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Stop TTIP: Malmströms ISDS-Vorschlag geht am Problem vorbei

Keine Sonderklagerechte für Konzerne

Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative
Stop TTIP


Die Vorschläge zur Anpassung des Investor-Staat-Schiedsgerichts-Verfahrens (ISDS) in TTIP, die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström heute (6. Mai) im Europäischen Parlament vorstellen will, vertuschen die Probleme statt sie zu lösen, kritisiert die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative Stop TTIP. "Auch ein reformiertes ISDS-System würde ausländische Investoren begünstigen und ermöglichen, dass unabhängige Gerichte durch die Anrufung privater Schiedsstellen umgangen werden", sagt Roland Süß, Sprecher von Stop TTIP.

Das ISDS-System bleibt auch mit Malmströms Verbesserungsvorschlägen einseitig. ISDS eröffnet ausschließlich ausländischen Investoren die Möglichkeit, gegen jegliche staatliche Maßnahme zu klagen, die ihre Investitionen und Gewinne einschränkt. "Den Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen oder inländischen Unternehmen bleibt dagegen nur der normale Rechtsweg. Die Investoren bekommen Rechte, ohne dass ihnen umgekehrt einklagbare Pflichten, zum Beispiel mit Blick auf Umwelt- und Arbeitnehmerschutz, auferlegt werden", so Süß. ISDS-Vereinbarungen mit den USA oder Kanada sind nach Ansicht von Stop TTIP unnötig, da es bereits ein hohes Investitionsniveau zwischen diesen Staaten gibt und in allen Vertragsstaaten gut entwickelte nationale Rechtssysteme zur Verfügung stehen. Sollten die umstrittenen Schiedsgerichte eingerichtet werden, sei mit einer Klageflut zu rechnen, da sich durch TTIP die Zahl der US-Firmen, die diese Paralleljustiz nutzen können, deutlich erhöhen würde.

"Das Europäische Parlament muss in seiner für Juni geplanten Resolution ISDS klar ablehnen", sagt Stop TTIP-Sprecherin Maritta Strasser. "ISDS ist und bleibt eine Gefahr für Rechtsstaat und Demokratie – daran ändern auch Schönheitsoperationen nichts." Problematisch sei auch, dass viele der für TTIP geplanten Veränderungen nicht für CETA gelten sollen. Im fertig verhandelten Abkommen mit Kanada ist bisher nicht einmal ein Berufungsverfahren festgeschrieben. Parallele Klagen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten werden zwar eingeschränkt, aber nicht verhindert. "Bisher wird zwar über Reformen bei den Investorenklagen geredet, aber zu CETA schweigt man. Dabei sind Nachverhandlungen beim Abkommen mit Kanada unabdingbar, um die Gefahren einer privaten Paralleljustiz aus der Welt zu schaffen", sagt Strasser.

Malmström will dem Europäischen Parlament heute verschiedene Reform-Vorschläge zu ISDS in TTIP präsentieren: So sollen sich Investoren entscheiden müssen, ob sie öffentliche Gerichte oder Schiedsstellen anrufen, Berufungsverfahren sollen ermöglicht und eine feste Schlichter-Liste erstellt werden. Durch die Festschreibung des sogenannten "right to regulate" soll gewährleistet werden, dass neue Gesetze etwa zum Umwelt-, Gesundheits- oder Verbraucherschutz erlassen werden können, ohne Klagen von ausländischen Konzernen befürchten zu müssen.

Die einzig sichere Lösung sei, CETA und TTIP nicht zu ratifizieren, so das Stop TTIP-Bündnis. "Wir setzen darauf, dass das Europäische Parlament sich seiner Verantwortung bewusst ist und TTIP nicht einfach durchwinkt", erklärt Strasser. Die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative hat mittlerweile 460 Unterstützerorganisationen und mehr als 1,7 Millionen Unterschriften gesammelt und will nun die Zwei-Millionen-Marke erreichen.


Kontakt:

  • Presse-Team Stop TTIP, press@stop-ttip.org, Tel.: +49 30 420 823 79, Mobil: +49 178 816 3017


Weitere Kontakte:

  • Roland Süß, attac, suess@attac.de , +49 175 2725 893
  • Michael Efler, Mehr Demokratie, michael.efler@mehr-demoktratie.de, +49 173 961 04 54
  • Karl Bär, Umweltinstitut München, kb@umweltinstitut.org, +49 176 100 94 126
  • Ernst-Christoph Stolper, Friends of the Earth Germany (BUND), ec.stolper@t-online.de, +49 172 290 3751
  • Maritta Strasser, campact, strasser@campact.de, +49 170 7310897