1. Startseite
  2. Region
  3. Main-Kinzig-Kreis
  4. Maintal

„Main-River-Ranch“-Prozess: Haftstrafen für Vater und Sohn - Staatsanwalt: „Urteil ist folgerichtig“

Kommentare

Bei den Angeklagten klickten noch im Gerichtssaal die Handschellen. Das Urteil lautete auf Totschlag.
Bei den Angeklagten klickten noch im Gerichtssaal die Handschellen. Das Urteil lautete auf Totschlag. © RAINER HABERMANN

Im dritten Anlauf sind am Dienstag Klaus-Dieter B. (66) und sein Sohn Claus Pierre B. (36) wegen Tötung ihres Vermieter-Ehepaares Harry und Sieglinde K. auf der Dörnigheimer „Main-River-Ranch“ am 6. Juni 2014 verurteilt worden.

Maintal/Frankfurt – Das von der Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts unter Vorsitz von Richter Volker Kaiser-Klan verhängte Urteil lautet für beide Angeklagte auf Totschlag. Das Strafmaß von zehneinhalb Jahren Gefängnis bewegt sich im mittleren Bereich des für ein solches Verbrechen vorgesehenen Strafrahmens von fünf bis 15 Jahren Haft.

Zusätzlich wurde der Vater noch wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt, was in das Strafmaß einfloss. Vater und Sohn, die sich jeweils aufgrund von Freisprüchen durch das Landgericht Hanau zwischenzeitlich auf freiem Fuß befunden hatten, wurden auf richterliche Anordnung hin noch im Gerichtssaal verhaftet. Am Ende klickten die Handschellen, sie leisteten keinerlei Widerstand.

Staatsanwaltschaft hatte lebenslang und elf Jahre Haft gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf Mord an der Ehefrau im Fall des Vaters plädiert und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, für den Sohn eine solche von elf Jahren wegen Totschlags an Harry K. Er hatte diesen mit insgesamt 17 Messerstichen ums Leben gebracht.

Die Angehörigen der Opfer als Nebenkläger wollten beide Taten als Morde abgeurteilt sehen. Die Verteidiger hatten wiederum Freisprüche gefordert, da die Taten jeweils in Notwehr respektive als Nothilfe geschehen seien, wie von ihren Mandanten behauptet, und sich nichts an der Beweislage geändert habe.

Anklage zufrieden mit dem Urteil

Oberstaatsanwalt Jürgen Heinze zeigte sich in einer ersten Stellungnahme dennoch zufrieden mit der Verurteilung beider Angeklagten wegen Totschlags: „Wir haben erneut einen spektakulären Prozess erlebt, nachdem der Bundesgerichtshof zweimal Urteile des Landgerichts Hanau wegen Rechtsfehlern und unzureichender Beweiserhebung und Beweiswürdigung aufgehoben hat“, sagte Heinze.

„Die mit dem Fall jetzt betraute Frankfurter Schwurgerichtskammer hat in monatelanger Beweisaufnahme die Vorgänge auf der Main-River-Ranch detailliert aufgeklärt und juristisch überzeugend die Beweise gewürdigt.“ Das Fazit des Staatsanwalts lautet: „Das nun ergangene Urteil ist nur folgerichtig. Es wird im Strafmaß auch der Tatschwere gerecht.“

20 Verhandlungstage, rund 70 Zeugen

Das Gericht hatte an 20 Verhandlungstagen mit rund 70 Zeugen die Angaben der beiden Angeklagten und ihrer vier Verteidiger gründlichst geprüft. Unter anderem hatte ein neuer Ortstermin am Tatort in Dörnigheim stattgefunden, zahlreiche Sachverständige wurden als Zeugen oder Gutachter gehört. Die sozialen und psychischen Hintergründe sowohl der Täter als auch der Opfer wurden im Prozess durchleuchtet und bewertet, wobei insbesondere mögliche Tatmotive zur Sprache kamen.

Und hier war es wohl das monatelange Schweigen der Angeklagten nach der Tat, welches die Kammer zuerst stutzig machte. „Es wäre logisch gewesen, nach der Tat zu den Nachbarn zu rennen, wenn das alles so gewesen sein soll wie es die Angeklagten schildern“, meinte Kaiser-Klan in seiner mündlichen Urteilsbegründung. „Anstatt die Leichen zu verscharren und Messer, Beil und Pistole verschwinden zu lassen und das Auto der K.s auf einem Supermarktparkplatz abzustellen.“

Getötete Vermieter hatten laut Richter kein Motiv

Umgekehrt sah der Richter keinerlei Motiv für die Vermieter K., gegen die B.s gewalttätig zu werden. „Die Miete kam doch immer, wenn auch schleppend und oft begleitet von bösen Worten“, sagte Kaiser-Klan. Deshalb sei die Version der Angeklagten, Harry habe Claus- Pierre mit einem selbst mitgebrachten Messer, das zudem nie aufgefunden wurde, angegriffen, schlicht unglaubwürdig.

Auch der „Chronik“, einer rund 40-seitigen Schilderung der Ereignisse, welche Claus-Pierre B. in der Untersuchungshaft (wohl unter Mitwirkung eines früheren Verteidigers) verfasst hatte, maß das Gericht wenig Glauben bei. Die Einlassungen seien „nicht konstant“ und „voller Widersprüche im Detail“, so der Vorsitzende. Und schließlich sei das angebliche Kampfgeschehen – Harry habe sich mit Claus-Pierre am Boden gewälzt – widersprüchlich, da Claus-Pierre B. bis auf einen kleinen Riss in der Hand keine Kampfspuren aufgewiesen habe.

Gericht sieht keinen Vorsatz

Das Gericht ging aber nicht so weit, den Angeklagten Vorsatz oder gar Verabredung zum Mord zu unterstellen. Dies könne nicht bewiesen werden. Somit lautete das Urteil auf Totschlag. Auch gegen diese Entscheidung ist wieder das Rechtsmittel der Revision zulässig.

Verteidiger Stephan Kuhn verkündete bereits am Ausgang des Gerichtsgebäudes, Revision für seinen Mandanten einlegen zu wollen. Und so wird womöglich in mehreren Monaten wieder der Bundesgerichtshof das letzte Wort in diesem spektakulären Fall haben.

Auch interessant

Dieser Inhalt von Outbrain kann aufgrund Ihrer Datenschutz-Einstellungen nicht geladen werden.

(Falls dieser Link nicht funktioniert, müssen Sie ggf. Ihre Adblocker-Einstellungen anpassen.)

Kommentare

Teilen