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Ausland In türkischer Haft

Ankara antwortet auf Yücels Beschwerde vor Verfassungsgericht

Senior Editor
Es gibt Bewegung im Fall Deniz Yücel

Vor dem Besuch des türkischen Außenministers Cavusoglu in Deutschland kommt Bewegung in den Fall Deniz Yücel. Die Regierung in Ankara hat nach neun Monaten eine Stellungnahme beim türkischen Verfassungsgericht eingereicht.

Quelle: N24

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Zur Haftbeschwerde des WELT-Korrespondenten Deniz Yücel hat die Türkei jetzt eine Stellungnahme eingereicht.
  • Sie ist die erste weitere Entwicklung in diesem Verfahren seit mehr als neun Monaten.
  • Yücel hatte die Beschwerde gegen seine Untersuchungshaft bereits im März 2017 eingereicht.

Die türkische Regierung hat ihre Stellungnahme zur Haftbeschwerde des WELT-Korrespondenten Deniz Yücel vor dem Verfassungsgericht des Landes eingereicht. Yücel hatte die Beschwerde gegen seine Untersuchungshaft bereits im März 2017 eingereicht. Die Stellungnahme der Regierung ist somit die erste weitere Entwicklung in diesem Verfahren seit mehr als neun Monaten.

In dem der WELT vorliegenden Schriftsatz des Justizministeriums in Ankara heißt es: „Das Ministerium weist darauf hin, dass im konkreten Fall den Beschwerdeführer belastende Beweise erhoben wurden, die dazu geeignet sind, bei einem objektiven Beobachter den Verdacht zu erwecken, dass der Beschwerdeführer Propaganda für eine bewaffnete Terrororganisation betrieben und das Volk zu Hass und Feindschaft aufgehetzt hat.“

Dabei verweist das Ministerium erneut auf Artikel, die Yücel in der WELT veröffentlicht hatte. Neue Vorwürfe oder Beweismittel gegen Yücel, der seit 14. Februar 2017 in der Türkei im Gefängnis sitzt, werden nicht genannt.

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Das Verfassungsgericht hat Yücel und dessen Anwälten nun eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um die Stellungnahme der Regierung zu erwidern. Anschließend kann das höchste Gericht des Landes darüber entscheiden, ob Yücel in Untersuchungshaft bleiben muss oder ob er für die weitere Dauer des Verfahrens auf freien Fuß kommen kann. So hatten zuletzt Gerichte unterer Instanzen in den Fällen der Deutschen Peter Steudtner und Mesale Tolu entschieden, die bis dahin ebenfalls inhaftiert gewesen waren.

Parallel zu seiner Haftbeschwerde vor dem türkischen Verfassungsgericht hat Yücel auch Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingelegt. Auch Yücels Arbeitgeber, die WeltN24 GmbH, klagt vor dem EGMR wegen der Verletzung der Pressefreiheit durch die Inhaftierung. Mit Entscheidungen durch das Gericht in Straßburg wird erst in einigen Monaten gerechnet.

Der türkische Außenminister Mevlüt Cavusoglu hatte in einem an Neujahr veröffentlichten dpa-Interview zum Fall Yücel gesagt: „Auch ich bin nicht sehr glücklich darüber, dass es noch immer keine Anklage gibt.“ Seine Regierung habe die Justiz „ermutigt“, den Prozess zu beschleunigen. Die Vorwürfe gegen Yücel seien allerdings „sehr ernst“, die Ermittlungen dauerten an. Cavusoglu hatte sich zuversichtlich gezeigt, dass sich die Beziehungen zu Deutschland nach der schweren Krise im vergangenen Jahr wieder normalisieren.

Am kommenden Samstag trifft Cavusoglu seinen deutschen Amtskollegen Sigmar Gabriel in Goslar.

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