Nach mehreren Wolfsrissen im Kreis Pinneberg hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) nun erlaubt, das Tier zu töten.
Letzte Aktualisierung: 31.01.2019
"Nach intensiver Prüfung halten wir dieses Vorgehen im vorliegenden Fall für erforderlich, um die Last von den Betroffenen vor Ort zu nehmen", sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht in Kiel. Mehrere Personen hatten sogenannte Entnahmeanträge gestellt, nachdem der Wolf GW924m wiederholt Tiere auf Flächen gerissen hatte, die von einem empfohlenen Schutzzaun umgeben waren.
Herdenschutz aufrecht erhalten
In diesem speziellen Fall sei der Abschuss des Tieres trotz des strengen Artenschutzes nötig, bekräftigte der Minister. Nur so könne verhindert werden, dass der Wolf sein Verhalten an Nachkommen weitergebe und die Risszahlen weiter anstiegen – trotz angemessenem Herdenschutz. "Das wäre letztlich auch ein Problem für die Akzeptanz des Wolfes und den Artenschutz."
Genehmigung mit Einschränkungen
Die Abschussgenehmigung ist zunächst auf vier Wochen und auf das Streifgebiet des Wolfes begrenzt. "Eine Gruppe ausgewiesener Fachleute unter intensiver Einbeziehung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein wird nun mit der schwierigen Aufgabe betraut den Wolf zu erlegen", kündigte Albrecht an.
Wolfsmanagement wird weiterentwickelt
Die Landesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, die Koexistenz von Wolf und Mensch in der Kulturlandschaft zu ermöglichen, betonte der Minister. Dafür setze sein Ministerium auf die Unterstützung der Nutztierhalter und ein weiterentwickeltes Wolfsmanagementkonzept.
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