Nach Juwelen-Coup im Grünen Gewölbe: Staat muss Remmo-Clan 3,8 Millionen Euro zahlen

Die Remmos waren November 2019 ins Dresdner Schloss eingebrochen

Die Remmos waren November 2019 ins Dresdner Schloss eingebrochen

Foto: picture alliance/dpa
Von: thomas Fischer

Dresden (Sachsen) – Ein halbes Jahr nach den milden Strafen für die Plünderung des historischen Grünen Gewölbes in Dresden ist es nun amtlich. Steuerzahler müssen blechen – und zwar an die Remmos. In Millionen-Höhe!

Wie BILD exklusiv erfuhr, scheiterte der Freistaat Sachsen jetzt mit Beschwerden gegen die hohen Kosten für die Pflichtverteidiger im 113,8-Millionen-Prozess. Und muss deshalb zahlen.

Im November 2019 war den Remmos in einem spektakulären Einbruch der Diebstahl von Sachsens wertvollsten Juwelen im Dresdner Schloss gelungen. Doch die Polizei schlug November 2020 mit einer Mega-Razzia in Berlin (mehr als 1000 Polizisten) zurück, verhaftete nach und nach sechs Clan-Mitglieder.

Weihnachten 2022 handelten Clan-Anwälte einen zweifelhaften Deal mit der Justiz aus – Strafrabatt gegen Rückgabe einiger Schmuckstücke und ein Geständnis. Im Mai 2023 gab es dafür dann fünf milde Urteile (4 Jahre und 4 Monate bis 6 Jahre und 2 Monate Haft) des Dresdner Landgerichts und für einen Remmo einen Freispruch (hatte Alibi).

Und nun wird um die Kosten für das aufwendige Verfahren gestritten, denn die berechnen sich aus dem Wert der Millionen teuren Juwelen – und der Staat will nicht so viel zahlen.

Beschwerden zurückgewiesen

Das Landgericht Dresden bestätigt jetzt gegenüber BILD, dass eine Beschwerde des Bezirksrevisors (Staatskasse) gegen die „Festsetzung des Gegenstandswertes“ (113,8 Mio. Euro) im Strafverfahren vom Oberlandesgericht Dresden zurückgewiesen wurde.

Außerdem wurde die Rüge des Freistaats gegen „die Kostenentscheidung im Adhäsionsverfahren“ (Schadensersatzforderung) als „unzulässig verworfen“. Gerichtssprecherin Corinna Michaelis (62) zu BILD: „Diese Entscheidung ist nach herrschender Meinung unanfechtbar.“

Was bedeutet das für den Steuerzahler?

In Verfahren mit zu erwartenden Haftstrafen stehen Angeklagten in Deutschland Pflichtverteidiger zu. Sind die Prozesse größer, dann sind es sogar zwei.

Wie BILD erfuhr, stehen den zwölf Remmo-Anwälten (sechs Angeklagte hatten je zwei Pflichtverteidiger) jeweils 120 081,71 Euro fürs Strafverfahren zu. Zudem sollen sie für das gescheiterte Adhäsionsverfahren (Gericht sah sich nicht in der Lage den exakten Schaden zu beziffern) noch einmal 240 139,62 Euro bekommen.

Trotz 90 Millionen Euro SchadenWitz-Urteile für Remmo-Clan

Quelle: BILD

Nach BILD-Informationen sollen die Anwälte des freigesprochenen Ahmed Remmo (24) bei den Kosten des Adhäsionsverfahren leer ausgehen. Alles äußerst kompliziert, heißt aber unterm Strich: Sachsen muss exakt 3 842 376,72 Euro an die Remmos zahlen.

Und: Auslagen – u. a. Hotelkosten, welche in den 47 Verhandlungstagen zusammen gekommen sind, bekommen die Clan-Anwälte übrigens extra aus der Staatskasse erstattet.

„Formal sind die Remmos Empfänger des Geldes“

Wie BILD aus sächsischen Regierungskreisen erfuhr, soll das zuständige Landesamt für Finanzen nun versuchen, das zu zahlende Geld mit der Schadensersatzforderung aufzurechnen. Doch dieser Versuch wird scheitern. Rechtsexperte Gerhard Rahn (50): „Rein formal sind die Remmos Empfänger des Geldes. Sie müssen damit ihre Pflichtverteidiger zahlen. Der Freistaat kann es als Schadensersatz für fehlende Juwelen nicht pfänden, weil es Abtretungen an die Anwälte geben wird.“

Rechtsexperte Gerhard Rahn (50) weiß, was den Remmo-Anwälten nun zusteht

Rechtsexperte Gerhard Rahn (50) weiß, was den Remmo-Anwälten nun zusteht

Foto: Dirk Sukow

Kostspielige Schadensersatz-Klage folgt

Nun muss der Freistaat Sachsen in einem weiteren aufwendigen Zivilprozess die fünf verurteilten Remmos verklagen. Ihre Strafen sind noch nicht rechtskräftig, der Bundesgerichtshof prüft derzeit die Revisions-Anträge der Clan-Anwälte.

Wie BILD aus Regierungskreisen erfuhr, fürchtet der Freistaat jedoch bereits enorme Prozesskosten – für die eigenen Anwälte sowie für die Remmo-Pflichtverteidiger. Und am Ende ist fraglich, ob bei den offiziell nahezu mittellos geltenden Tatbeteiligten überhaupt etwas zu holen ist.

Rechtsexperte Rahn erkennt Verfahrens-Fehler beim Freistaat und hält das eingeleitete Adhäsionsverfahren für unnötig. „Der sinnlose Adhäsionsantrag ist eine Subvention für die Anwälte des Remmo-Clans. Durch die beantragte Einziehung im Strafverfahren hätte der Staat bereits den Wertsatz für die Juwelen bekommen“, so der bekannte Strafverteidiger zu BILD.

Die wertvollsten Juwelen fehlen

Bis heute sind die gestohlene Epaulette mit dem Sächsischen Weißen und die Große Brustschleife der Königin Amalie Auguste verschwunden. Auch das Collier der Königin, Knöpfe und die Solitäre Rosengarnitur fehlen weiter – alles historische Schmuckstücke von unschätzbarem Wert. Doch die Ermittler geben nicht auf. Dresdens Polizeipräsident Lutz Rodig (60) zu BILD: „Wir suchen die Juwelen so lange weiter, bis das letzte Schmuckstück gefunden ist.“

Die Kriminellen verraten nicht, wo de Epaulette mit dem „Sächsischen Weißen“ abgeblieben ist

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Foto: www.skd.museum SKD - Saatliche Kunstsammlung Dresden

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Quelle: BILD
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