Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur verschiebt die Einführung des neuen Bilanzkreisvertrages Strom und die des verschlüsselten Fahrplanaustauschs um jeweils drei Monate. Die Verschiebungen sollen Netzbetreiber und Bilanzkreisverantwortliche in der Coronakrise entlasten. Der neue Bilanzkreisvertrag und die zugehörige Prozessbeschreibung "Fahrplananmeldung in Deutschland" sind damit erst zum 1. August 2020 verpflichtend einzuführen. Bis dahin werden Bilanzkreisverträge aufgrund der aktuell geltenden Fassung des Standardbilanzkreisvertrages uneingeschränkt fortgesetzt.
Netzbetreiber sollen sich auf störungsfreien Betrieb konzentrieren
Die Vertragsumstellung war ursprünglich zum 1. Mai 2020 vorgesehenen. Mit der Verschiebung trägt die zuständige Beschlusskammer 6 nach eigenen Angaben "den durch die Pandemie verursachten Einschränkungen der Unternehmen in ihrer täglichen Arbeitsweise Rechnung". Die Einführung des neuen Standardbilanzkreisvertrages bedeute aktuell einen hohen personellen und IT-technischen Aufwand für die Übertragungsnetzbetreiber und Bilanzkreisverantwortlichen. Durch die spätere Einführung des neuen Vertrages sollen die Unternehmen in ihren operativen Prozessen des Bilanzkreismanagements und der Systemführung entlastet werden, um jede mögliche Störung systemrelevanter Prozesse vorsorglich auszuschließen.
Aus den gleichen Gründen erfolgt auch eine Verschiebung der Einführung eines verschlüsselten Fahrplanaustauschs. Dieser war ursprünglich zum 1. Juli 2020 verbindlich vorgesehen und wird nun auf den 1. Oktober verschoben. An der bereits marktweit im Einsatz befindlichen Signierung der Fahrplandaten ändere sich hingegen nichts.
Regelmäßige Fahrplanmeldungen sind nach wie vor notwendig
Abschließend weist die Beschlusskammer nochmals "rein vorsorglich" darauf hin, dass die Bilanzkreisverantwortlichen aus Gründen der Systemsicherheit auch während der Coronakrise zur unbedingten Einhaltung ihrer Pflichten aufgefordert sind. Trotz der bestehenden Einschränkungen seien eine bestmögliche Prognose und eine kontinuierliche, viertelstündlich ausgeglichene Bilanzkreisbewirtschaftung sicherzustellen. /sd