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Digitalisierung der Schulen Parteien einigen sich auf Grundgesetzänderung

Der Bund darf künftig die Digitalisierung von Deutschlands Schulen mit Milliarden fördern. Die Große Koalition sowie FDP und Grüne haben die dafür nötige Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht.
Schülerin an ihrem Laptop

Schülerin an ihrem Laptop

Foto: Marc Tirl/ dpa

Die Koalition hat sich mit FDP und Grünen im Bundestag auf einen Kompromiss zur geplanten Grundgesetzänderung unter anderem für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen geeinigt. Das haben die Parteien in einer gemeinsamen Erklärung der Bundestagsfraktionen bestätigt.

Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen hätten eine Gesamteinigung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes erzielt, heißt es in der Mitteilung. Dabei habe man sich im Bildungsbereich auf folgende Formulierung des Artikels 104c GG geeinigt:

"Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend."

Das erste gemeinsame Projekt, das auf dieser Grundlage umgesetzt werden könne, sei der DigitalPakt Schule. Der Deutsche Bundestag werde die Gesamteinigung zu den Grundgesetzänderungen in der kommenden Woche abschließend beraten und dem Bundesrat zuleiten.

Fünf Milliarden Euro für Digitalisierung der Schulen

Das bedeutet: Es können Milliarden vom Bund an Länder und Kommunen fließen. Insgesamt will der Bund über fünf Jahre fünf Milliarden Euro für die geplante Digitalisierung der Schulen in Deutschland zur Verfügung stellen. Aus einem Entwurf, der Medien vorliegt, geht hervor, dass sich die Länder im Gegenzug verpflichten sollen, mindestens zehn Prozent Eigenanteil zuzuschießen.

Unter anderem sollen die Schulen in Deutschland Geld für Laptops, Notebooks und Tablets erhalten können. Auch die Dateninfrastruktur zur Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen soll gefördert werden können, zudem WLAN in den Schulen, die Entwicklung von Lernplattformen, pädagogische Kommunikationsplattformen, Schulserver, interaktive Tafeln und anderes.

Wochenlang hatten Opposition und Koalition über einen Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) über die Grundgesetzänderung verhandelt. FDP und Grüne pochten darauf, dass der Bund nicht nur in die Technik, sondern auch in Schulpersonal investieren darf.

Das Grundgesetz soll geändert werden, weil Bildung Ländersache ist, der Bund ist eigentlich nicht zuständig. Die Koalition braucht dafür eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat. Für die nötige Mehrheit im Parlament verhandelte sie mit FDP und Grünen.

Einzelheiten der geplanten Digitalisierung an Schulen wollen Bund und Länder in einer Vereinbarung festlegen, die am 6. Dezember unterschrieben werden soll. Der Bundesrat soll voraussichtlich am 14. Dezember über die Grundgesetzänderung entscheiden. Die geplante Grundgesetzänderung soll auch ermöglichen, dass hohe Summen für den sozialen Wohnungsbau und den Schienen-Nahverkehr der Kommunen fließen.

fok/dpa
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