Miet­preisbremse Wie Sie sich gegen zu hohe Mieten wehren

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Miet­preisbremse - Wie Sie sich gegen zu hohe Mieten wehren

Die Miet­preisbremse gilt für zahlreiche Wohnungen vor allem in Ballungs­gebieten wie hier Berlin. © Getty Images PA

Die Miet­preisbremse funk­tioniert. test.de liefert eine Anleitung und eine Tabelle mit über 700 Fällen. Gerade hat der Bundes­gerichts­hof erneut mieterfreundlich geur­teilt.

Die Mietbremse ist bereits seit 1. Juni 2015 Gesetz. Sie gilt in Gemeinden und Städten, für die die Länder einen angespannten Wohnungs­markt fest­gestellt und eine Mietbrems­ver­ordnung erlassen haben. Hier erfahren Sie, wo die Miet­preisbremse gilt, welche Rechte sie Mietern gibt und wie Gerichte bisher geur­teilt haben.

Wo die Miet­preisbremse gilt

In den Ballungs­gebieten aller Bundes­länder außer in Saar­land, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gilt die Miet­preisbremse. In Sachsen trat sie am Donners­tag, 13. Juli 2023, in Kraft. Bei von diesem Tag an geschlossenen Miet­verträgen darf die Miete nicht mehr als 10 Prozent über der für vergleich­bare Wohnungen üblichen Miete liegen. Entscheidender Zeit­punkt: Bei persönlicher Anwesenheit beider Seiten ist es der Tag der Vertrags­unter­schrift. Sonst ist es der Tag, an dem das Exemplar mit der jüngsten Unter­schrift beim jeweiligen Vertrags­partner zugegangen ist.

In Nieder­sachsen gilt die Miet­preisbremse für seit 1. Januar 2021 geschlossene Verträge, in Baden-Württem­berg seit 4. Juni 2020, in Hamburg seit dem 3. Juli 2018, in Brandenburg spätestens ab dem 4. April 2019, in Hessen seit dem 28. Juni 2019 und in Bayern seit dem 7. August 2019.

In diesen sechs Ländern hatten die Ministerien zwar schon vorher Mietbrems­ver­ordnungen erlassen, sie aber zunächst nicht korrekt begründet oder die Begründung nicht veröffent­licht. Die ursprüng­lich erlassenen Verordnungen waren daher unwirk­sam.

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© Stiftung Warentest / René Reichelt

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.07.2022 um 08:20 Uhr
    Mietpreisbremse in Hamburg durchgesetzt

    @bird-cage: Vielen Dank für den Hinweis, das freut uns zu hören! Wenn Sie mögen, schicken Sie uns gern noch die weiteren Daten, die zur Eintragung Ihrer Mietpreisbremse in die Tabelle nötig sind: finanztest@stiftung-warentest.de

  • bird-cage am 01.07.2022 um 18:16 Uhr
    Mietpreisbremse in Hamburg durchgesetzt

    MhM Hamburg hat mir kompetent geholfen, die Höhe der Miete, die ich aufgrund der Mietpreisbremse zahle, erfolgreich anzufechten. Der Betrag, den ich einspare, einschließlich der Erstattung für die letzten 18 Monate, ist beträchtlich.

  • ne_sa am 10.02.2021 um 23:11 Uhr
    Keine Lust mehr auf Vermieten

    Liebes Test.de-Team, könnt ihr vielleicht eine Umfrage zur Meinung und ggf. geplanter Verhaltensänderung um Bezug auf Vermietung durchführen? Besonders die Punkte Instandhaltung, Modernisierung, Neuvermietung, Eigennutzung, Verkaufsinterrese wären spannend. Anekdote: in meinem Kreis habe ich einige Eigentümer, bei denen die Kosten schon höher sind, als es die verordnete Miete tragen könnte, und freie Wohnungen werden erst gar nicht mehr vermietet. Wenn solch ein Vermieter in dieser Kostensituation z.B dann sogar an Mieter mit Klagewut, Mietminderung, Nachbarschaftsstreit oder gar extremen Wohnungsverschleiss(Sachbeschädigung) gerät, kann das eine finanzielle Krise verursachen. Wo ist da noch die Motivation?

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 02.10.2020 um 14:56 Uhr
    Re: Achtung vor den Konsequenzen

    Zwischen Ihrer Mietpreisbremse und der Eigenbedarfskündigung einen Zusammenhang zu sehen, ist Spekulation. Ihr Vermieter würde das jedenfalls bestreiten. Richtig ist: Seine Rechte in Anspruch zu nehmen, begründet eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass auch die Gegenseite alle ihre Rechte ausschöpft. Darauf haben wir stets hingewiesen. Die Eigenbedarfskündigung ist für Mieter ein ärgerliches, aber bei Miete einer Wohnung von Privatleuten oder Personengesellschaften unvermeidliches Risiko, soweit die besondere Schutzfrist für Mieter nach Umwandlung einer Miet- zur Eigentumswohnung abgelaufen ist .

  • a_Fragen am 02.10.2020 um 13:46 Uhr
    Achtung vor den Konsequenzen

    Wir haben uns an alle beschriebenen Schritte genauestens gehalten und hatten 2 Monate nach Durchsetzung der Mietpreisbremse die Eigenbedarfskündigung im Briefkasten. Wenn auf dieses Risiko hingewiesen wird, dann wird meistens schnell argumentiert, dass die Hürden der Eigenbedarfskündigung hoch seien. Letztendlich ist eine simple, aber gut durchdachte Begründung jedoch genug, um Menschen aus ihrer Wohnung zu werfen. Auf den Mietverein, dem wir beigetreten sind, ist kein Verlass seitdem der Fall etwas komplexer geworden ist. Unter dem Strich haben wir nun über 7.000 EUR verloren. Daher mein Rat: Mietpreisbremse nur durchsetzen, wenn man nicht vor hat, dauerhaft in der Wohnung zu bleiben.