"Mitarbeiter_innen": Klage gegen Audis Gendersprache-Leitfaden zurückgewiesen
Der VW-Mitarbeiter, der Audi auf Unterlassung verklagt hatte, weil er Gender-Formen mit Unterstrich ("Kolleg_innen") benutzen sollte, ist nun final abgeblitzt.
- dpa
Die Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG ist am Oberlandesgericht München gescheitert. Es hat die Berufung gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Ingolstadt ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Das Rechtsmittel habe "offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg", begründete ein Gerichtssprecher am Montag die Entscheidung. Das Ingolstädter Urteil vom Juli 2022 sei damit rechtskräftig (Az. 83 O 1394/21).
Geklagt hatte ein VW-Mitarbeiter
Ein Mitarbeiter der Konzernmutter Volkswagen, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Beschäftigten in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich ("Mitarbeiter_innen") nutzen – den sogenannten Gender-Gap. Der VW-Mitarbeiter hatte deswegen Audi auf Unterlassung verklagt.
Kein Recht "in Ruhe gelassen zu werden"
Doch die Richter sahen keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz oder andere Gesetze. Die Zivilkammer betonte, es gebe kein Recht für Gegner von Gendersprache, "in Ruhe gelassen zu werden". Der Prozess hatte bundesweit Beachtung gefunden, weil es auch in anderen Unternehmen Vorgaben zur Nutzung von gendersensibler Sprache gibt. Der Kläger war von einem Verein unterstützt worden, der das Gendern ebenfalls ablehnt.
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(fpi)