Hoffnung auf Akteneinsicht:Journalistin Röpke klagt gegen Verfassungsschutz

Erst wurde sie ausspioniert, dann falsch informiert: Die Journalistin Andrea Röpke will eine komplette Einsicht ihrer Akten erzwingen und klagt jetzt gegen den niedersächsischen Verfassungsschutz. Der hat sie jahrelang illegal beobachtet - und schweigt.

Jahrelang wurde die Journalistin Andrea Röpke verbotenerweise von Niedersachsens Verfassungsschutz beobachtet. Nun will die Rechtsextremismus-Expertin mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Stade eine komplette Akteneinsicht erzwingen. Ihr Anwalt begründete diesen Schritt damit, dass Röpke noch immer nicht alle Daten einsehen könne, die über sie erhoben worden seien. Das Verwaltungsgericht in Stade bestätigte den Eingang der Klage. Röpke hat nach Angaben ihres Anwalts auch Niedersachsens Datenschutzbeauftragten eingeschaltet.

Der Verfassungsschutz hatte der Journalistin fälschlicherweise zunächst mitgeteilt, dass über sie keine Daten gespeichert seien. Tatsächlich gab es aber Einträge, die nach der Anfrage gelöscht wurden. Später erhielt Röpke eine rekonstruierte Version ihrer sechs Jahre geführten Akte.

"Bewusst gewählte Ungenauigkeiten"

Die Journalistin hatte sich im Zusammenhang mit ihrer Arbeit mit Extremismus beschäftigt, ansonsten habe sie mit Extremismus nichts zu tun, betonte sie in einer vom Anwalt verbreiteten Mitteilung. Die 48-Jährige erhebt darin schwere Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz. "Auch schreckt die Behörde vor offenbar bewusst gewählten Ungenauigkeiten und Diskreditierungen nicht zurück."

Laut dem ihr übermittelten Dossier soll es in einem konkreten Fall sogar staatsanwaltliche Ermittlungen gegen sie gegeben haben. Der Verfassungsschutz habe einen Teil ihrer Akte gesperrt und verweigere eine weitere Auskunft, klagte Röpke. Um alle Daten zu bekommen, würde sie notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen. Der Verfassungsschutz wollte sich nicht zu dem Fall äußern.

Nach dem Regierungswechsel in Niedersachsen hatte die neue Verfassungsschutzpräsidentin Maren Brandenburger Röpkes Fall und weitere unzulässige Beobachtungen öffentlich gemacht. Zurzeit überprüft beim Verfassungsschutz eine Arbeitsgruppe ungefähr 9000 personenbezogene Speicherungen. Mit der Fertigstellung des Untersuchungsberichts wird zur Jahresmitte gerechnet.

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