Parlamentswahl in Frankreich

Am 11. und 18. Juni 2017

Außer der Präsidentenwahl findet 2017 in Frankreich auch die Wahl der 577 Abgeordneten der Nationalversammlung am Sonntag, den 11. Juni und am Sonntag, den 18. Juni in zwei Wahlgängen statt.

Die Nationalversammlung beschließt Gesetze und überwacht die Regierungsarbeit. Die 577 Abgeordneten der Nationalversammlung in Frankreich werden alle fünf Jahre in allgemeiner und direkter Wahl gewählt. Wahlberechtigt sind alle Personen mit französischer Staatsbürgerschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz ihrer bürgerlichen und politischen Rechte sind. In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter direkt gewählt.

Hochrechnung des 2. Wahlgangs

Sitzverteilung
2. Wahlgang 2017

Die Abgeordneten werden nach einem Mehrheitswahlrecht in zwei Wahlgängen in den 577 Wahlkreisen gewählt.

Im ersten Wahlgang am 11. Juni ist ein Abgeordneter eines Wahlkreises gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat, sofern seine Stimmenzahl mindestens 25 Prozent der Zahl der Wahlberechtigten des Wahlkreises beträgt.
Im zweiten Wahlgang am 18. Juni reicht die relative Mehrheit im Wahlkreis. Antreten kann, wer im ersten Wahlgang mindestens 12,5 Prozent der Stimmen der eingeschriebenen Wähler erhielt.

Ergebnisse in den Wahlkreisen

Die Ergebnisse des 2. Wahlgangs erscheinen am Wahlabend des 18. Juni ab 20 Uhr.