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Beschlussvorschlag:Der Kreistag beschließt, den Betreuungsvereinen im Landkreis Germersheim zum Ausgleich der Defizite aus dem Jahr 2023 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von in der Summe 98.316,46 Euro unter den oben ausgeführten Vorgaben zu gewähren.
Sachverhalt: Zentrales Anliegen des Betreuungsrechts ist, betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei den rechtlichen Angelegenheiten, die sie ganz oder teilweise nicht mehr eigenverantwortlich regeln können, werden sie von einem Betreuer oder eine Betreuerin als gesetzlichen Vertreter im erforderlichen Umfang persönlich unterstützt. Die Betreuungsvereine haben eine bedeutende Rolle in der Umsetzung des Betreuungsrechts. Sie sind unverzichtbar bei der Betreuungsvermittlung. Sie sind kompetenter Partner bei der Betreuungsdurchführung und sie tragen in besonderer Weise zur Betreuungsvermeidung bei. Für ihre Querschnittsaufgaben nach § 15 BTOG werden die Betreuungsvereine je zur Hälfte vom Land und dem Landkreis Germersheim mit einem Zuwendungsbetrag von 68.344 Euro je Fachkraft in Vollzeit gefördert. Im Haushalt 2025 ist hierfür bei P 3430-Betreuungswesen ein Ansatz von 110.000 Euro eingeplant. Die finanzielle Situation der Betreuungsvereine hat sich in den letzten beiden Jahren zunehmend verschlechtert: Die nach dem VBVG vorgegebenen Betreuungspauschalen bedürfen nach Art der Ausgestaltung und der Höhe dringend der Anpassung an die Herausforderungen infolge der Novelle des Betreuungsrechtes. Bis zum 31. Dezember 2024 hat das Bundesministerium der Justiz eine Evaluierung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der festgesetzten Fallpauschalen vorzulegen. Mit einer Neuregelung der Vergütung im VBVG ist frühestens im Jahr 2026 zu rechnen. Der seit Ende September vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Neu-regelung der Vormünder- und Betreuervergütung wird vom Deutschen Landkreistag und vom Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) sehr kritisch bewertet. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten. Die Kreisverwaltung unterstützt die Betreuungsvereine bei der fachlichen Diskussion der als dringend nötig erachteten Anpassungen im Gesetzgebungsverfahren. Zur Überbrückung der unzureichenden Finanzierung der Justizverwaltung beabsichtigt der Landkreis mit einmaligem Zuschuss als freiwillige Leistung die Defizite der Betreuungsvereine im Kreisgebiet im Jahr 2023 auszugleichen. Damit sollen auch personalintensive Betreuungen durch die Betreuungsbehörde als Ausfallbürge nach § 1818 Abs.4 BGB vermieden werden. Als Gegenleistung wird von den Betreuungsvereinen im Landkreis Germersheim eingefordert, dass sie ihre Zustimmung zur Bestellung nach § 1818 Abs.1 Satz 2 BGB dem Betreuungsgericht gegenüber an der Ausfinanzierung ihrer Personal-und Sachkosten ausrichten. Als Richtwert zur Auslastung gilt dabei, dass bei 1,0 VZÄ Betreuungskraft unterstützt durch 0,50 VZÄ Verwaltungskraft bis zu 78 Betreuungen mit der notwendigen Qualität leistbar sind. Das Land bietet den Betreuungsvereinen eine kostenlose Organisationsberatung durch einen externen Dienstleister an. Dies wurde bisher von den drei Betreuungsvereinen nicht genutzt. Die Zuschüsse sollen daher hälftig davon abhängig gemacht werden, dass zur Optimierung der Arbeitsprozesse in den Betreuungsvereinen diese Organisationsberatung vorgenommen wird. Die durch die Reform der Vergütung angestrebte wesentliche Vereinfachung der Abrechnungsstruktur und durch Optimierung der Verwaltungsstrukturen gewonnene Zeit kann für die fachliche Arbeit zusätzlich eingesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: Defizite der Betreuungsvereine im Jahr 2023: SKFM: 18.994,06 Euro AWO: 63.614,17 Euro Lebenshilfe Germersheim: 15.708,23 Euro In der Summe ergibt dies eine freiwillige Zuschussleistung in Höhe von 98.316,46 Euro. Diese sind im Haushalt 2025 bei P 3430-Betreuungswesen eingeplant.
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