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„Verfassungsrechtlich unzulässig“

Staat darf Bürger nicht generell zum Gendern verpflichten

Politischer Korrespondent
Hat ein Gutachten verfasst: Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier Hat ein Gutachten verfasst: Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier
Hat ein Gutachten verfasst: Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier
Quelle: Popow/ullstein bild; Montage: Infografik WELT
Laut einem Gutachten von Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier setzt das Grundgesetz der geschlechtergerechten Sprache Grenzen. Aber sich selbst darf der Gesetzgeber Regeln auferlegen.

Die Debatte über die Verwendung gendergerechter Sprache wird von Linguisten und Geschlechterforschern so engagiert wie hitzig geführt. Mit Hans-Jürgen Papier, dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, schaltet sich nun ein prominenter Rechtswissenschaftler in die Diskussion ein.

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