Kaum frei, wird Schweizer Youtube-Raser rückfällig

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VerfolgungsjagdKaum frei, wird Schweizer Youtube-Raser rückfällig

Ein 34-jähriger Motorradfahrer hat wegen Rasens 18 Monate im Gefängnis gesessen. Jetzt hat ihn die Polizei erneut verhaftet.

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Gefährdete sich und andere: Wegen diesem Video wurde der Genfer Ghostrider zu 18 Monaten Haft verurteilt.

Am 10. Dezember, just als in Genf erhöhte Alarmbereitschaft wegen einer Terrorwarnung herrschte, raste ein Motorradfahrer durch die Stadt. Die Polizei versuchte ihn zu stoppen, lieferte sich mit ihm in der Stadt und auf der Autobahn eine Verfolgungsjagd – musste ihn aber ziehen lassen.

Die Polizei konnte den Raser dennoch ermitteln. Sie stellte fest: Es ist ein alter Bekannter. Vergangene Woche verhaftete sie den 34-Jährigen auf einem Bauernhof in Neuenburg, wo er arbeitet. Bekannt ist er in der Öffentlichkeit als der Ghostrider von Genf.

200 km/h innerorts

2007 fuhr der damals 25-Jährige mit seinem Motorrad von Versoix nach Vésenaz am Genfersee. Für die Strecke, die durch die Stadt Genf führt, braucht ein Autofahrer mehr als 30 Minuten, der Raser schaffte es in acht Minuten. Dabei erreichte er Geschwindigkeiten von 200 km/h, missachtete rote Ampeln, fuhr auf der Gegenfahrbahn und sorgte mit seinem rücksichtslosem Fahrstil für Gefahr auf der Strasse.

Der Mann lud das Video 2012 unter dem Titel «Ghostrider in Geneva» hoch. Zehn Tage später wurde er von der Polizei verhaftet. 2013 verurteilte ihn ein Gericht zu 18 Monaten Haft. Die Strafe hat er nun abgesessen, aber offenbar nichts daraus gelernt: Dafür sitzt er jetzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat nun ein psychiatrisches Gutachten angefordert.

Sie bestätigte gegenüber «RTS» das Verfahren wegen «schwerwiegenden Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz und wegen Gefährdung des Lebens anderer».

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