits 2007 gezeichnet. Der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Revidierten Europäischen Sozialcharta hat über mehrere Jahre einen umfangreichen Abstimmungsprozess durchlaufen. Insgesamt haben nun 35 von insgesamt 47 Mitgliedsstaaten des Europarates die Revidierte Sozialcharta in innerstaatliches Recht transformiert.

Die ratifizierte Charta tritt am 1.Mai 2021 einen Monat nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Kraft.

Der Europarat trägt zur Sicherung der Menschenrechte bei. Die Europäische Sozialcharta garantiert soziale Rechte, wie z.B. das Recht auf Arbeit und angemessene Arbeitsbedingungen.

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