Straßburg

Menschenrechtsgericht will bis Ende Juli über Deniz Yücels Klage entscheiden

Veröffentlicht am 25.01.2018

Der in der Türkei inhaftierte WELT-Korrespondent Deniz Yücel klagt in Straßburg gegen die Verletzung seiner Menschenrechte. Wenn alles „nach Plan“ läuft, soll im Sommer ein Urteil gefällt werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird voraussichtlich bis Ende Juli über die Klage des in der Türkei inhaftierten WELT-Korrespondenten Deniz Yücel entscheiden. Wenn alles „nach Plan“ laufe, könnte das Urteil noch vor der Sommerpause verkündet werden, sagte ein Sprecher des Gerichts.

Der Gerichtshof warte nun noch auf eine Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Fall. Die Frist dafür laufe am 1. Februar ab. Diese werde anschließend entsprechend dem üblichen Verfahren dem Anwalt Yücels und der türkischen Regierung weitergeleitet. Deutschland kann zu dem Fall Stellung nehmen, weil Yücel deutscher Staatsbürger ist.

Die Türkei hatte ihre Stellungnahme Ende November nach Straßburg geschickt. Darin bekräftigte das Justizministerium in Ankara die gegen den Journalisten erhobenen Vorwürfe. Er habe in mehreren Artikeln „Propaganda zugunsten einer terroristischen Vereinigung“ verbreitet und zu „Hass und Feindschaft“ zwischen Türken und Kurden aufgerufen, hieß es in der 51-seitigen Stellungnahme.

Yücel hatte sich Mitte Februar vergangenen Jahres freiwillig der Polizei in Istanbul gestellt. Anschließend wurde er in Gewahrsam genommen. Seitdem sitzt der 44-Jährige in Untersuchungshaft.

AFP/vwe

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