Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat eine Reform der Hartz-IV-Sätze angekündigt. "Mit dem Bürgergeld werden wir das System entbürokratisieren und dafür sorgen, dass Menschen in der Not verlässlich abgesichert sind", sagte der SPD-Politiker dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Heil will demnach einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Sommer vorlegen, damit die Erhöhung der Regelsätze zum Beginn des kommenden Jahres stattfinden könne.
"Unser Sozialstaat muss dafür sorgen, dass Menschen, die keine finanziellen Rücklagen haben, auch über die Runden kommen können", sagte Heil. "Der bisherige Mechanismus hinkt der Preisentwicklung zu sehr hinterher." Deshalb wolle er die Berechnungsgrundlage für den Regelsatz ändern.
Heil sprach sich dafür aus, bei künftigen Entlastungspaketen nur noch Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen zu berücksichtigen. "Weil die staatlichen Möglichkeiten nicht unendlich sind, geht es um gezielte Entlastungen", sagte er. Er sehe keinen Spielraum, Menschen mit hohen Einkommen zu entlasten. "Für sie sind höhere Preise zwar ärgerlich, aber kein existenzielles Problem."
Zuvor hatten die beiden Sozialverbände SoVD und VdK die derzeitige Hartz-IV-Regelung vehement kritisiert. Sie kündigten an, angesichts der deutlich steigenden Preise für eine stärkere Erhöhung der Sätze für Hartz IV und Grundsicherung im Alter zu klagen. Die beiden Verbände wollen demnach in einem Musterstreitverfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Mit der nur sehr geringen Anhebung der Sätze in diesem Jahr verstoße die Regierung "gegen ihren verfassungsmäßigen Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen", teilten die Verbände mit.
Die Bundesregierung hatte die Sätze zum Jahresbeginn um drei Euro für Erwachsene und zwei Euro für Kinder angehoben. Die darüber hinaus geleisteten einmaligen Entlastungszahlungen sowie die zusätzlichen 20 Euro im Monat für Kinder in Grundsicherung seien nicht ausreichend, teilten die Verbände mit.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte: "Die Anhebung der Regelsätze Anfang des Jahres um drei Euro war aus unserer Sicht verfassungswidrig." Sie beruft sich dabei auf zwei Urteile aus den Jahren 2010 und 2014. Dort heißt es unter anderem: "Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten." Hiergegen habe die Bundesregierung bisher verstoßen, hieß es von den Verbänden.