Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von 26 °C
Es sollen vom Arbeitgeber folgende, beispielhafte Maßnahmen ergriffen werden:
- effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
- effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
- Lüftung in den frühen Morgenstunden
- Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
- Lockerung der Bekleidungsregelungen
- Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser)
Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von 30 °C
Es müssen wirksame Maßnahmen (s. o.) ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor.
Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von 35 °C
Der Raum ist für die Zeit der Überschreitung ohne
- technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier),
- organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder
- persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung),
wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.
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