FAQ Kredit­bearbeitungs­gebühren Antworten auf die wichtigsten Fragen

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FAQ Kredit­bearbeitungs­gebühren - Antworten auf die wichtigsten Fragen

Kredit­bearbeitungs­gebühren. Banken und Sparkassen müssen die lange üblichen Einmalgebühren erstatten. Sie waren zusätzlich zu den Kreditzinsen zu zahlen und wurden bei vorzeitiger Rück­zahlung nicht zumindest anteilig erstattet. © Getty Images / Caspar Benson

Kredit­bearbeitungs­gebühren sind rechts­widrig. Die Banken müssen sie erstatten. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.

Lauf­zeit­unabhängige Entgelte sind unwirk­sam

Woran erkenne ich, ob ich Geld zurück­fordern kann?

Schauen Sie in Ihren Unterlagen nach, ob dort „Kredit­bearbeitungs­gebühren“, „Abschluss­gebühren“, „Bearbeitungs­provisionen“ oder ähnliches ausgewiesen sind. Solche lauf­zeit­unabhängigen Entgelte sind unwirk­sam, hat der Bundes­gerichts­hof geur­teilt. Banken und Sparkassen stehen als Entgelt für Kredite nur Zinsen zu. Zusätzlich einmalige Gebühren zu kassieren, die Kredit­institute auch bei vorzeitiger Rück­zahlung des Kredits behalten dürfen, ist eine unan­gemessene Benach­teiligung und daher unwirk­sam. Zusatz­ver­einbarungen über Extra­gebühren sind nur wirk­sam, wenn die Bank oder Sparkasse im Gegen­zug zu zusätzlichen Leistungen verpflichtet ist. Die Prüfung der Kreditwürdig­keit sowie der Wert­haltig­keit etwaiger Sicherheiten und alle sons­tige Vorbereitung der Kredit­vergabe sind Aufgabe der Kredit­institute, für die ihnen keine Extra-Vergütung zusteht.

Gilt das BGH-Urteil nur für Raten- oder auch für Immobilien­kredite?

Es gilt für jeden Kredit­vertrag. Ob damit Möbel, Autos oder sogar Immobilien und Investitionen finanziert wurden, spielt keine Rolle.

Handelt es sich beim „Disagio“ auch um eine unzu­lässige Kredit­bearbeitungs­gebühr?

Nein, das klassische Disagio ist recht­lich als vorweggenom­mene Zinsen zu werten. Die Vereinbarung ist wirk­sam. Bei vorzeitiger Ablösung erstattet die Bank das Disagio anteilig, so dass die mit Kredit­bearbeitungs­gebühren verbundene Benach­teiligung dort nicht auftritt. Voraus­setzung: Es handelt sich auch wirk­lich um ein Agio oder Disagio. Wir haben von Verträgen gehört, wo rechts­widrige lauf­zeit­unabhängige Kredit- oder Darlehens­gebühren als Agio bezeichnet wurden. Solche Pseudo-Agios sind selbst­verständlich auch heraus­zugeben. Entscheidender Unterschied: Wird das Agio bei vorzeitiger Ablösung des Kredits teil­weise erstattet? Falls ja, handelt es sich um ein wirk­sames Agio, falls nein liegen rechts­widrigen lauf­zeit­unabhängige Gebühren vor.

Was ist mit „lauf­zeit­unabhängigen Indivi­dualbeiträgen“?

Die „lauf­zeit­unabhängigen Indivi­dualbeiträge“ der Targo­bank sind ebenfalls unwirk­sam. Eigentlich sollte der Bundes­gerichts­hof noch urteilen, nachdem die Targo­bank gegen eine Verurteilung zur Erstattung Revision einge­legt hatte. Doch die Bank hat die Revision zurück­genommen. Sie hat die Indivi­dualbeiträge inzwischen erstattet, wenn Kunden dies gefordert haben.

Welche Gebühren noch betroffen sind

Sind die Abschluss­gebühren von Bauspar­verträgen auch betroffen?

Nein, die bei Abschluss von Bauspar­verträgen fälligen Abschluss­gebühren hat der Bundes­gerichts­hof in einem anderen Urteil ausdrück­lich gebil­ligt (Urteil vom 07.12.2010, Aktenzeichen: XI ZR 3/10). Wenn eine Bausparkasse allerdings Darlehen vergibt und dafür Bearbeitungs­gebühren oder sons­tige lauf­zeit­unabhängige Entgelte kassiert, dann muss sie diese erstatten. Die test.de-Mustertexte Kreditbearbeitungsgebühren enthalten einen eigens dafür geeigneten Muster­text.
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 08.11.2016
Aktenzeichen: XI ZR 552/15

Was ist mit Gebühren für Förderkredite der Landes- oder Investitions­banken?

Für auf der Grund­lage öffent­lich-recht­licher Vorschriften bewil­ligte Förderkredite gilt die Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs nicht. Das ist Verwaltungs­recht. Wahr­scheinlich gibt’s keine Chance auf Erstattung.

Was ist mit Gebühren für von Banken und Sparkassen vergebenen KfW-Darlehen?

Die sind nicht zu erstatten. Ganz sicher ist das für in den Jahren um 2006 abge­schlossene KfW-Kredite mit der Klausel: „Es wird ein Disagio (Abzug vom Nenn­betrag des Kredits) von 4,00 v.H. erhoben. Dieses umfasst eine Risiko­prämie von 2,00 v.H. für das Recht zur außerplan­mäßigen Tilgung des Kredits während des Zins­bindungs­zeitraums. Das Disagio kann grund­sätzlich bei der Auszahlung des Kredits verrechnet werden. Die Risiko­prämie wird bei vorzeitiger Rück­zahlung des Darlehens nicht – auch nicht teil­weise – erstattet. Das gleiche gilt für den gesamten Disagio­betrag, wenn dessen Rück­zahlung gemäß den Bestimmungen des Förder­instituts nicht vorgesehen ist.“ So hat es der Bundes­gerichts­hof mit Urteil vom 05.07.2016 entschieden. Auch sonst haben Kreditnehmer mit KfW-Verträgen kaum Chancen auf Erstattung des Abschlags bei der Auszahlung von KfW-Krediten.

Was ist mit Gebühren für Kredite von Unternehmen und Freiberuf­lern?

Kredit­bearbeitungs­gebühren sind sogar dann unwirk­sam, wenn der Kredit für gewerb­liche Zwecke gewährt wurde. Dazu zählt zum Beispiel auch die Finanzierung von Solar- oder Wind­kraft­anlagen sowie Dienst­fahr­zeugen. Selbst für hohe Immobilien­kredite gezahlte Einmalgebühren müssen Banken und Sparkassen erstatten.
Bundes­gerichts­hof, Urteile vom 04.07.2017
Aktenzeichen: XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16

Kann ich auch Konto­führungs­gebühren für das Darlehens­konto und Schätz­kosten zurück­verlangen?

Auch Kredit­konto­führungs­gebühren und Schätz­kosten haben die Banken regel­mäßig rechts­widrig kassiert. Sie sind genau so zu erstatten wie Kredit­bearbeitungs­gebühren.

Verjährung

Wann verjährt meine Erstattungs­forderung?

Rück­forderungs­ansprüche verjähren drei Jahre nach Ende des Jahres der Zahlung der rechts­widrigen Gebühr. Die Erstattungs­forderung für 2019 gezahlte Beträge verjährt also Ende des Jahres 2022.

Wann sind denn Kredit­bearbeitungs­gebühren über­haupt gezahlt worden?

Das ist je nach Einzel­fall unterschiedlich. Am häufigsten waren Kredit­verträge mit Gebührenklausel so konstruiert: Der Kredit­betrag wurde um die Gebühr erhöht und dem Kreditnehmer nur der nach Abzug der Gebühr verbleibende Netto­kredit­betrag ausgezahlt. Bei diesen Verträgen wurde die Gebühr also gezahlt, indem sie bei Auszahlung des Kredits mit dem höheren Brutto­kredit verrechnet wurde. Es gibt aber auch andere Konstruktionen, bei denen die Gebühr extra zu zahlen war und auf alle oder bestimmte Kreditraten verteilt worden ist. Es kommt auf die genaue Formulierung in Ihrem Vertrag an. Fragen Sie im Zweifel einen Rechts­anwalt, der sich mit einschlägigen Fällen auskennt.

Kann ich eigentlich verjährte Erstattungs­forderungen noch durch­setzen, wenn der Kredit noch nicht getilgt ist?

Das geht auf jeden Fall dann, wenn Sie den Kredit jeder­zeit zurück­zahlen dürfen. Nach Auffassung der Juristen der Stiftung Warentest und vieler anderer Verbraucherschützer geht das aber auch, wenn Sie noch ursprüng­lich vereinbarte Raten mindestens in Höhe der Bearbeitungs­gebühren zu zahlen haben. Sie können dann die Erstattung der rechts­widrigen Gebühren trotz der Verjährung noch durch eine so genannte Aufrechnung durch­setzen. Dazu müssen Sie allerdings sehr genau formulieren und etwa mit dem Basiszinsrechner selbst ausrechnen, wie viel Zinsen die Bank oder Sparkasse Ihnen zu zahlen hat. Beispielhafter Muster­text für eine solche Aufrechnung:

„Darlehens­vertrag vom:

Nummer/Aktenzeichen:

Erstattung Kredit­bearbeitungs­gebühren

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des o. g. Kredit­vertrags habe ich aufgrund Ihrer Geschäfts­bedingungen … Euro Kredit­bearbeitungs­gebühren an Sie gezahlt. Die entsprechenden Geschäfts­bedingungen sind jedoch unwirk­sam (so der Bundes­gerichts­hof in ständiger Rechts­sprechung, zuletzt: Urteil vom 04.07.2017, Aktenzeichen: XI ZR 233/16). Sie sind um diese Zahlungen ungerecht­fertigt bereichert und haben sie heraus­zugeben. Darüber hinaus haben Sie mir die mit den Zahlungen erwirt­schafteten Nutzungen heraus­zugeben. Bei Banken ist nach der ständigen Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs davon auszugehen, dass sie Nutzungen in Höhe von 2,5 (nur bei übers Grund­buch abge­sicherten Krediten) oder 5 Prozent­punkten über dem Basiszins­satz erwirt­schaften.

Zur Erfüllung der Forderungen rechne ich Ihre Forderungen gegen mich wie folgt auf:

1. Meine Forderung auf Heraus­gabe der Nutzungen in Höhe von … Euro rechne ich gegen Ihre Forderung auf Zahlung der Rate zu o. g. Kredit am … in Höhe von … Euro und den Rest von … Euro gegen Ihre Forderung auf Zahlung der Rate … am, so dass ich am genannten Tag statt … Euro an Sie nur … Euro zu zahlen habe.

2. Meine Forderung auf Erstattung der Kredit­bearbeitungs­gebühren in Höhe von … Euro rechne ich gegen Ihre Forderung auf Zahlung der Raten in Höhe von jeweils … Euro am …, am … sowie am … auf, wobei von der letzt­genannten Rate zu Ihren Gunsten ein Rest von … Euro zu zahlen bleibt.

Sollten Sie durch Aufrechnung erloschene Raten von meinem Konto einziehen, erfolgt die Zahlung unter dem Vorbehalt der Rück­forderung. Ich werde dann ohne weitere Ankündigung recht­liche Schritte einleiten, um daraus resultierende Forderungen gegen Sie durch­zusetzen. Dabei entstehende Kosten hätten Sie mir dann zusätzlich zu ersetzen.

Hilfs­weise kündige ich den Kredit­vertrag mit Ihnen und rechne ich Ihre Forderungen gegen mich wie folgt auf:

1. Meine Forderung auf Heraus­gabe der Nutzungen in Höhe von … Euro rechne ich gegen Ihre Forderung auf Ausgleich der Rest­schuld im Rahmen des o. g. Kredits auf.

2. Meine Forderung auf Erstattung der Kredit­bearbeitungs­gebühren in Höhe von …. Euro rechne ich gegen Ihre Forderung auf Ausgleich der Rest­schuld auf.

Die Rest­schuld beläuft sich danach auf aktuell noch … Euro. Den Betrag habe ich Ihnen bereits zur Gutschrift auf dem Kredit­konto angewiesen. [Anmerkung: Wenn möglich, berechnen Sie die aktuelle Rest­schuld selbst oder lassen das einen Sach­verständigen machen. Den folgenden Satz sollten Sie nur dann verwenden, wenn das nicht geht.) Bitte rechnen Sie den Kredit für mich nach­voll­zieh­bar ab. Ich werde die danach verbleibende Rest­schuld umgehen ausgleichen.

Mit freundlichen Grüßen“

Beachten Sie: Ob Sie Ihre Forderung auf Erstattung mit noch offenen Ratenzah­lungen verrechnen dürfen, ist umstritten. In mindestens einem Bundes­gerichts­hof-Urteil findet sich eine Bemerkung, die darauf hindeutet, dass die Richter dort das für unzu­lässig halten. Recht­licher Hintergrund: Zulässig ist die so genannte Aufrechnung, wenn sich die gegen­seitigen Forderungen, die verrechnet werden sollen, bereits zu einem Zeit­punkt gegen­überge­standen haben, als Ihre Forderung noch nicht verjährt war. Dafür kommt es bei nicht insgesamt vorzeitig rück­zahl­baren Krediten darauf an, ob Sie berechtigt sind, Raten vorzeitig zu zahlen. Der Bundes­gerichts­hof verneint dies und sagt, der Kredit­geber dürfe sich darauf verlassen, dass sie den Kredit erst wie vereinbart zurück­zahlen. test.de hält das nicht für richtig. Laut Bürgerlichem Gesetz­buch ist der Schuldner einer Forderung im Zweifel stets berechtigt, sie sofort auszugleichen. Es ist anerkannt, dass fest vereinbarte Ratenzah­lungen selbst­ständig einklag­bare Forderungen sind. Sie vorzeitig zu begleichen, führt nicht zu einer vorzeitigen Rück­zahlung des Darlehens, sondern nur dazu, dass Sie die Rate zum vereinbarten Zeit­punkt nicht mehr zahlen müssen. Der Bank oder Sparkasse entsteht daher durch die vorzeitige Zahlung von Raten kein Nachteil.

Beachten Sie außerdem: Voraus­setzung für ein solche Aufrechnung ist, dass die Ratenzahlung spätestens vor Verjährung ihrer Erstattungs­forderungen vereinbart worden ist. Ist die Höhe der Raten variabel, können Sie für die Aufrechnung die höchs­tens zu zahlende Rate heran­ziehen. Fragen Sie im Zweifel vor Erklärung der Aufrechnung unbe­dingt einen Rechts­anwalt. Miss­lingt Ihnen die Aufrechnungs­erklärung, kann Ihre Erstattungs­forderung allein deswegen verloren sein.

Zinsen

Muss mir die Bank auch Zinsen zahlen?

Die Bank muss nicht nur die rechts­widrig kassierte Kredit­bearbeitungs­gebühr heraus­geben, sondern auch das, was sie mit dieser Gebühr erwirt­schaftet hat. Nach der ständigen Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hof ist bei Banken und Sparkassen davon auszugehen, dass sie bei übers Grund­buch abge­sicherten Krediten Zinsen in Höhe von 2,5 Prozent­punkten über dem Basiszins­satz erwirt­schaften und bei allen übrigen Kredit­verträgen 5 Prozent­punkte über dem Basiszins­satz . Die Bank oder Sparkasse muss also die Gebühr zuzüglich Zinsen erstatten. Die Berechnung der Zinsen ist kompliziert. Hilfe bietet unsere Excel-Arbeitsmappe "Was Banken zusätzlich zahlen müssen".

Vorgehen

Wie gehe ich vor?

Wenn Sie ab 1. Januar 2020 Kredit­bearbeitungs­gebühren gezahlt haben, fordern Sie – am besten mit Hilfe der test.de-Mustertexte Kreditbearbeitungsgebühren – die Erstattung der Kredit­bearbeitungs­gebühren. Wenn Sie die Gebühren bereits davor gezahlt haben, lesen Sie bitte oben die Antwort auf die Frage „Kann ich eigentlich verjährte Erstattungs­forderungen noch durch­setzen, wenn der Kredit noch nicht getilgt ist?“.

Verjährung stoppen

Wie stoppe ich die Verjährung?

Wenn Sie mit einem unserer Muster­briefe oder einem entsprechendem Schreiben Erstattung verlangt haben und die Bank nicht inner­halb der Frist gezahlt hat, können Sie einen Rechts­anwalt beauftragen oder als Verbraucher auch den zuständigen Ombuds­mann einschalten. Beachten Sie: Die Beschwerde muss vor Ablauf der Verjährungs­frist beim Ombuds­mann eingehen. Soll ein Rechts­anwalt für Sie die Verjährung stoppen, benötigt er dafür genügend Zeit. Wenn Ihre Forderung am 1. Januar 2023 um 0.00 Uhr verjährt, sollten Sie den Rechts­anwalt deutlich vor Weih­nachten beauftragen.

Was ist, wenn ich die Unterlagen zum Kredit nicht mehr habe?

Kein Problem, so lange Sie die Vertrags­nummer noch haben und wissen, dass und wie viel Kredit­bearbeitungs­gebühr Sie gezahlt haben. Sie können dann wie alle anderen Erstattung fordern. Wenn diese Informationen fehlen, können Sie unter Umständen Auskunft von Ihrer Bank fordern; Rechts­anwalt Wolfgang Benedikt-Jansen hat so einen Fall mal gewonnen.

Auch bei vorzeitiger Ablösung

Kann ich für vorzeitig abge­löste Kredite auch eine Erstattung der Gebühren fordern?

Ja, das können Sie. Für die Verjährung kommt es nur darauf an, wann Sie die Gebühren gezahlt haben. Ob, wann und unter welchen Umständen der Kredit zurück­gezahlt, gekündigt oder sonst beendet wurde, spielt keine Rolle.

Wieso müssen die Banken trotz güns­tiger Zinsen die Gebühren erstatten?

Richtig: Banken verlieren durch die BGH-Recht­sprechung zu Kredit­bearbeitungs­gebühren erheblich mehr, als diese ihnen gebracht haben. Im Nachteil waren eigentlich nur Kunden, die ihren Kredit vorzeitig ablösen oder ihn früher als geplant kündigen oder widerrufen. Dann sind Kredite mit gleich zu Beginn fälliger Gebühr teurer als Kredite, für die keine Gebühren, aber höhere Zinsen fällig werden. Das ist der entscheidende Grund dafür, wieso die Gebühr unwirk­sam ist und die Bank sie zu erstatten hat. Würde der Bundes­gerichts­hof jetzt zwar die Gebühren verbieten, aber den Banken gleich­zeitig höhere Zinsen zubil­ligen, dann stünden die Banken fast genau so, als wenn sie korrekte Klauseln verwendet hätten. Die Verwendung der unzu­lässigen Klausel würde praktisch kein Risiko darstellen und Banken könnten es dementsprechend häufiger darauf ankommen lassen. Das ist Hintergrund dafür, dass der Bundes­gerichts­hof keine sogenannte „ergänzende Vertrags­auslegung“ vornimmt und den Banken statt der Kredit­bearbeitungs­gebühr höhere Zinsen zubil­ligt.

Kredit­bearbeitungs­gebühren: Zum Special Kreditbearbeitungsgebühren (mit Musterbrief-Sammlung)

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Mayergue am 06.08.2021 um 12:23 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 26.03.2020 um 22:05 Uhr
    Re: Bearbeitungsgebühr Privatkredit 2009

    Ich ergänze: Die Hinweise zur Durchsetzung an sich verjährter Forderungen auf Erstattung gelten unverändert; es gibt dazu nach wie vor keine höchstrichterlichen Urteile. Einer Leserin ist es in der beschriebenen Art und Weise mal gelungen, eine verjährte Erstattungsforderung durchzusetzen. Ein begründetes Urteil gab es in dem Fall nicht, die Bank erkannte die Forderung schließlich an. Nett wäre, wenn Sie berichten, wie es gelaufen ist. .

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.03.2020 um 15:51 Uhr
    Bearbeitungsgebühr Privatkredit 2009

    @M80337 : wir bitten um Verständnis, hier ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie mit unserem Muster­brief oder einem entsprechendem Schreiben Erstattung verlangt haben und die Bank nicht inner­halb der gesetzten Frist gezahlt hat, können Sie einen Rechts­anwalt beauftragen oder als Verbraucher auch den zuständigen Ombuds­mann einschalten. Die Beschwerde über den Ombudsmann ist für Verbraucher kostenlos. (PH)

  • M80337 am 25.03.2020 um 15:29 Uhr
    Bearbeitungsgebühr Privatkredit 2009

    Hallo u. vielen Dank für diese tolle Seite. Interessant für mich ist Ihr Punkt "Kann ich eigentlich verjährte Erstattungs­forderungen noch durch­setzen, wenn der Kredit noch nicht getilgt ist?". 2009 schloss ich über einen Vermittler einen Nettokredit von 24.500,- EUR u. zur Deckung eine Lebensversicherung ab. Der Kreditvertrag weist eine 1malige Bearbeitungsgebühr von 500,- EUR aus, die einbehalten wurde. Die letzte Darlehenszinsrate fällt am 31.07.2021 an. Von den BGH Urteilen habe ich erst jetzt Kenntnis erlangt. Da ich die Restzinsen ablösen möchte erfragte ich den aktuell noch offenen Betrag u. die Prüf. bzgl. Kulanz ob man die Bearbeitungsgeb. rückabwickeln würde. Geantw. wurde mir bzgl. der Gebühr nicht. Die Gebühr bekomme ich also nicht zurück, auch wenn die Restratensumme den Betrag der Bearb.gebühr übersteigt. Ist denn umgekehrt betrachtet rechtens, dass e. 1malige Bearb.gebühr von 500,- EUR in 12 Jahre/mtl. Zinsraten einfließt, so sie doch direkt einbehalten wurde?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.03.2019 um 15:46 Uhr
    Entgelt für Kurzüberziehung

    @smaenner: Uns sindkeine einschlägige Urteile bekannt. Sie können sich an die Schlichtungsstelle Ihrer Bank wenden und den Fall dort vorbringen. (AK)