24.09.2013

13 Grundsätze für Menschenrechte in der digitalen Welt

Reporter ohne Grenzen hat gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Gruppen aus aller Welt 13 Prinzipien zum Schutz der Menschenrechte in der digitalen Welt vorgelegt. Die von mehr als 260 Organisationen unterzeichneten Internationalen Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung wurden am Rande der aktuellen Sitzung des UN-Menschenrechtsrates in Genf vorgestellt und formulieren einen Maßstab dafür, inwieweit Überwachungsgesetze und -praktiken im Einklang mit den Menschenrechten stehen. Sie machen deutlich, dass die derzeitigen Überwachungsmethoden zu weit gehen und eingeschränkt werden müssen.

Konkret fordern die Unterzeichner unter anderem, dass staatliche Maßnahmen der Kommunikationsüberwachung ausschließlich aufgrund gesetzlicher Vorschriften und für rechtmäßige Ziele angewendet werden dürfen. Sie müssen nachweislich notwendig und angemessen sowie bei sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile verhältnismäßig sein und von der Justiz oder anderen demokratischen Aufsichtsorganen kontrolliert werden. Regierungen sollten die Anbieter von Hard- und Software niemals zum Einbau von Überwachungsfunktionen in ihre Systeme oder zur Vorratsdatenspeicherung zwingen. Diese Prinzipien müssen für eigene und fremde Bürger im In- wie im Ausland gelten, unabhängig vom Ziel der Überwachung – ob zur Strafverfolgung, zum Schutz der nationalen Sicherheit oder für andere Ziele.

Die Grundsätze sind das Ergebnis mehr als einjähriger Beratungen mit Akteuren der Zivilgesellschaft sowie Experten für Technologie und den Schutz der Privatsphäre. Die Enthüllungen der vergangenen Monate unterstreichen, wie stark die ausufernden Überwachungspraktiken auch westlicher Geheimdienste Meinungs- und Pressefreiheit sowie andere Menschenrechte gefährden. Menschen- und Bürgerrechtsaktivisten in aller Welt werden die gemeinsam erarbeiteten Grundsätze als Maßstab an bestehende und geplante Gesetze anlegen und Änderungen einfordern, wo diese nötig sind.

Zusätzliche Unterstützer können die Grundsätze auch weiterhin unterzeichnen.



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