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Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen Masern

Zielgruppe, Impfempfehlung, Impfschema

Stand: 4.11.2021

Wem wird die Impfung gegen Masern von der STIKO empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Masern-Impfung als MMR-Kombinationsimpfung mit insgesamt zwei Impfstoffdosen für alle Kinder. Babys und Kleinkinder sollen die erste MMR-Impfung im Alter von 11-14 Monaten erhalten. Die zweite Impfung sollte frühestens 4 Wochen nach der ersten Impfung, im Alter von 15-23 Monaten durchgeführt werden. Eine Impfung <11 Monaten ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Auch Erwachsenen wird seit 2010 eine einmalige MMR-Impfung als Standardimpfung empfohlen, wenn sie nach 1970 geboren sind und ihr Impfstatus unklar ist oder sie in der Kindheit keine oder nur eine Impfung erhalten haben. Lebendimpfstoffe gegen Masern werden in Deutschland seit den 1970er Jahren empfohlen. Personen, die davor geboren wurden, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern durchgemacht und benötigen keine Impfung.

Seit Januar 2020 ist eine zweimalige Masern-Impfung darüber hinaus von der STIKO auch für nach 1970 geborene Personen in besonderen beruflichen Tätigkeitsbereichen empfohlen. Hierzu zählt das Personal in medizinischen Einrichtungen, Einrichtungen der Pflege, Gemeinschaftseinrichtungen sowie in Fach-, Berufs- und Hochschulen (siehe Epid Bull 2/2020).

Stand: 04.06.2020

Wann sollen die Impfungen gegen Masern bei Kindern durchgeführt werden?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste MMR-Impfung in der Regel im Alter von 11 Monaten. Die zweite MMR-Impfung soll im Alter von 15 Monaten verabreicht werden. Sie kann frühestens 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung erfolgen.

Bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kita) kann die Impfung jedoch bereits ab einem Alter von 9 Monaten gegeben werden. Im Rahmen eines Ausbruchs kann eine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung die Impfung von erst 6 - 8 Monate alten Säuglingen ausnahmsweise begründen (Off-Label-Gebrauch). Es fehlen bisher jedoch umfassende Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit für eine MMR-Impfung von Säuglingen unter 9 Monaten, so dass diese Säuglinge in einem Ausbruchsgeschehen in erster Linie durch Impfungen der Kontaktpersonen in der Umgebung zu schützen sind. Mütterliche Antikörper, die sich in der Regel in den ersten Lebensmonaten noch im Blut des Säuglings befinden, können die Immunantwort auf die MMR-Impfung einschränken. Daher sollte bei Erstimpfung im Alter von 9 - 10 Monaten die zweite MMR-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden. Säuglinge, die im Alter von 6 - 8 Monaten geimpft wurden, sollen deswegen 2 weitere MMR-Impfstoffdosen mit 11 und 15 Monaten erhalten.

Kinder und Jugendliche, die in der Kindheit keine oder nur eine MMR-Impfung erhalten haben, sollten so schnell wie möglich die fehlenden MMR-Impfungen nachholen.

Stand: 04.11.2021

Sind bei der MMR-Impfung Impfabstände zu anderen Impfungen einzuhalten?

Die MMR-Impfung wird mit einem Lebendimpfstoff durchgeführt, der abgeschwächte Viren enthält. Unterschiedliche Lebendimpfstoffe (z.B. MMR- und Varizellen-Impfstoffe) können zeitgleich verabreicht werden. Bei einer zeitgleichen Gabe sollten Impfungen in unterschiedliche Gliedmaßen gegeben werden. Werden die Impfungen mit Lebendimpfstoffen nicht zeitgleich verabreicht, sollte ein Mindestabstand von 4 Wochen zwischen den Impfungen eingehalten werden. Andernfalls kann der Aufbau des Impfschutzes gestört werden.

Die Einhaltung von Mindestabständen zu Impfungen mit Totimpfstoffen, die z.B. inaktivierte Krankheitserreger, deren Antigenbestandteile oder Toxoide beinhalten, ist nicht erforderlich. Totimpfstoffe können zeitgleich mit dem Lebendimpfstoff oder auch zu jedem anderen Zeitpunkt gegeben werden. Impfreaktionen vorausgegangener Impfungen sollten vor erneuter Impfung vollständig abgeklungen sein.

Die Angaben zu Zeitabständen und zur Koadministration in der Fachinformation der jeweiligen Impfstoffe sind stets zu beachten.

Stand: 28.02.2020

Warum soll grundsätzlich zweimal gegen Masern geimpft werden?

Nicht alle Personen entwickeln nach einer Masernimpfung einen ausreichenden Schutz. Etwa 8% der Geimpften sind nach der ersten Impfung nicht immun gegen Masern.

Warum manche Personen auf die erste Impfung nicht reagieren, kann verschiedene Gründe haben. So können sowohl Faktoren auf der Seite des Geimpften die Immunantwort beeinflussen (Impfalter, Vorliegen von mütterlichen Antikörpern bei Säuglingen, Mangelernährung, begleitende Infektionen, genetische Faktoren etc.), als auch auf Seiten des Impfenden oder des Impfstoffes (z.B. Unterbrechung der Kühlkette, nicht eingehaltene Impfabstände.

Die Impfeffektivität einer zweiten MMR-Impfung liegt in Deutschland in der Regel bei 98-99%. Das heißt, dass nach einer zweiten Impfung fast alle Geimpften gegen Masern geschützt sind. Die zweite Impfung ist keine Boosterimpfung, sondern verhilft den Personen, die nach der ersten Impfung noch nicht immun waren, zu einem Schutz vor der Erkrankung.

Die Elimination der Masern kann erst erreicht werden, wenn etwa 95% der Bevölkerung immun gegen Masern sind. Dieses Ziel kann mit einer einmaligen Masernimpfung nicht erreicht werden. Aus diesem Grund wird weltweit eine zweifache Impfung von der WHO empfohlen und in vielen Ländern bereits auch umgesetzt.

Die Effektivität der anderen Komponenten des MMR-Impfstoffes sollte ebenso bedacht werden. Die Wirksamkeit, eine Mumpserkrankung zu verhindern, liegt für die einmalige Mumpsimpfung der in Deutschland verwendeten Impfstoffe bei Kindern und Jugendlichen bei 64-66%. Nach zweimaliger Impfung sind 83-88% der Geimpften wirksam geschützt. Nach einer Impfung gegen Röteln weisen 95% der im Alter von ≥ 12 Monaten geimpften Kinder schützende Antikörper auf; nach zweimaliger Impfung sind es 99%.

Für alle Altersgruppen gilt: Die zweite Impfung kann im Mindestabstand von 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung gegeben werden.

Stand: 04.11.2021

Warum soll die zweite Masern-Impfung so früh wie möglich erfolgen?

Etwa 8% der geimpften Personen reagieren nicht auf die erste Masern-Impfung. Fast immer führt dann die zweite Impfung gegen Masern zu der gewünschten Immunität. Bei der 2. MMR-Impfung handelt es sich nicht um eine Booster- oder Auffrischungsimpfung; vielmehr dient sie der Schließung von Immunitätslücken nach der ersten Impfung und erhöht weiter den Anteil der gegen Masern Geschützten in der Bevölkerung. Sie sorgt neben dem individuellen Schutz auch für den Aufbau eines Gemeinschaftsschutzes gegen Masern in der Bevölkerung.

Die zweite Impfung kann im Mindestabstand von 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung gegeben werden. Im Alter von 24 Monaten sollten alle Kinder zweimal gegen Masern geimpft worden sein.

Je später die zweite Impfung verabreicht wird, desto länger ist der Zeitraum, in dem die nur einmal geimpften Personen mit fehlendem Schutz nach der ersten Impfung an Masern erkranken können.

Näheres zu den optimalen Impfzeitpunkten siehe auch:
FAQ Wann sollen die Impfungen gegen Masern bei Kindern durchgeführt werden?

FAQ Warum soll grundsätzlich zweimal gegen Masern geimpft werden?

Stand: 07.04.2020

Muss man erneut impfen, auch wenn die Masern bereits durchgemacht wurden?

Nach einer sicher durchgemachten Masernerkrankung sind weitere Impfungen gegen Masern nicht erforderlich. Die Erkrankung führt zu einem dauerhaften Schutz. Anamnestische Angaben (Krankengeschichte nach Angabe des Patienten) über eine durchgemachte Erkrankung sind allerdings nicht beweisend für eine Immunität gegen Masern. Wenn anamnestisch eine Masernerkrankung vermutet wird, sollte eine Blutuntersuchung auf masernspezifische Antikörper im Labor erfolgen.

Falls eine weitere Impfung gegen Masern aufgrund einer bereits durchgemachten Masernerkrankung nicht mehr erforderlich ist, jedoch für Mumps und / oder Röteln noch eine Impfindikation besteht, spricht nichts gegen weitere Impfdosen mit dem MMR-Impfstoff.

Stand: 07.04.2020

Wann ist ein vollständiger Impfschutz vorhanden?

Bei Kindern und Jugendlichen liegt ein vollständiger Impfschutz gegen Masern vor, wenn sie insgesamt zwei Impfungen gegen Masern in einem Mindestabstand von 4 Wochen erhalten haben.

Personen, die nach 1970 geboren wurden, sollen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine einmalige Masern-Impfung erhalten, wenn

a) sie in der Kindheit keine Masern-Impfung erhalten haben
b) sie in der Kindheit nur eine Masern-Impfung erhalten haben
c) ihr Impfstatus unklar ist.

Personen, die ein erhöhtes berufliches Risiko für einen Kontakt zu Masernviren haben, sollten zwei Masern-Impfungen erhalten haben. Das gilt für Personen (einschließlich Auszubildende, PraktikantInnen, Studierende, ehrenamtlich Tätige) in folgenden Tätigkeitsbereichen:

  • in medizinischen Einrichtungen, inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe arbeiten
  • Tätigkeiten mit Kontakt zu potentiell infektiösem Material
  • Einrichtungen der Pflege
  • Gemeinschaftseinrichtungen
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Fach-, Berufs- und Hochschulen

siehe auch:
Warum soll medizinisches und Personal Gemeinschaftseinrichtungen zwei Impfungen erhalten?

Warum besteht die Empfehlung der STIKO, nach 1970 geborene Erwachsene nur einmal gegen Masern zu impfen?

Wem wird die Impfung gegen Masern von der STIKO empfohlen?

Stand: 28.02.2020

Ist die Impfung gegen Masern auch für Erwachsene empfohlen?

Generell wird von der STIKO eine einmalige Impfung gegen Masern für alle Erwachsenen empfohlen, die nach 1970 geboren wurden und bei denen keine oder nur eine einmalige Impfung in der Kindheit gegen Masern dokumentiert wurde oder deren Impfstatus unklar ist. Es sollte vorzugsweise MMR-Impfstoff verwendet werden.

Allen nach 1970 geborenen Personen, die beruflich einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, empfiehlt die STIKO eine zweimalige Impfung gegen Masern. Die zweite Impfung kann im Mindestabstand von 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung gegeben werden.

Die berufliche Indikation betrifft folgende Tätigkeitsbereiche:

  • Medizinische Einrichtungen (gemäß § 23 (3) Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
  • Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
  • Einrichtungen der Pflege (gemäß § 71 SGB XI)
  • Gemeinschaftseinrichtungen (gemäß § 33 IfSG)
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Fach-, Berufs- und Hochschulen

Damit werden nicht nur die Beschäftigten selbst, sondern auch Dritte geschützt, wie zum Beispiel besonders gefährdete Patienten oder die in den Gemeinschaftseinrichtungen Betreuten.

Medizinische Einrichtungen sind nach § 23 (3) IfSG Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und weitere (http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html).

Gemeinschaftseinrichtungen sind nach § 33 IfSG Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden, insbesondere Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager.

Die ausführliche wissenschaftliche Begründung für die Angleichung der beruflich indizierten Masern-Mumps-Röteln-(MMR-)Impfung kann im Epidemiologischen Bulletin nachgelesen werden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/02_20.pdf

Informationen zum Masernschutzgesetz, das seit dem 01. März 2020 gilt, finden sich unter: https://www.masernschutz.de

Stand: 04.11.2021

Warum ist es wichtig gegen Masern geimpft zu sein?

Impfungen gegen Masern schützen vor einer hochansteckenden Viruserkrankung, die mit zum Teil schweren Komplikationen einhergehen kann. Eine Infektion mit Masern schwächt das Immunsystem und macht es über Monate bis möglicherweise Jahre anfällig für weitere Infektionen.

In Deutschland wird seit über 40 Jahren gegen Masern geimpft. Seitdem sind Masernerkrankungen deutlich zurückgegangen. In manchen Jahren gibt es jedoch immer noch hohe Fallzahlen und es werden schwere Komplikationen und auch Todesfälle infolge von Masernerkrankungen beobachtet. Ferner werden von Deutschland aus Masernviren in andere Länder exportiert und können dort zu Ausbrüchen führen.

Hohe Impfquoten sorgen für eine Unterbrechung der Viruszirkulation. Bei einer Immunität in der Bevölkerung von etwa 95% werden auch Personen geschützt, die (noch) nicht geimpft werden können - dazu zählen beispielsweise Säuglinge, Personen mit einer Immunschwäche oder ungeschützte schwangere Frauen. Mit der Impfung schützt der Geimpfte also nicht nur sich selbst, sondern trägt auch zu einem Gemeinschaftsschutz bei.

Mit hohen Impfquoten in Deutschland wird auch einer internationalen Verpflichtung Rechnung getragen, nicht Auslöser für Masernausbrüche in Ländern mit noch niedrigeren Impfquoten oder weniger gut funktionierenden Gesundheitssystemen zu sein.

Das große Ziel ist letztendlich nach einer weltweiten Elimination der Masern die komplette weltweite Eradikation (=Ausrottung) (siehe dazu auch FAQ Was bedeutet eigentlich Elimination der Masern und Röteln?).

Stand: 07.04.2020

Warum sollen bestimmte Berufsgruppen zwei Masern-Impfungen erhalten?

Bestimmte Berufsgruppen, wie Personal in medizinischen Einrichtungen oder Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen, haben ein erhöhtes Risiko, mit Masern in Kontakt zu kommen, selber zu erkranken, und die Erkrankung daraufhin an ungeschützte Personen zu übertragen. Daher sollten diese Personen bestmöglich, das heißt durch eine zweimalige Impfung, vor einer Maserinfektion geschützt sein.

Im Gesundheitsbereich ist das Risiko mit Masernviren in Kontakt zu kommen und/oder diese auf besonders vulnerable Patienten mit erhöhtem Komplikationsrisiko zu übertragen besonders hoch. Durch die zweimalige Impfung wird der Schutz vor der Erkrankung verbessert, da Geimpfte, die nach der ersten Impfung noch keinen Schutz entwickelt haben, diesen durch die 2. Impfung erhalten. Ausbrüche in Krankenhäusern oder Kindergärten können so gar nicht mehr auftreten bzw. sich nicht weiter ausbreiten.

Die STIKO hat die Begründung zu dieser Empfehlung im Epidemiologischen Bulletin 2/2020 veröffentlicht.

Stand: 07.04.2020

Wer ist für die Umsetzung des Masernschutzgesetzes zuständig?

Die konkrete Umsetzung von Gesetzen im Gesundheitsbereich liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Fragen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes sollten entweder an die zuständige Landes-Gesundheitsbehörde oder an das lokale Gesundheitsamt adressiert werden, die die Situation vor Ort am besten einschätzen können.

Das Robert Koch-Institut ist als obere Bundesbehörde für die fachliche Beratung der Landes-Gesundheitsbehörden und des öffentlichen Gesundheitsdienstes zuständig, kann und darf jedoch keine rechtsverbindlichen Auskünfte zur Umsetzung von Gesetzen geben.

Weitere Informationen aus den Bundesländern zum Masernschutzgesetz sind auf der Internetseite der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen (NaLI) zu finden: siehe https://www.nali-impfen.de/impfen-in-deutschland/masernschutzgesetz

Allgemeine Informationen sowie hilfreiche Merkblätter zum Download finden sich auf: https://www.masernschutz.de

Stand: 07.04.2020

Kann es sinnvoll sein, auch erwachsene Personen mit einem MMR-Impfstoff zu impfen, die nicht unter die STIKO-Empfehlung fallen?

Seroprävalenzdaten des RKI aus den Jahren 2008 bis 2011 hatten gezeigt, dass in der Altersgruppe, der bis 1969 Geborenen bei über 95% eine Immunität gegen Masern angenommen werden kann. Das bedeutet, dass Personen dieser Jahrgänge eine Masernerkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit durchgemacht haben. Dieser Anteil der gegen Masern Immunen reicht nach Ansicht der STIKO aus, um Infektionsketten der Masern rechtzeitig unterbrechen zu können. Diese Altersgruppe ist daher nicht Zielgruppe der aktuellen bevölkerungsbezogenen STIKO-Empfehlung zur Impfung Erwachsener gegen Masern.

Neben den von der STIKO empfohlenen Impfungen sind auf Basis der existierenden Impfstoff-Zulassungen natürlich weitere individuelle Impfindikationen möglich, die für einzelne Personen, ihrer individuellen (gesundheitlichen) Situation entsprechend, sinnvoll sein können. Es liegt in der ärztlichen Verantwortung, PatientInnen auf diese weiteren Schutzmöglichkeiten hinzuweisen. Eine andere oder fehlende STIKO-Empfehlung bedeutet kein Hindernis für eine individuell begründete Impfung.

Die Kostenübernahme ist allerdings damit nicht sicher gegeben und sollte mit der entsprechenden Krankenkasse abgesprochen werden.

Stand: 04.06.2020

Warum besteht die Empfehlung der STIKO, nach 1970 geborene Erwachsene standardmäßig nur einmal gegen Masern zu impfen?

Die STIKO empfiehlt als Standardimpfung (ohne eine besondere berufliche Indikation), dass Erwachsene ab 18 Jahren, die nach 1970 geboren sind und die in der Kindheit keine oder nur eine einmalige Impfung erhalten hatten oder deren Impfstatus unklar ist, einmal gegen MMR geimpft werden.

Diese Empfehlung soll dazu beitragen, fehlende Impfungen nachzuholen und die Immunität gegen Masern in der Bevölkerung auf mindestens 95% zu erhöhen. Bei einem Schutz von 95% in der Bevölkerung werden nach statistischen Berechnungen Infektionsketten schnell unterbrochen und ein Gemeinschaftsschutz aufgebaut. Damit ist es möglich, die Elimination der Masern zu erreichen. Das war das Ziel dieser Empfehlung.

Surveys aus den Jahren 1995/96 und 1998, die die Höhe von Antikörpern gegen Masern in der Bevölkerung untersuchten, zeigten, dass in den Jahrgängen, die bis 1970 geboren wurden, mehr als 95% der Personen gegen Masern geschützt sind. Diese Jahrgänge haben ihre Immunität durch eine durchgemachte Erkrankung erworben.

Die STIKO ging davon aus, dass durch diese bereits bestehende Immunität und die hohe Effektivität der Impfungen bei Erwachsenen und den weiterhin sinkenden Infektionsdruck durch die Masern in Deutschland, die Empfehlung einer (zusätzlichen) einmaligen Impfung im Erwachsenenalter ausreicht, um einen Gemeinschaftsschutz aufzubauen und damit Transmissionsketten wirksam zu unterbrechen.

Dies gilt nicht für bestimmte Berufsgruppen, die ein im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung individuell höheres Risiko haben, mit Masernviren in Kontakt zu kommen, wie medizinisches Personal oder in Gemeinschaftseinrichtungen Tätige. Diese Personen sollten zweimal gegen Masern geimpft sein.

Siehe auch:

Stand: 04.06.2020

Besteht ein Unterschied zwischen den Regelungen des Masernschutzgesetzes und den bestehenden Empfehlungen der STIKO?

Das Masernschutzgesetz regelt die Nachweispflicht von Masern-Impfungen für Personengruppen, für die auch eine STIKO-Empfehlung zur Masern-Impfung besteht.

Bei einer Personengruppe geht das Masernschutzgesetz über die aktuellen STIKO-Empfehlungen hinaus: Bei allen nach dem 31.12.1970 geborenen Personen, die in Asylbewerberheimen untergebracht sind, fordert das Masernschutzgesetz generell den Nachweis von 2 Masern-Impfungen.

Die STIKO hingegen empfiehlt nach 1970 geborenen erwachsenen Asylsuchenden und MigrantInnen eine einmalige Impfung.

Siehe auch: Aktuelle STIKO-Empfehlungen

Stand: 04.06.2020

Können Kinder, die jünger als 11 Monate sind, auch schon eine MMR-Impfung erhalten?

Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann die MMR-Impfung auch schon früher als im Alter von 11 Monaten erfolgen (s. FAQ Wann sollen die Impfungen gegen Masern bei Kindern durchgeführt werden?).
Wenn das Kind in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen werden soll oder nach Kontakt zu einer an Masern erkrankten Person, kann die Impfung ab einem Alter von 9 Monaten verabreicht werden. Sofern die Erstimpfung im Alter von 9 – 10 Monaten erfolgte, muss die 2. MMR-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden.

Die Impfung kann ausnahmsweise auch bereits ab einem Alter von 6 Monaten als Postexpositionsprophylaxe unter Abwägung des individuellen Nutzens und Risikos begründet sein.

Die Wirksamkeit des Impfstoffs kann bei einer Impfung unter 9 Monaten verringert sein, da ein unreifes kindliches Immunsystem und eventuell vorhandene mütterliche Antikörper den Aufbau eines Impfschutzes mindern können. Wenn eine Impfung im Alter von 6-8 Monaten durchgeführt wird, sollten noch zwei weitere MMR-Impfungen im Alter von 11-14 und 15-23 Monaten erfolgen.

Stand: 04.06.2020

Seit wann sind Masernimpfungen empfohlen?

In der DDR wurde die Masernimpfung ab 1970 als Pflichtimpfung für Kinder im 9. Lebensmonat eingeführt. In der Bundesrepublik wurde 1974 die erste Impfempfehlung zur generellen Masernimpfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Kinder ab dem 2. Lebensjahr ausgesprochen. Zunächst war in beiden Landesteilen eine einmalige Impfung vorgesehen, ab 1986 wurde in der DDR generell zweimal gegen Masern geimpft.

Seit 1991 gelten einheitliche Impfempfehlungen der STIKO für das gesamte Land. Seitdem wird für Kinder die zweimalige Impfung mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff empfohlen. Der Impfstoff schützt zugleich gegen Masern, Mumps und Röteln.

Die STIKO empfiehlt aktuell, allen Kindern die erste MMR-Impfung in der Regel im Alter von 11 Monaten und die zweite MMR-Impfung im Alter von 15 Monaten zu geben.

Seit 2010 wird die MMR-Impfung auch Erwachsenen empfohlen, die nach 1970 geboren wurden und die bisher nur eine Impfung in der Kindheit erhalten hatten, ungeimpft sind oder bei denen der Impfstatus unbekannt ist.

Für alle Altersgruppen gilt: Die zweite Impfung kann im Mindestabstand von 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung gegeben werden.

Zuletzt wurden die Empfehlungen für berufliche Indikationsgruppen, wie z.B. Personal in medizinischen Einrichtungen oder Gemeinschaftseinrichtungen, aktualisiert und angeglichen (siehe Epidemiologisches Bulletin 2/2020).

Stand: 04.11.2021

Masernimpfung: Wirksamkeit, Sicherheit und Kontraindikationen

Stand: 02.02.2024

Sind Einfachimpfstoffe gegen Masern in Deutschland zu bekommen?

Einfachimpfstoffe (monovalente Impfstoffe) gegen Masern sind seit 2018 in der EU nicht mehr verfügbar. Bereits seit 2014 waren nur noch wenige Kontingente eines monovalenten Impfstoffs im Rahmen eines Parallelimportes (PEI: Parallelimport-Arzneimittel) in Deutschland erhältlich.

Stand: 28.02.2020

Warum sollte gegen Masern mit einem Kombinationsimpfstoff geimpft werden?

Die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen hat deutliche Vorteile, da die Anzahl der notwendigen Einzelimpfungen reduziert wird. Es gibt die 3-fach-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) oder die 4-fach Impfung, die zusätzlich gegen Windpocken (MMRV) schützt.

Zwei Impfungen mit einem MMR-Impfstoff schützen zum Beispiel gleichzeitig vor drei Erkrankungen (Mumps, Masern, Röteln), für die ansonsten sechs Impfungen nötig gewesen wären. Mögliche Nebenwirkungen der Impfung werden ebenfalls reduziert, da insgesamt weniger Impfungen notwendig sind.

Weniger Impfungen bedeuten eine geringere Schmerzbelastung für die Kinder und einen geringeren zeitlichen Aufwand für Eltern und Ärzte. Mehr Kinder können rechtzeitig einen zuverlässigen Schutz gegen Masern, Mumps, Röteln (und ggf. Windpocken) aufbauen, da weniger Impftermine für einen ausreichenden Impfschutz benötigt werden.

Ein Kombinationsimpfstoff ist in der Regel genauso wirksam und verträglich wie die entsprechenden Einzelimpfstoffe. Studien weltweit zeigen, dass schwere unerwünschte Nebenwirkungen bei den MMR(V)-Impfstoffen nur sehr selten auftreten. Die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen wird daher von der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausdrücklich empfohlen.

Stand: 28.02.2020

Wie ist vorzugehen, wenn bereits mit den Totimpfstoffen Quinto Virelon oder Fractivac gegen Masern vorgeimpft wurde?

Bei Quinto Virelon (Mehrfachimpfstoff, DPT-IPV-M) und Fractivac (monovalent gegen Masern) handelte es sich um Totimpfstoffe gegen Masern, die Ende der 1960er Jahre bis Mitte der 1970er Jahre in der damaligen Bundesrepublik verimpft wurden (in der DDR kamen nur Masern-Lebendimpfstoffe zum Einsatz). Die Impfserie bestand aus zwei bzw. drei Impfstoffdosen. Ab 1976 waren beide Impfstoffe in Deutschland nicht mehr erhältlich. Diese Impfstoffe induzierten eine unzureichende Immunität. Ferner wurde beobachtet, dass im Falle einer Infektion mit Masernviren (Durchbrucherkrankung) ein atypisches Masernsyndrom mit Pneumonien auftrat. Es ist nicht bekannt, wie lange nach einer verabreichten Impfung eine Durchbrucherkrankung mit einem atypischen Masernsyndrom auftreten kann.

Personen, die lediglich mit einem Totimpfstoff gegen Masern geimpft wurden, gelten als ungeimpft, selbst wenn mehr als eine Impfstoffdosis verabreicht wurde. Dasselbe gilt für Personen, bei denen nicht bekannt ist, mit welchem Impfstoff sie in den 1960er und 1970er Jahren geimpft wurden. Die genannten Personengruppen sollten entsprechend der STIKO-Empfehlungen geimpft werden. Da die STIKO-Empfehlung nur nach 1970 Geborene umfasst, kann eine individuelle Impfentscheidung von Personen, die 1970 und vorher geboren und mit einem Totimpfstoff geimpft worden sind, sinnvoll sein.

Stand: 02.02.2024

Wie wirksam sind Impfstoffe gegen Masern?

Die aktive Impfung gegen Masern führt zu einer humoralen und zellulären Immunantwort, die der Immunantwort nach einer natürlichen Infektion mit Masern (in etwa) entspricht. Die Impfung bietet damit einen langanhaltenden und sicheren Schutz gegen eine Masernerkrankung.

Zahlreiche, weltweit durchgeführte Studien zeigen, dass bereits nach einmaliger Impfung gegen Masern 92% der Geimpften vor einer Masernerkrankung geschützt sind. Die Wirksamkeit einer einmaligen Impfung zur Verhinderung von sekundären Erkrankungsfällen unter Haushaltskontakten beträgt ebenfalls 92%. Die Wirksamkeit der zweifachen Impfung gegen Masern liegt in Deutschland bei 98% bis 99%. Die WHO schätzt die Qualität der Evidenz zur Impfwirksamkeit als hoch ein.

Epidemiologische Daten zeigen, dass der Impfstoff bei Erwachsenen genauso gut wirkt wie bei Kindern.

Stand: 28.02.2020

Wie lange hält der Impfschutz gegen Masern an?

Nach einer zweifachen Impfung gegen Masern wird grundsätzlich eine lebenslange Immunität angenommen. Auch ein langsames Absinken der IgG-Titer bei Geimpften über die Zeit bedeutet nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft kein Nachlassen des Impfschutzes.

Die theoretische Möglichkeit einer zukünftigen tatsächlichen Abnahme der Immunität in der geimpften Bevölkerung wird diskutiert. Es ist denkbar, dass durch die Unterbrechung der Viruszirkulation der Immunschutz der Bevölkerung nicht mehr durch Kontakt mit Wildviren geboostert (aufgefrischt) wird. Ob die Auffrischung jedoch zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Immunität notwendig ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig geklärt werden. Eine epidemiologische Relevanz scheint die fehlende Auffrischung nicht zu haben, wie. Daten aus Ländern zeigen, die die Masern schon vor Jahren eliminiert haben. So sieht man z.B. in Finnland bei gleichbleibend hohen Impfquoten kein Nachlassen des Impfschutzes gegen Masern über die Zeit.

Stand: 28.02.2020

Warum können 2-fach gegen Masern Geimpfte in seltenen Fällen trotzdem an Masern erkranken?

Wie alle medizinischen Maßnahmen sind auch Impfungen nicht zu 100% wirksam. Die zweifache Masernimpfung verhindert bei etwa 98% bis 99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei ihnen in der Regel zu einem lebenslangen Schutz.

Die Ursachen für ein Impfversagen sind vielfältig. Es wird hier unterschieden zwischen dem primären und dem sekundären Impfversagen. Ein primäres Impfversagen tritt auf, wenn nach der Impfung keine Immunität entwickelt wurde. Das kann z.B. bei Immundefizienz der Fall sein oder durch Wechselwirkungen mit mütterlichen Antikörpern bei Säuglingen verursacht werden. Auch Fehler bei der Lagerung oder bei der Anwendung des Impfstoffes kommen als Gründe für ein primäres Impfversagen in Frage.

Ein sekundäres Impfversagen liegt vor, wenn eine Immunität nach der Impfung im Laufe der Zeit nachlässt ("waning immunity"). Dieses Phänomen wird nur selten beobachtet. Ein Absinken der IgG-Titer bei Geimpften über die Zeit bedeutet dagegen i.d.R. kein Nachlassen der Immunität.

Bei Verdacht auf eine akute Masernerkrankung nach zweimaliger Impfung spricht labordiagnostisch das Fehlen von IgM-Antikörpern bei gleichzeitig hohem IgG-Titer für ein sekundäres Impfversagen. Typischerweise weisen die IgG-Antikörper eine hohe Avidität (Bindungsfähigkeit) auf.

Personen, die trotz Impfung erkranken, haben meist einen leichteren oder untypischen Krankheitsverlauf der Masern im Vergleich zu Ungeimpften und übertragen nur sehr selten die Masernviren auf Kontaktpersonen.

Stand: 28.02.2020

Warum steigt der Anteil der Geimpften unter den Masernfällen?

Nach einer zweifachen Impfung gegen Masern ist grundsätzlich von einer lebenslangen Immunität gegen Masern auszugehen. In den letzten Jahren wird jedoch ein steigender Anteil an zweimal Geimpften unter den gemeldeten Masernfällen beobachtet. Wie kommt das?

Bei steigender Durchimpfung der Bevölkerung erhöht sich die Zahl der Geimpften und vermindert sich die der Ungeimpften in der Bevölkerung. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Masernfälle. Da jedoch ein Impfversagen auch nach zweimaliger Impfung vorkommen kann (die Wirksamkeit liegt etwa bei 98%-99%), werden sich unter den an Masern Erkrankten auch geimpfte Personen befinden. Bei sinkenden Fallzahlen verändert sich das Zahlenverhältnis zwischen geimpften und ungeimpften Personen unter den Fällen: der Anteil der geimpften Fälle steigt an.

Ein Zahlenbeispiel kann das verdeutlichen: Sind von 100 Personen nur 50 geimpft (Impfquote 50%), so hat bei einer Impfstoff-Wirksamkeit von 98% rechnerisch 1 geimpfte Person keinen Schutz vor einer Maserninfektion und könnte im Falle einer Exposition erkranken. Bei den 50 Ungeimpften ist davon auszugehen, dass sie alle nach Exposition erkranken. Das heißt, 51 von 100 Personen erkranken und unter diesen 51 Erkrankten wäre 1 geimpfte Person, was einem Anteil der Geimpften unter den Erkrankten von 2% entspricht. Sind dagegen doppelt so viele Personen geimpft (nämlich alle 100, Impfquote 100%), verdoppelt sich bei gleichbleibender Impfstoff-Wirksamkeit von 98% auch die Zahl derjenigen, die trotz Impfung keinen Schutz entwickeln und damit bei Exposition an Masern erkranken könnten (von 1 auf 2 Personen). In diesem Fall würden zwar nur 2 von 100 Personen erkranken, aber der Anteil der Geimpften unter den Erkrankten wäre 100%.

Obwohl der beschriebene epidemiologische Effekt eine gute Erklärung für den steigenden Anteil der Geimpften unter den Masernfällen darstellt, sollte natürlich auch die theoretische Möglichkeit einer tatsächlich sinkenden Immunität in der Bevölkerung nach Impfung nicht außer Betracht gelassen werden. So führt eine Unterbrechung der Viruszirkulation dazu, dass der Immunschutz der Bevölkerung nicht mehr durch Kontakt mit Wildviren geboostert (aufgefrischt) wird. Ob dies jedoch tatsächlich zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Immunität notwendig ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig geklärt werden. Daten aus Ländern, die die Masern schon vor Jahren eliminiert haben, wie z.B. Finnland, sprechen dagegen. Dort sieht man bei gleichbleibend hohen Impfquoten kein Nachlassen des Impfschutzes gegen Masern über die Jahre.

Stand: 28.02.2020

Wie schnell werden nach der Masernimpfung Antikörper gebildet?

Die ersten IgM-Antikörper gegen Masern können etwa 12 bis 15 Tage nach der ersten MMR-Impfung nachgewiesen werden. Von einem Schutz ist bei ca. 92% der Geimpften nach 3 bis 4 Wochen auszugehen. In der Regel reagieren Personen, die nach der ersten Impfung keine Antikörper gebildet haben, in der beschriebenen Weise auf die zweite Impfung (Wirksamkeit von 98%-99%). Eine serologische Testung nach Impfung wird nicht empfohlen.

Stand: 28.02.2020

Wie soll vorgegangen werden, wenn nach einer zweifachen Impfung keine Antikörper gegen Masern nachweisbar sind?

Sind zwei Impfungen gegen Masern dokumentiert, kann auch bei Fehlen von bzw. grenzwertigen Antikörperspiegeln ein Schutz gegen Masern mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden. Eine dritte Impfung gegen Masern ist nicht erforderlich. Der Schutz nach einer zweifachen Impfung hält wahrscheinlich lebenslang an.

Der Masernschutz wird sowohl durch eine humorale (durch Antikörper vermittelt) wie auch durch eine zelluläre Immunität erzeugt. Die durch die Impfung oder Wildvirusinfektion vermittelten IgG-Antikörper werden noch Jahre nach der Impfung/Infektion nachgewiesen; sie können jedoch über die Zeit unter die Nachweisgrenze sinken. Nach Kontakt mit dem Wildvirus oder nach einer weiteren Impfung steigen die Antikörper-Titer wieder an. Zur Ermittlung der zellulären Immunität steht kein Routinemessverfahren zur Verfügung.

Stand: 28.02.2020

Sind Impfmasern ansteckend und wie werden sie diagnostiziert?

Die sogenannten Impfmasern sind nicht ansteckend. Sie treten bei etwa 5% der Geimpften etwa 7 bis 10 Tage nach der Impfung auf – häufig in Verbindung mit Fieber – und klingen nach 1 bis 3 Tagen wieder ab. Auch immunsupprimierte Personen können nicht mit Impfmasern angesteckt werden.

Falls nach einer Riegelungsimpfung oder einer Impfung zur Postexpositionsprophylaxe Symptome wie Fieber oder ein Exanthem auftreten, muss zwischen Impfmasern und einer Wildvirusinfektion unterschieden werden.

Tritt das Exanthem innerhalb der ersten sechs Tage nach einer Impfung auf, handelt es sich eher um eine Wildvirusinfektion. Eine sichere Unterscheidung kann mit einer Laboruntersuchung mittels PCR-Untersuchung (Rachenabstrich, Urin) erfolgen.

Stand: 28.02.2020

Können Impfungen SSPE oder Autismus auslösen?

Die Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) ist eine Erkrankung, die durch Masern-Wildviren, die im zentralen Nervensystem (ZNS) überdauern, ausgelöst wird. Das Impfvirus konnte bei Erkrankten bisher noch nie nachgewiesen werden, so dass davon auszugehen ist, dass die Masernimpfung keine SSPE verursachen kann.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen ebenfalls, dass es keinen Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und autistischen Störungen oder Autismus gibt. Für den in der Vergangenheit wahrgenommenen Anstieg von Autismusfällen gibt es eine gute wissenschaftliche Erklärung. Er ist vor allem durch neuere, sensiblere Diagnosekriterien, eine verbesserte diagnostische Praxis und durch ein gesteigertes öffentliches Bewusstsein für die Erkrankung zu begründen.

Stand: 28.02.2020

Kann in der Schwangerschaft und Stillzeit gegen Masern geimpft werden?

Impfungen mit einem MMR-Impfstoff sind in der Schwangerschaft aus theoretischen Überlegungen kontraindiziert. MMR-Impfstoffe gehören zu den sogenannten Lebendimpfstoffen, die abgeschwächte, vermehrungsfähige Impfviren enthalten. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff sollte eine Schwangerschaft für 1 Monat vermieden werden.

Eine versehentliche Impfung mit einem MMR-Impfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar. Bei vielen hundert dokumentierten Impfungen während bzw. kurz vor einer Schwangerschaft wurde kein erhöhtes Risiko für kongenitale Fehlbildungen festgestellt. Siehe auch die Hinweise in den Fachinformationen der jeweiligen Impfstoffe und den Übersichtsartikel des Paul-Ehrlich-Instituts im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 4/2014 (S. 16 ff.).

In der Stillzeit ist die Gabe des Masern-Mumps-Röteln-Impfstoffes möglich.

Zu Impfungen vor einer geplanten Schwangerschaft siehe auch die FAQ "STIKO-Impfempfehlungen für Frauen mit Kinderwunsch" sowie "Vorgehen bei Frauen im gebärfähigen Alter zur Vermeidung von Röteln und Varizellen in der Schwangerschaft".

Stand: 28.02.2020

Kann bei Hühnereiweißallergie gegen Masern bzw. Masern, Mumps und Röteln (MMR) geimpft werden?

MMR-Impfstoffe werden auf sogenannten Hühnerfibroblasten gezüchtet. Der Impfstoff selbst enthält kaum oder gar keine nachweisbaren Spuren von Hühnereiweiß. Eine Allergie gegen Hühnereiweiß wird in entsprechenden nationalen und internationalen Leitlinien und Publikationen nicht mehr als Kontraindikation genannt. Das Risiko für anaphylaktische Reaktionen nach MMR-Impfung bei Personen mit nachgewiesener Hühnereiweißallergie ist nicht höher als das allgemeine Risiko für eine anaphylaktische Reaktion.

Internationale Studien haben gezeigt, dass Kinder mit nachgewiesener Hühnereiweißallergie problemlos mit MMR-Impfstoff geimpft werden können.

Stand: 25.01.2024

Kann ich trotz einer chronischen Grunderkrankung gegen Masern geimpft werden?

Chronische Grunderkrankungen stellen per se keine Kontraindikation für eine Masernimpfung dar, im Gegenteil.

Personen mit chronischen Grunderkrankungen (zum Beispiel Herz- oder Lungenerkrankungen) sollten gut gegen impfpräventable Erkrankungen geschützt werden, weil bei ihnen Infektionskrankheiten besonders schwer verlaufen können. Leider sind allerdings Personen mit chronischen Grunderkrankungen aus Sorge vor mangelnder Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe häufig nicht ausreichend geimpft. Diese Sorge ist jedoch in den allermeisten Fällen unbegründet.

Nur wenn durch die Erkrankung oder die notwendige medikamentöse Therapie die Immunfunktion des Patienten in bestimmter Weise beeinträchtigt ist, dürfen keine Lebendimpfstoffe, also auch nicht die Masernimpfung (als MMR-Kombinationsimpfstoff), verabreicht werden. Im Einzelfall muss der Arzt oder die Ärztin (ggf. in Kooperation mit weiteren ExpertInnen) entscheiden, ob eine relevante Immunsuppression und damit eine zeitweise oder dauerhafte Kontraindikation für die Impfung vorliegt (siehe auch FAQ Wer sollte die Impfung gegen Masern nicht erhalten? Welche medizinischen Kontraindikationen gibt es).
Hilfestellungen hierzu bieten die Veröffentlichungen der STIKO zu „Impfen bei Immundefizienz“.

Stand: 28.02.2020

Kann mit einem MMR-Impfstoff geimpft werden, auch wenn bereits eine Immunität gegen eine der Impfstoffkomponente angenommen werden kann?

Personen, die bereits immun gegen eine oder mehrere der Impfstoff-Komponenten sind (z.B. aufgrund einer durchgemachten Erkrankung oder einer vergangenen Impfung mit einem Einzelimpfstoff), können trotzdem mit einem MMR-Impfstoff geimpft werden. Es besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen.

Stand: 28.02.2020

Wer sollte die MMR-Impfung nicht erhalten? Welche medizinischen Kontraindikationen gibt es?

Die Kontraindikationen sind in den jeweiligen Fachinformationen der Masernimpfstoffe aufgeführt. Ergänzend können die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut zu Kontraindikationen und falschen Kontraindikationen eine wichtige Orientierung geben.

Als medizinische Kontraindikationen zur MMR-Impfung gelten im Allgemeinen:

  • akutes Fieber (>38,5°C) oder eine akute schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft (nach der MMR-Impfung sollte eine Schwangerschaft 4 Wochen vermieden werden)
  • bestimmte schwere Einschränkungen des Immunsystems (siehe weitere Informationen unten)
  • bekannte Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs. Die Bestandteile des Impfstoffes sind ebenfalls in der Fachinformation aufgelistet.

Im Allgemeinen keine Kontraindikation zur MMR-Impfung sind zum Beispiel:

  • banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (< 38,5° C) einhergehen und eine „erhöhte Infektanfälligkeit“
  • Behandlung mit Antibiotika
  • Ekzem u.a. Dermatosen, lokalisierte Hautinfektionen
  • chronische Erkrankungen wie Asthma
  • Behandlung mit niedrigen Dosen von Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
  • Krampfanfälle in der Vorgeschichte oder bei Familienmitgliedern
  • eine Hühnereiweißallergie in den allermeisten Fällen (siehe FAQ: Kann bei Hühnereiweißallergie gegen Masern bzw. Masern, Mumps und Röteln (MMR) geimpft werden)
  • ein möglicher Kontakt der zu impfenden Person zu Personen mit ansteckenden Krankheiten
  • Schwangerschaft der Mutter des zu impfenden Kindes
  • stillende Frauen: Sie können alle notwendigen Impfungen erhalten außer einer Impfung gegen Gelbfieber (s.o. unter Kontraindikationen)

Siehe dazu auch: "Kontraindikationen zur Durchführung von Impfungen: Häufig gestellte Fragen und Antworten"

Eine versehentliche MMR-Impfung in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.

Ein kompetentes Immunsystem ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche und sichere Impfung mit Lebendimpfstoffen. Die im MMR-Impfstoff enthaltenen abgeschwächten aber vermehrungsfähigen Viren können sich bei Menschen mit bestimmten angeborenen oder erworbenen Störungen des Immunsystems unkontrolliert vermehren und somit schwere und in Einzelfällen sogar tödliche Infektionen hervorrufen. Andererseits können Patienten mit eingeschränktem Immunsystem auch ein erhöhtes Risiko für eine schwer verlaufende Masern-, Mumps- oder Röteln-Erkrankung haben und in besonderer Weise von einer Impfung profitieren. Eine Impfung kann daher bei Patienten mit bestimmten Formen der Immundefizienz in Absprache mit den behandelnden Spezialisten in Betracht gezogen werden, wenn der Nutzen der Impfung die Risiken überwiegt.

In Zusammenarbeit von STIKO, Fachgesellschaften und weiteren ExpertInnen wurden verschiedene zielgruppenspezifische „Anwendungshinweise zu den von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen“ für das Impfen von Patienten mit eingeschränktem Immunsystem verfasst:

  • (I) Grundlagenpapier
  • (II) Impfen bei Primären Immundefekterkrankungen und HIV-Infektion
  • (III) Impfen bei hämatologischen und onkologischen Grundkrankheiten
  • (IV) Impfen bei Autoimmunkrankheiten, bei anderen chronisch-entzündlichen Erkrankungen und unter immunmodulatorischer Therapie

Siehe unter "Impfen bei Immundefizienz".

Letztlich ist die Frage nach dem Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation wie jede ärztliche Maßnahme im Einzelfall nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft zu beurteilen.

Stand: 28.02.2020

Muss eine Impfung auch dann erfolgen, wenn die Masern bereits durchgemacht wurden?

Nach einer sicher durchgemachten Masernerkrankung besteht lebenslange Immunität. Weitere Impfungen gegen Masern sind dann nicht mehr erforderlich. Wenn noch gegen Röteln oder Mumps geimpft werden muss, kann ein MMR-Impfstoff ohne Bedenken verwendet werden. Es besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen.

Stand: 28.02.2020

Sind MMR-Impfviren übertragbar?

Der Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Impfstoff ist ein Lebendimpfstoff, der abgeschwächte, vermehrungsfähige Viren enthält. Die Übertragung von Masern- und Mumps-Impfviren auf Kontaktpersonen wurde bisher noch nie beobachtet. Eine Übertragung des Röteln-Impfvirus über die Muttermilch auf Säuglinge wurde beschrieben, dies führte jedoch in keinem Fall zu einer Erkrankung des Säuglings. Auch Kontaktpersonen einer Schwangeren können geimpft werden.

Stand: 28.02.2020

Was versteht man unter üblichen Impfreaktionen?

Übliche Impfreaktionen sind vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff anzusehen sind. Sie stellen im Allgemeinen keinen Anlass zur Sorge dar. Bei folgenden Kriterien kann nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission von einer üblichen Impfreaktion ausgegangen werden:

  • Rötung, Schwellung oder Schmerzen an der Injektionsstelle für die Dauer von 1-3 Tagen (gelegentlich länger),
  • Fieber <39,5° C (bei rektaler Messung) für die Dauer von 1-3 Tagen,
  • Kopf- und Gliederschmerzen,
  • Übelkeit,
  • Allgemeinsymptome, wie Mattigkeit, Unwohlsein, Unruhe,
  • Schwellung der regionalen (der Einstichstelle naheliegenden) Lymphknoten,
  • im gleichen Sinne zu deutende Symptome einer „Impfkrankheit“ können 1-3 Wochen nach der Verabreichung von sog. Lebendimpfstoffen auftreten: z.B. eine leichte Parotisschwellung (Schwellung der Ohrspeicheldrüse), kurzzeitige Gelenkschmerzen oder ein flüchtiges Exanthem nach der Masern-, Mumps-, Röteln- oder Varizellen-Impfung oder milde gastrointestinale Beschwerden, z.B. nach der oralen Rotavirus- oder Typhus-Impfung.

Angaben zu Art und Häufigkeit solcher Reaktionen finden sich in der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs. Darüber hinausgehende Reaktionen sollten gemeldet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Krankheitserscheinungen, bei denen offensichtlich eine andere Ursache als die Impfung zugrunde liegt, ausgeschlossen werden.

Stand: 22.04.2020

Welche Nebenwirkungen können nach der MMR-Impfung auftreten?

Es gelten die spezifischen Angaben der Hersteller in den Fachinformationen.

Bei der Bewertung von Reaktionen nach Impfungen unterscheidet man zwischen üblichen Impfreaktionen und schwereren unerwünschten Wirkungen (UAW). In aller Regel treten nach der MMR-Impfung die als „übliche Impfreaktionen“ bezeichneten Symptome auf. Übliche Impfreaktionen sind vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff. Sie sind im Allgemeinen mild und vorübergehend und stellen in der Regel kein Anlass zur Sorge dar.

Die üblichen Reaktionen nach der MMR-Impfung treten bei 1 von 10 Geimpften etwa 6-12 Tage nach der Impfung auf. Häufig handelt es sich um eine Rötung und Schwellung an der Injektionsstelle, Kopfschmerzen und Fieber für ein bis zwei Tage. Ein Hautausschlag (sogenannte Impfmasern) kann bei etwa 5% der Geimpften 7 bis 10 Tage nach der Impfung auftreten. Dieser hält etwa 1 bis 3 Tage an und ist nicht ansteckend. Etwa 1% der Geimpften berichten nach der Impfung über Gelenkschmerzen. Nach der zweiten Impfung treten die beschriebenen Symptome nur noch selten auf.

Schwerere unerwünschte Wirkungen der Impfung sind selten.

Fieberkrämpfe können generell mindestens einmal bei 2% bis 4% gesunder Kinder vor dem 5. Lebensjahr auftreten. Das Risiko der durch MMR-Impfstoffe zusätzlich verursachten Fieberkrämpfe, wird auf 1 pro 1150 bis 1700 verabreichte Dosen geschätzt. Bei Verabreichung der ersten Impfdosis mit einem kombinierten Masern-, Mumps-, Röteln-, Varizellen-Impfstoff haben Kinder im Alter von 11-23 Monaten ein etwa doppelt so hohes Risiko für einen Fieberkrampf 5-12 Tage nach der Impfung im Vergleich zu Kindern, die gleichzeitig einen Masern-, Mumps-, Röteln-Impfstoff und einen Varizellen-Impfstoff an getrennten Injektionsstellen bekommen. Die STIKO empfiehlt daher die getrennte Gabe von MMR- und Varizellen-Impfstoff bei der ersten Impfung.

Bei der MMR-Impfung kann bei etwa 3 von 100.000 Geimpften eine idiopathische Thrombozytopenie (Abfall der Thrombozyten (Blutplättchen)) auftreten, die in aller Regel selbstlimitierend ist. Das Risiko nach der Impfung ist jedoch geringer als bei einer natürlichen Infektion mit Masernviren.

Bei 1 bis 4 Fällen von 1 Million Geimpften kam es nach der Impfung zu einer Anaphylaxie (akute allergische Reaktion).

Neben leicht erhöhten Temperaturen kann unabhängig vom Impfstoffstamm nach Mumpsimpfung bei weniger als 1-3% der Geimpften eine Parotitis auftreten. Einzelne Fälle von Orchitis, Pankreatitis oder Sensorineuraler Taubheit wurden beschrieben.

Die Impfung führt nicht zu einem Morbus Crohn oder einer Colitis ulcerosa (entzündliche Darmerkrankungen), auch nicht zu Autismus oder einer Enzephalitis. Darüber hinaus gibt es keine Belege für einen Zusammenhang zwischen einer MMR-Impfung und dem Auftreten einer kognitiven Verzögerung, eines Typ-1-Diabetes, von Erkrankungen des atopischen Formenkreises (Asthma, Dermatitis/Ekzemen, Heuschnupfen), einer Leukämie oder Multiplen Sklerose.

Bei schwerer humoraler oder zellulärer Immundefizienz (angeboren oder erworben) sowie in der Schwangerschaft ist die MMR(V)-Impfung kontraindiziert.

Siehe auch:

Stand: 04.06.2020

Gemeinschaftsschutz und Elimination

Stand: 25.01.2022

Wie können Personen gegen Masern geschützt werden, die (noch) nicht geimpft werden dürfen?

Für Personen, die (noch) keine Impfung gegen Masern mit dem Lebendimpfstoff erhalten dürfen, wie Säuglinge < 6 Monate, Schwangere oder Personen mit bestimmten Beeinträchtigungen des Immunsystems, ist es besonders wichtig, dass ihre Umgebung einen sicheren Schutz gegen Masern aufweist. Hierzu gehören insbesondere Familienangehörige.

Um alle, die (noch) nicht geimpft werde können, wirksam gegen Masern zu schützen, muss ein Gemeinschaftsschutz aufgebaut werden. Dies ist der Fall, wenn mindestens 95% in der Bevölkerung immun sind. Mathematische Modelle haben gezeigt, dass sich dann das Masernvirus nicht mehr weiter in der Bevölkerung verbreiten kann.

Stand: 28.02.2020

Ist ein Gemeinschaftsschutz vor Masern überhaupt möglich, wenn nicht jede Impfung zur Immunität führt?

Es bestehen keine Zweifel, dass ein flächendeckender Gemeinschafts-/Herdenschutz vor Masern möglich ist. Eine Immunität der Bevölkerung von 95 % wird weltweit als Voraussetzung zur Elimination der Masern angesehen und akzeptiert. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientiert sich an diesem Schwellenwert. Er ist das Ergebnis einer Vielzahl von Untersuchungen, unter anderem zur Wirksamkeit der zweimaligen Masernschutzimpfung.

Mit nur einer Masern-Impfung könnte dieses Ziel nicht erreicht werden, da mit dieser nur ca. 92% der Geimpften gegen Masern geschützt werden können. Mit einer zweiten Masern-Impfung sind dagegen etwa 98-99% geschützt.

Für viele Länder in der Europäischen WHO-Region konnte gezeigt werden, dass ein flächendeckender Gemeinschaftsschutz gegen Masern möglich ist. Hier konnten die Masern durch hohe Impfquoten bereits eliminiert werden.

siehe auch FAQ Warum können die Masern ausgerottet werden, wenn 95% in der Bevölkerung immun sind?

Stand: 25.01.2022

Warum können die Masern ausgerottet werden, wenn 95% in der Bevölkerung immun sind?

Wenn die Übertragung einer Infektion wirksam gestoppt werden soll, muss eine ausreichende Immunität in der Bevölkerung vorhanden sein. Wie hoch der Schwellenwert für eine ausreichende Immunität sein muss, ergibt sich aus epidemiologischen Modellen und Berechnungen. Diese gehören seit Jahrzehnten zum anerkannten Stand der Wissenschaft.

Für die Berechnung dieses Schwellenwertes ist die Basisreproduktionszahl R0 ein wesentlicher Wert. R0 gibt an, wie viele weitere Personen eine erkrankte Person in einer gänzlich ungeschützten Bevölkerung anstecken würde. Der R0-Wert für die Masern liegt bei etwa 12-18. Das heißt, eine Person mit Masern kann in einer gänzlich ungeschützten Bevölkerungsgruppe bis zu 18 weitere Personen anstecken. Die Übertragung kann erst gestoppt werden, wenn weniger als eine Person angesteckt wird (Nettoreproduktionszahl R <1).

Es wurde für die Masern unter Berücksichtigung des R0 ein Schwellenwert von 95% berechnet. Ist diese Immunität erreicht, ist ein wirksamer Gemeinschaftsschutz aufgebaut.

Weitere wichtige Parameter sind Größe und Dichte der Bevölkerung (höheres Risiko in Städten), das Alter der Geimpften, Häufigkeit der Einträge der Masernviren sowie die Wahrscheinlichkeit, dass das Virus auf eine nicht immune Person trifft.

Stand: 25.01.2022

Was bedeutet eigentlich Elimination der Masern und Röteln?

Deutschland hat sich zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verpflichtet, bis 2020 die Masern und Röteln zu eliminieren. Nach der Definition der WHO ist die Elimination erreicht, wenn in einem Land eine Unterbrechung der endemischen Virusübertragung für mind. 36 Monate belegt werden kann. Eine endemische Virusübertragung besteht, wenn dieselbe Virusvariante kontinuierlich über 12 Monate oder länger auftritt. Auch wenn in einem Land viele Masern- oder Rötelnfälle auftreten, kann der Status der Elimination weiter Bestand haben, so lange die Infektionsketten kürzer als 12 Monate sind. Der Nachweis erfordert ein qualitativ hochwertiges System von Krankheitsüberwachung und Laboruntersuchungen. In Deutschland ist dies im Wesentlichen gegeben.

Neben Deutschland unterstützen alle weiteren 52 Mitgliedsstaaten der WHO-Region Europa das Ziel, die Masern und die Röteln durch Impfprogramme zu eliminieren. Bei der Bekämpfung der Masern wurden durch breit angelegte Impfprogramme weltweit bedeutende Fortschritte erzielt. Von 2000 bis 2018 sank nach Angaben der WHO die Zahl der Maserntodesfälle um 73 Prozent, von 536.000 Maserntodesfällen auf rund 142.000. Im gleichen Zeitraum verhinderten Masernschutzimpfungen ca. 23,2 Millionen Todesfälle.

In Deutschland ist die Häufigkeit der Masern durch die seit den siebziger Jahren praktizierte Impfung im Vergleich zur Vorimpfära bedeutend zurückgegangen. Da aber immer noch nicht 95% aller Menschen einen Schutz gegen Masern haben und eine große Zahl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht rechtzeitig durch Impfungen geschützt sind, können die Masern weiter zirkulieren und immer wieder zu zeitlich begrenzten Ausbrüchen führen. Im Jahr 2020 wurde Deutschland bereits der Status der Elimination der Röteln zugesprochen.

Stand: 25.01.2021

Auf Basis welcher Daten wird in Deutschland der Status der Masern und Röteln Elimination überprüft?

Nach Infektionsschutzgesetz werden in Deutschland alle Masern- und Rötelnfälle zeitnah und fortlaufend erhoben. Im Nationalen Referenzzentrum für Masern Mumps und Röteln am Robert Koch-Institut wird die Genotypisierung (Feintypisierung) der zirkulierenden Virusvarianten durchgeführt.

Auf Basis der Informationen aus diesen beiden Datenquellen wird versucht, Transmissionsketten (kontinuierliche Übertragung einer Virusvariante) in Deutschland nachzuvollziehen. Die Dauer der Transmissionsketten gibt Auskunft über den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen zur Erreichung der Elimination (siehe FAQ Was bedeutet eigentlich Elimination der Masern und Röteln). Ferner werden zum Beispiel Daten zu Impfquoten in verschiedenen Regionen Deutschlands, Daten zur Migration nach Deutschland und Daten zu durchgeführten Maßnahmen zur Eindämmung von Masernausbrüchen analysiert.

Jedes Jahr beurteilt die Nationale Verifizierungskommission am Robert Koch-Institut die aktuellen epidemiologischen Daten hinsichtlich des Standes der Elimination der Masern und Röteln in Deutschland und verfasst Berichte an die WHO und an das Bundesministerium für Gesundheit.

Stand: 28.02.2020

Wie ist der aktuelle Stand der Elimination von Masern und Röteln in Deutschland?

Für das Jahr 2016 wurde für Deutschland das erste Mal nachgewiesen, dass die Masern-Transmissionsketten rechtzeitig innerhalb von 12 Monaten unterbrochen wurden. In den Folgejahren konnte jedoch wiederum eine rechtzeitige Unterbrechung einer endemischen Transmission der Masern, die grundsätzlich von der Nationalen Verifizierungskommission vermutet wird, nicht bewiesen werden. Nach Ansicht der Regionalen Verifizierungskommission der europäischen WHO Region reichten dafür die zur Verfügung gestellten Daten sowie die Qualität der Daten für die Masern nicht aus.

Hingegen sprach die europäische WHO Region Deutschland im Dezember 2020 den Status der Elimination der Röteln zu. Nach einer erneuten Analyse der eingereichten Daten für die Jahre 2017 bis 2019 sah es die Regionale Verifizierungskommission der europäischen WHO Region als ausreichend belegt an, dass die endemische Transmission der Röteln für mehr als 36 Monate unterbrochen worden war.

Stand: 12.04.2021

Wie ist der aktuelle Stand der Elimination in der europäischen WHO-Region?

Die Regionale Verifizierungskommission der europäischen WHO-Region gibt jährlich einen Bericht über den Stand der Elimination in den Staaten der europäischen WHO-Region heraus (Berichte dieser Kommission zu allen Staaten der europäischen WHO-Region).

Für das Jahr 2018 haben bereits 33 der 53 Staaten der europäischen WHO-Region den Status der Elimination für die Masern wie auch für Röteln erreicht. Vier Staaten konnten im Jahr 2018 einen bereits erhaltenen Eliminationsstatus allerdings nicht mehr aufrechterhalten. 12 Staaten konnten bisher die Elimination weder für Masern noch für Röteln nachweisen, darunter auch Deutschland. Aktuellere Berichte der Regionalen Verifizierungskommission liegen bisher noch nicht vor. Der Status der Elimination der Röteln für Deutschland wurde jedoch bereits im EpiBrief 1/2021 der WHO publiziert (Seite 6; siehe Link: https://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0008/496907/WHO-EpiBrief-1-2021-eng.pdf).

Stand: 12.04.2021

Labor, Diagnostik, Kosten und Dokumentation

Stand: 23.08.2021

Wie wird eine Masernimmunität bestimmt?

Die Feststellung einer Masernimmunität sollte primär durch eine Kontrolle des Impfausweises erfolgen. Sind zwei MMR- oder Masern-Impfungen dokumentiert, sind die Betroffenen zuverlässig gegen Masern geschützt. Fehlende Impfungen sollen entsprechend den aktuellen STIKO-Empfehlungen bzw. dem Masernschutzgesetz verabreicht werden. Eine Antikörperkontrolle nach der Impfung wird von der STIKO nicht empfohlen. Eine durchgemachte Erkrankung kann mit einer Laboruntersuchung bestätigt werden.

Stand: 28.02.2020

Warum ist bei unbekannter Masernimmunität die MMR-Impfung einer Labordiagnostik zu Masern-IgG vorzuziehen?

Diese Frage kann sich stellen, wenn:

  1. die Person angibt, die Masern bereits durchgemacht zu haben,
  2. der Impfstatus der Person gegen Masern unbekannt ist,
  3. die Person bereits eine dokumentierte einmalige Impfung gegen Masern hat.

Zu 1.: Grundsätzlich gilt: Anamnestische Angaben zu durchgemachten impfpräventablen Erkrankungen gelten nicht als beweisend für eine durchgemachte Erkrankung, wenn nicht im Rahmen der akuten Erkrankung eine Laboruntersuchung in Auftrag gegeben wurde, die die Infektion eindeutig bestätigt hat. Masern werden leicht mit anderen exanthematischen Erkrankungen verwechselt, so dass eine klinische Diagnose ohne entsprechenden Labornachweis in Zeiten sinkender Maserninzidenz unzuverlässig ist.

Zu 2. und 3.: Um einen ausreichenden Schutz gegen Masern sicherzustellen, empfiehlt die STIKO bei unbekanntem Impfstatus zu Masern generell die Durchführung der empfohlenen Impfungen. Sind zwei Impfungen gegen Masern dokumentiert, kann mit einer Wahrscheinlichkeit von >98% ein Schutz gegen Masern angenommen werden, eine serologische Antikörperkontrolle der Immunität ist nicht erforderlich. Eine serologische Antikörperkontrolle nach der ersten MMR-Impfung ist grundsätzlich möglich, wird jedoch von der STIKO nicht empfohlen.

Bei der Entscheidung, die Masernimmunität durch eine Labordiagnostik zu überprüfen, sollte Folgendes beachtet werden:

  1. Die kommerziellen ELISA-Tests zur quantitativen Bestimmung der Masernvirus-spezifischen (bindenden) IgG-Antikörper variieren bezüglich des verwendeten Antigens und des Testformats. Die quantitativen Testergebnisse (gemessene Titerhöhen) unterschiedlicher Tests können darum unterschiedlich ausfallen.
  2. Bei nicht ausreichender Sensitivität des Tests kann das Ergebnis falsch negativ ausfallen. In diesem Fall wird aus dem negativ bewerteten Testergebnis fälschlicherweise gefolgert, dass der Gehalt an IgG-Antikörpern für einen Schutz nicht ausreichend ist. Insbesondere die Bestimmung von Proben mit niedrigem Antikörpergehalt kann problematisch sein. Es werden ggf. zusätzliche aufwändige Tests und/ oder schließlich doch die Impfung erforderlich. Um diesen Prozess zu vereinfachen, wird von vornherein die Impfung empfohlen.
  3. Der Nachweis von IgG-Antikörpern stellt nur einen Surrogatmarker für die Immunitätsfeststellung dar. Die Immunität gegen Masern ist komplex und wird sowohl humoral (durch Masernvirus-neutralisierende Antikörper) als auch zellulär vermittelt. Für beide Komponenten stehen keine Routinemessverfahren zur Verfügung.
  4. Die Impfung induziert niedrigere Antikörperspiegel als eine durchgemachte Erkrankung. In Zeiten einer abnehmenden Masernvirus-Zirkulation bleibt darüber hinaus der Effekt der natürlichen Boosterung aus. Dies kann mit der Zeit zu einem Absinken der Antikörperspiegel unter die Nachweisgrenze der IgG-ELISA-Tests führen. Wenn zwei Impfungen gegen Masern dokumentiert sind, kann auch bei einem negativ bzw. grenzwertig gemessenen Antikörperspiegel davon ausgegangen werden, dass Schutz gegen Masern besteht. Zweifach Geimpfte mit einem negativen oder grenzwertigen IgG-Wert im ELISA weisen fast immer einen Spiegel an Masernvirus-neutralisierenden Antikörpern auf, der mit Schutz korreliert, obwohl der ELISA dies häufig nicht abbildet. Der Test auf Masernvirus-neutralisierende Antikörper steht allerdings nicht als Routineverfahren zur Verfügung.
  5. Die MMR-Impfung vermittelt Schutz gegen gleich drei Erkrankungen. Aktuell sind keine monovalenten Masern-, Mumps- oder Rötelnimpfstoffe verfügbar. Serologische Kontrollen nach einer ersten MMR-Impfung müssten zu allen drei Impfstoffkomponenten durchgeführt werden. Die routinemäßige zweimalige Verabreichung des Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfstoffs wird hier als Vorteil betrachtet, weil damit auch der Schutz gegen Mumps und Röteln verbessert wird. Nach einer einmaligen MMR-Impfung entwickeln ca. 8% der MMR-Geimpften keine Immunität gegen Masern und ca. 35% keine Immunität gegen Mumps. Das heißt, dass nach einer serologischen Kontrolle nach der ersten Impfung mindestens 35% aller Kinder eine weitere Impfstoffdosis benötigen würden. Mit der zweiten Mumpsimpfung sinkt nicht nur die Zahl der Ungeschützten, sondern der mit der ersten Impfung angelegte Schutz wird verbessert. Der Einsatz des MMR-Kombinationsimpfstoffs folgt den Impfempfehlungen der WHO, unterstützt das Eliminationsziel der WHO für Masern und Röteln, verbessert den Infektionsschutz in medizinischen Einrichtungen oder Gemeinschaftseinrichtungen und vereinfacht auch für Mumps und Röteln die Immunitätsfeststellung, da nach zwei MMR-Impfungen auch für diese Erkrankungen keine weiteren Maßnahmen wie IgG-Titerbestimmung oder Freistellung, z.B. im Falle einer Schwangerschaft, empfohlen werden.

Stand: 23.08.2021

Wie sind Laborwerte von Tests auf Masernantikörper in Bezug auf die Immunität zu interpretieren?

Beim Nachweis von Masern-IgG kann von einer zurückliegenden Masern-Infektion oder Impfung ausgegangen werden. Negative oder grenzwertige Befunde sollen in Abhängigkeit vom Impfstatus interpretiert werden. Ist keine oder nur eine MMR- oder Masern-Impfung dokumentiert, sollen fehlende Impfungen entsprechend den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO bzw. nach Masernschutzgesetz nachgeholt werden. Eine Antikörperkontrolle nach der Impfung ist nicht erforderlich. Zwei dokumentierte Impfungen lassen auch bei einem negativen Titer Immunität annehmen. Diese Einschätzung beruht auf der Erkenntnis, dass der Masernschutz sowohl von der Antikörper-vermittelten Immunität als auch von der zellulären Immunität vermittelt wird, für die kein Routinemessverfahren zur Verfügung steht. Eine dritte Impfung gegen Masern ist nicht erforderlich.

Stand: 28.02.2020

Muss eine serologische Kontrolle nach einer zweifachen Impfung erfolgen?

Nach zweifacher Impfung ist eine Antikörperkontrolle aufgrund der hohen Effektivität der Masernimpfung nicht erforderlich und wird nicht empfohlen.

Stand: 28.02.2020

Muss ein Grenzwert für die Einschätzung einer Immunität herangezogen werden?

Vom Hersteller des jeweiligen Tests werden Messwertbereiche für die Interpretation des Testergebnisses vorgegeben. Das Testergebnis wird vom Labor validiert und entsprechend interpretiert. Die Interpretation wird dem anfordernden Arzt/ der anfordernden Ärztin mitgeteilt. Falls eine Interpretation unterblieben ist, kann gelten: Ein positiver Masern-IgG Befund zeigt eine zurückliegende Infektion oder Impfung an; von Immunität kann ausgegangen werden. Ein allgemein gültiger Grenzwert muss nicht herangezogen werden.

Stand: 28.02.2020

Wie geht man mit geimpften Personen um, deren Antikörperspiegel negativ oder grenzwertig ist?

Ist beim Nachweis von negativem oder grenzwertigem Masern-IgG nur eine MMR- oder Masern-Impfung dokumentiert, soll der Impfschutz entsprechend den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO bzw. des Masernschutzgesetzes komplettiert werden. Eine Antikörperkontrolle nach der Impfung ist nicht erforderlich. Sind zwei MMR- oder Masern-Impfungen dokumentiert, kann Schutz trotz eines negativen oder grenzwertigen Antikörperspiegels angenommen werden. Diese Einschätzung beruht auf der Erkenntnis, dass der Masernschutz sowohl von der Antikörper-vermittelten Immunität als auch von der zellulären Immunität vermittelt wird, für die kein Routinemessverfahren zur Verfügung steht. Eine dritte Impfung gegen Masern ist nicht erforderlich.

Stand: 28.02.2020

Welche Inhalte sollte die Impfdokumentation nach Masernschutzgesetz beinhalten?

Im Impfausweis sind

  • das Datum der Schutzimpfung,
  • die Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes,
  • der Name der impfpräventablen Erkrankung, gegen die geimpft wurde,
  • der Name und die Anschrift der für die Durchführung der Impfung verantwortlichen Person sowie
  • eine Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur oder einem qualifizierten, elektronischen Siegel durch die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortlichen Person

zu dokumentieren. Neben dem Gesundheitsamt darf jeder Arzt Schutzimpfungen in einen Impfausweis oder einer Impfbescheinigung nachtragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Patient die Impfung nachweist.
Die Impfdokumentation soll zudem Terminvorschläge für notwendige Folge- und Auffrischungsimpfungen enthalten.

Darüber hinaus soll in der Impfdokumentation über ein zweckmäßiges Verhalten der Patienten bei auftretenden ungewöhnlichen Impfreaktionen aufgeklärt werden. Dieses setzt voraus, dass die Patienten übliche Impfreaktionen einschätzen und von schwerwiegenden, unerwünschten Impfstoffwirkungen unterscheiden können (siehe FAQ Was versteht man unter üblichen Impfreaktionen?).

Schwerwiegende, unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) nach Impfungen sind sehr selten. Ärzte sollten mit ihren Patienten vereinbaren, dass sie rasch über nach Impfungen aufgetretene Symptome, die über eine übliche Impfreaktion hinausgehen und/oder beunruhigend sind, informiert werden. Dies ermöglicht den Ärzten, die die Impfungen durchgeführt haben, eine valide Einschätzung und kurzfristige Meldung der beobachteten Symptomatik an das Gesundheitsamt.

Ferner ist in der Impfdokumentation nun auf sich ggf. ergebende Ansprüche bei Eintritt eines Impfschadens sowie Stellen hinzuweisen, bei denen die sich aus einem Impfschaden ergebenden Ansprüche geltend gemacht werden können.

Stand: 22.04.2020

Masernerkrankung

Stand: 18.01.2022

Für wen sind Maserninfektionen besonders gefährlich?

Das Risiko schwerwiegender Komplikationen ist bei Kindern unter fünf Jahren und Erwachsenen über 20 Jahren am höchsten. Besonders schwer und bisweilen tödlich können die Masern bei Patienten mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche verlaufen.

Auch schwangere Frauen haben ein erhöhtes Risiko, Komplikationen im Rahmen einer akuten Masernerkrankung zu erleiden.

Eine Masern-Infektion ist damit - anders als vielfach angenommen - keine harmlose Krankheit. Die Impfstoffe gegen Masern sind frühestens für Kinder ab dem vollendeten neunten Lebensmonat zugelassen, also erst einige Monate nachdem ihr natürlicher Immunschutz nachgelassen hat. Sie sind daher – genauso wie Menschen, bei denen eine Masernschutzimpfung kontraindiziert ist - darauf angewiesen, dass alle Menschen in ihrer Umgebung geimpft sind und sie durch den sogenannten Herdeneffekt geschützt sind.

Stand: 18.01.2022

Wie verläuft eine Masernerkrankung?

Masern beginnen in der Regel mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und Kopfschmerzen, begleitet von weißen bis blau-weißen Flecken an der Mundschleimhaut. Am 2. – 4. Tag nach Auftreten dieser ersten Symptome steigt das Fieber weiter an und es bildet sich der für die Masern typische Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken aus, die im Gesicht und hinter den Ohren beginnen und sich danach am ganzen Körper ausbreiten. Der Ausschlag bleibt ca. 3 - 4 Tage bestehen und klingt dann, meist mit begleitender Schuppung, ab. Das Fieber sinkt in der Regel ab dem 5. - 8. Krankheitstag. Neben diesen typischen Symptomen können als Komplikationen der Masernerkrankung zusätzlich Durchfall, Mittelohrentzündung und Lungenentzündung auftreten (siehe FAQ Welche Risiken und Komplikationen gehen mit einer Masernerkrankung einher?). Bei Personen, die aus verschiedenen Gründen nur über eine Teilimmunität verfügen (z.B. in den ersten Tagen nach einer Impfung) können die Symptome schwächer ausfallen. Eine Masernerkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität, d.h. man ist lebenslang vor einer erneuten Masernerkrankung geschützt.

Stand: 28.02.2020

Wie ansteckend sind Masern und wie kann man sich anstecken?

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionen des Menschen. Sie führen bereits nach kurzem Kontakt mit Erkrankten zu einer Infektion. Die höchste Ansteckungsgefahr besteht in der Anfangsphase der Erkrankung, in der meist nur unspezifische Symptome wie Fieber, Schnupfen, Husten oder eine Bindehautentzündung vorliegen. Nahezu alle Infizierten erkranken (siehe FAQ Wie verläuft eine Masern-Erkrankung?).

Die Viren werden in der Regel durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen oder seltener auch aerogen über Tröpfchenkerne (Sprechen, Husten, Niesen) sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen übertragen.

Ein direkter Kontakt ist nicht für die Übertragung der Masern erforderlich. Masernviren wurden noch nach 2 Stunden in der Luft eines Raumes nachgewiesen, in dem sich ein an Masern Erkrankter aufgehalten hatte. Personen, die sich in den gleichen Räumen aufgehalten hatten wie ein an den Masern Erkrankter, infizierten sich mit Masern, ohne dass ein direkter Kontakt stattgefunden hatte.

Stand: 28.02.2020

Wie lange ist eine an den Masern erkrankte Person ansteckend?

Eine an Masern erkrankte Person ist bereits ansteckend, ehe der (für Masern typische) Hautausschlag (Exanthem) zu sehen ist. Eine Ansteckungsgefahr besteht bereits 4 Tage vor Auftreten des Hautausschlags bis 4 Tage danach und ist unmittelbar vor Auftreten des Hautausschlages am größten. Zu diesem Zeitpunkt bestehen meist nur unspezifische Krankheitsanzeichen wie Schnupfen, Husten, Fieber oder Bindehautentzündung.

Stand: 28.02.2020

Wie lange dauert es bis die Erkrankung ausbricht?

In der Regel vergehen zwischen dem Kontakt mit Masernviren und dem Auftreten des für Masern typischen Hautausschlags 13 bis 14 Tage. Manchmal zeigt sich der Hautausschlag auch schon nach 7 Tagen, selten erst nach 21 Tagen. Die ersten Beschwerden einer Masernerkrankung treten ungefähr 10 bis 12 Tage nach der Ansteckung auf und äußern sich durch unspezifische Symptome, wie Schnupfen, Husten, Bronchitis, Fieber und Bindehautentzündung. Drei bis fünf Tage später folgt der für Masern typische Hautausschlag.

Stand: 28.02.2020

Welche Risiken und Komplikationen gehen mit einer Masernerkrankung einher?

Die häufigsten Komplikationen einer Masernerkrankung sind (bakterielle) Mittelohrentzündungen (bei 7-9% der an Masern Erkrankten), Durchfälle (ca. 8%) und Lungenentzündungen (1-6%). Säuglinge, Kleinkinder sowie Erwachsene über 20 Jahre haben ein höheres Risiko, bei einer Masernerkrankung Komplikationen zu erleiden.

Sehr viel seltener können Komplikationen wie eine Gehirnentzündung oder die Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten. Die Gehirnentzündung tritt in etwa bei 1 von 1.000 erkrankten Personen 4-7 Tage nach Auftreten des Masernhautausschlages auf. Die SSPE tritt durchschnittlich erst 6-8 Jahre nach der Infektion auf und verläuft immer tödlich. Es kommt durchschnittlich zu 4-11 SSPE-Fällen pro 100.000 Masernerkrankungen. Kinder, die mit < 5 Jahren an Masern erkranken, haben ein deutlich höheres SSPE-Erkrankungsrisiko.

Besonders schwer und bisweilen tödlich können die Masern bei Patienten mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche verlaufen.

Auch in Deutschland sterben jährlich etwa 3-7 Personen aufgrund der Masern (Daten der Todesursachenstatistik).

Durch eine Maserninfektion kann das Immunsystem langanhaltend (bis zu einem Jahr oder sogar länger) geschwächt sein. In dieser Zeit besteht eine erhöhte Gefahr für weitere Infektionen.

Stand: 28.02.2020

Kann man Masern behandeln?

Es gibt keine ursächliche Behandlung von Masern. Lediglich Krankheitssymptome wie Fieber oder Schmerzen können durch entsprechende Medikamente gelindert werden. Bakterielle Folgeinfektionen, die als Masernkomplikationen vorkommen können (wie z.B. Mittelohr- oder Lungenentzündung; siehe FAQ Welche Risiken und Komplikationen gehen mit einer Masernerkrankung einher?), können durch Antibiotika behandelt werden.

In Ländern mit häufigem Vitamin-A-Mangel kann die Gabe hoher Vitamin A-Dosen die Sterblichkeit und Komplikationsrate einer Masernerkrankung in der Bevölkerung verringern. Daher wird in diesen Ländern eine zweimalige Vitamin A-Gabe bei Masernerkrankung empfohlen. In Ländern wie Deutschland, in denen ein Vitamin-A-Mangel praktisch kaum vorkommt, hat eine routinemäßige Vitamin-A-Gabe keinen Einfluss auf den Verlauf einer akuten Masernerkrankung.

Stand: 28.02.2020

Welche Altersgruppen erkranken besonders häufig an Masern und warum?

Insgesamt treten in Deutschland seit einigen Jahren etwa 40% bis 50% der Masernerkrankungen bei Personen im Alter von über 20 Jahren auf. Bezogen auf alle Personen der spezifischen Altersgruppe (Inzidenz) sind Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr besonders stark betroffen.

Die Gründe für das Auftreten der Masern in den verschiedenen Altersgruppen sind vielfältig:

  • Der Schutz, der durch die mütterlichen Antikörper verliehen wird, hält nur 3 bis 4 Monate nach der Geburt an. Säuglinge können erst ab dem Alter von 11 Monaten (bei Aufnahme in der Kita oder im Rahmen eines Ausbruches bereits ab 9 Monaten) geimpft und damit vor der Erkrankung geschützt werden.
  • Kleinkinder werden oft später als von der Ständigen Impfkommission empfohlen geimpft, daher ist der Schutz auch bei Ein- bis Zweijährigen oftmals unzureichend.
  • Obwohl die Impfungen gegen Masern seit 1970 bzw. 1973 und die zweimalige Masernimpfung für Säuglinge und Kleinkinder in Deutschland seit 1991 bundesweit empfohlen werden, wurde diese Empfehlung bis zum Anfang der 2000er Jahre nur schleppend und auch Nachholimpfungen nicht immer umgesetzt. So besteht auch bei etwa 15% der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, noch keine ausreichende Immunität gegen Masern.

Stand: 28.02.2020

Wie häufig treten Masernerkrankungen in Deutschland auf?

Die Anzahl der Masernfälle ging seit 2001 aufgrund steigender Impfquoten von rund 6.040 Fällen auf einen historischen Tiefstand von 123 Fällen im Jahr 2004 zurück.

Seit einigen Jahren jedoch schwankt die Fallzahl der übermittelten Masernfälle von Jahr zu Jahr und zum Teil erheblich:

20152016201720182019
2.465325924544514

Die Masern zeigen in fast jedem Jahr einen typischen saisonalen Verlauf mit den höchsten Erkrankungszahlen im ersten Halbjahr eines Jahres. In einigen Bundesländern treten die Masern nur noch selten auf, wie in Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland oder Sachsen-Anhalt. Andere Bundesländer wie Berlin, Bayern oder Nordrhein-Westfalen sind häufiger betroffen.

Seit 2001 besteht nach Infektionsschutzgesetz die Verpflichtung, den Verdacht auf eine Masernerkrankung, die akute Erkrankung oder einen Todesfall aufgrund von Masern über die zuständigen kommunalen Gesundheitsämter und Landesgesundheitsämter an das Robert Koch-Institut zu melden. Eine Übersicht über die Anzahl der an das RKI übermittelten Masernfälle ist über die webbasierte Abfrage SurvStat@RKI2.0 möglich (www.rki.de/survstat).

Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der tatsächlichen Erkrankungen mit der Meldepflicht unterschätzt wird, da ein Teil der Erkrankten vermutlich nicht vom Arzt behandelt, die Erkrankung nicht als Masern erkannt und nicht jede akute Erkrankung gemeldet wird.

Stand: 28.02.2020

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