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Kultur

Zwischen Grundgesetz und Bibel

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Warum Karlsruhe die Beschneidung schützen wird

Es ist erstaunlich, welch heftige Reaktionen das Urteil des Kölner Landgerichts zur religiös motivierten Beschneidung von Kindern auslöst. Manch fingerfertiger Journalist verwandelt sich im Eifer des Gefechts sogar in einen Rabbiner, der seinen Lesern erklärt, die Beschneidung der Jungen im Judentum sei sekundär, was so richtig ist wie die Behauptung, man müsse nicht an Jesus glauben, um Christ zu sein.

Christentum hin, Judentum her. Zum Glück gibt es eine Bibel besonderer Art. In ihr sollte vor allem nachgeschlagen werden: das Grundgesetz. In den Worten von Artikel 4: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Rechtlich bedeutet diese Art von Freiheit mehr als bloße Toleranz. Welcher Glauben auch immer gemeint ist, die Bundesrepublik fühlte sich bisher verpflichtet, dessen Regeln selbst dann zu schützen, wenn sie das moralische Empfinden eines Teil der Bevölkerung stören. Vor Jahren wurde etwa ein Vater von vier Kindern verurteilt, dessen Familie Mitglied einer christlichen Sekte war, weil er es abgelehnt hatte, seiner Frau bei der Geburt des letzten Kindes mit einer Bluttransfusion das Leben zu retten. Der Verurteilte ging bis vor das Verfassungsgericht, zitierte aus der Heiligen Schrift: "Ist jemand krank, der ... lasse über sich beten, und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken helfen", und wurde von den Karlsruher Richtern freigesprochen.

Folgt man dem Grundgesetz, gehört zum Schutz der Religionen und der verschiedenen Weltanschauungen eben nicht nur die Sicherung kultischer Handlungen, sondern selbst die Garantie einer bestimmten weltanschaulichen Lebensweise. Die Beschneidung der Jungen im Judentum ist aber mehr als das. Sie ist ein grundlegendes, in der Bibel vorgeschriebenes jüdisches Gesetz. Der Beitritt zum Bund (auf Hebräisch "Berit Mila"), den die Beschneidung vollzieht, gilt als das wichtigste aller Gebote. Sie darf selbst an den höchsten jüdischen Feiertagen vorgenommen werden. Die Begründung dafür lässt sich im ersten Buch Mose 17,11 finden: "Wenn aber ein Männlicher nicht beschnitten wird an seiner Vorhaut, wird er ausgerottet werden aus seinem Volke, weil er meinen Bund gebrochen hat." Ähnliches findet sich in den Koranauslegungen. Auch sie werden vom Grundgesetz geschützt. Wäre es nicht so, verlöre die Demokratie einen maßgeblichen Teil ihrer westlichen Überzeugungen.

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