Wirtschaftskriminalität :
Geldbuße und Bewährungsstrafe für Kinowelt-Gründer Kölmel

Lesezeit: 3 Min.
Statt neun Jahren Haft jetzt Bewährungsstrafe für Kölmel
Das Landgericht München hat den Gründer der Pleite gegangenen Medienfirma Kinowelt, Michael Kölmel, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie der Zahlung von 326.000 Euro verurteilt.

Das Landgericht München hat den Gründer der Pleite gegangenen Medienfirma Kinowelt, Michael Kölmel, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie der Zahlung von 326.000 Euro verurteilt.

Das Gericht befand den zu Zeiten des Neuen Marktes umjubelten Börsenstar der Untreue in vier Fällen sowie der Insolvenzverschleppung für schuldig, blieb aber weit unter den Forderungen der Anklage.

„Bei dem Angeklagten handelt es sich unseres Erachtens keineswegs um den Schwerverbrecher, als der er dargestellt wird", sagte der Vorsitzende Richter der 5. Strafkammer, Hans-Günther Melchior, am Donnerstag in München. Kölmel habe keine Absicht gehabt, sich Geld in die eigene Tasche zu wirtschaften. Gleichwohl seien widerrechtlich Beträge an die von ihm und seinem Bruder kontrollierte Rechtefirma Sportwelt geflossen - wenn auch in weit geringerem Umfang als von der Anklage behauptet. Zudem müsse er sich angesichts der Expansionsgelüste wohl „Abenteuerertum“ vorwerfen lassen.

Ohne Abo weiterlesen
Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos, ohne versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen erhalten und immer aktuell informiert bleiben.