In den vergangenen Tagen sind die Neuinfektionen mit dem SARS-COVID-19-Virus wieder deutlicher angestiegen. Diese Entwicklung war auch im Rhein-Kreis Neuss festzustellen, so dass im Rhein-Kreis Neuss ab Samstag 24. Juli wieder die weniger günstige „Inzidenzstufe 1“ gilt. Dies hat Auswirkungen auf den öffentlichen Badebetrieb im Hallenbad Büttgen.

Ab Montag 26. Juli 2021 ist im städtischen Hallenbad in Büttgen die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste wieder begrenzt auf maximal 40 Personen. Da während der öffentlichen Badezeiten (montags 12:30 bis 15:00 Uhr, dienstags bis freitags 06:45 bis 14:00 Uhr) gleichzeitig auch die Anfängerschwimmkurse stattfinden, werden etwa 25 Plätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die Verwaltung ist zuversichtlich, dass (wie in den ersten Ferienwochen) auf Reservierungslisten für Schwimmzeiten weiterhin verzichtet werden kann.         

Ab Montag 26. Juli 2021 gilt für die öffentlichen Badegäste wieder die Pflicht, einen Corona-Negativtest (maximal 48 Stunden alt) vorzulegen oder den Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung zu erbringen. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder, die noch nicht eingeschult sind.