Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz: Polizei nutzt Corona-Kontaktlisten in mehreren Bundesländern
Drei Landespolizeibehörden bestätigen die Nutzung von Corona-Listen. In den übrigen Ländern sind Fälle nicht bekannt oder nicht zulässig.
Corona-Kontaktlisten, die in Restaurants und Cafés ausliegen, dienen eigentlich zur Nachverfolgung von Infektionsketten. Doch auch die Polizei nutzt diese Daten zur Strafverfolgung. In Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz gab es solche Zugriffe bereits, in anderen Bundesländern sind solche Fälle bisher nicht bekannt oder gar nicht zulässig, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Bundesländern ergab.
Die Polizei oder das jeweilige Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen meldete, dass ihnen bislang keine Zugriffe auf Corona-Gästelisten bekannt seien. Die Behörden wiesen aber darauf hin, dass solche Zugriffe im Rahmen von Strafverfahren unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit rechtlich durchaus erlaubt seien.
In Rheinland-Pfalz registrierte das Innenministerium bislang rund ein Dutzend Fälle, in denen entsprechende Listen im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen verwendet wurden. Dabei sei es überwiegend um Gewalt- und Sexualdelikte gegangen, sagte eine Sprecherin. In Hamburg sind bislang fünf Fälle bekannt, in denen die Polizei für Ermittlungen auf Gästedaten zurückgegriffen hatte, in Bayern sind es mindestens zehn.
Uneinigkeit in der Politik
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigten zuletzt diese Vorgehensweise. "Es handelt sich um schwere Straftaten, bei denen das zur Ermittlung des Täters und für die Aufklärung der Straftat sinnvoll und richtig ist", sagte Herrmann am Donnerstag im ARD-Mittagsmagazin. Laut Netzpolitik.org sind die Daten in Bayern aber unter anderem auch zur Zeugensuche genutzt worden oder in Drogendelikten.
Bislang keine Zugriffe auf Corona-Gästelisten bei strafrechtlichen Ermittlungen meldeten die Innenministerien in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Baden-Württemberg ist die Nutzung der Daten zu Strafverfolgung verboten. Aus der Corona-Verordnung "ergibt sich eine ausdrückliche und aus unserer Sicht eindeutige Zweckbindung", sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Innenminister Thomas Strobl (CDU) machte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe deutlich: "Eine Verwendung etwa von der Polizei, um Straftaten zu verfolgen, ist unzulässig.".
Kritik von Opposition, Datenschützern und Verbänden
Der Gaststättenverband Dehoga hatte zuletzt von den Landesregierungen Klarheit gefordert, ob und wie die Polizei die Corona-Gästelisten auswertet. "Das ist hochgradig sensibel", sagte die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der Rheinischen Post. Der stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Freddy Adjan sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Auch wenn das Interesse an der Aufklärung von Straftaten selbstverständlich hoch ist, so darf nicht unreglementiert auf die Kontaktdaten zugegriffen werden. Hier müssen klare Spielregeln für die Polizei definiert werden". Adjan befürchtet durch die Nutzung der Daten durch die Polizei ein noch niedrigeres Gästeaufkommen und damit einen Schaden für Betriebe und Beschäftigte.
Unterstützung kam dazu auch von der FDP-Fraktion im Bundestag. "Was unsere Bürgerinnen und Bürger zu Recht erwarten, ist, dass ihre Daten nicht einfach zweckentfremdet werden. Alles andere schadet dem Vertrauen und der Akzeptanz, die aber Grundvoraussetzungen sind", sagte der stellvertretende Vorsitzende Stephan Thomae.
Die ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schrieb dazu auf Twitter: "Polizeizugriff auf Corona-Gästelisten zur Strafverfolgung geht gar nicht. Das, was Hermann fordert, führt zur Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür. Wir brauchen klare bundesweite Regeln zum Umgang mit Corona-Daten. Sonst untergraben wir das Vertrauen der Bevölkerung in die Schutzmaßnahmen".
Was fängt womit an? Eine Autokratie? Ein Überwachungsstaat? Bitte bleibe doch realistisch.
Dann können die Listen ja von einem Richter angefordert werden, oder? Im Gegensatz zur...
Genau das!
Noch haben wir eine Pandemie, darum geht es doch. Bemerkenswert wie vielen es egal...