Enteignung der Kirchen :
Entschädigungen bis in alle Ewigkeit

Von Christoph Schäfer
Lesezeit: 4 Min.
Die Kirchen sind gesprächsbereit - gegen eine beträchtliche Einmalzahlung
Vor über 200 Jahren hat der Staat die christlichen Kirchen enteignet. Dafür zahlt er ihnen noch heute Entschädigung - seit Gründung der Bundesrepublik etwa 15 Milliarden Euro. Das Grundgesetz verlangt, damit aufzuhören.

An mangelndem Fleiß liegt es nicht. Knapp 800 Gesetzesvorlagen haben die Bundestagsabgeordneten in der laufenden Legislaturperiode behandelt. 553 davon haben sie beschlossen. Einen wichtigen Auftrag des Grundgesetzes aber werden die Parlamentarier des 17. Bundestags links liegen gelassen haben, wenn sie am Montag und Dienstag zum wahrscheinlich letzten Mal zusammenkommen: Auch sie werden die sogenannten Staatsleistungen an die evangelische und die katholische Kirche nicht ablösen. Es geht um etwa 460 Millionen Euro, die der Staat den beiden großen Kirchen jedes Jahr überweist. Experten schätzen, dass die Steuerzahler seit Gründung der Bundesrepublik etwa 15 Milliarden Euro gezahlt haben.

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