OFFIZIELLES ORGAN DES ZENTRALKOMITEESDER KOMMUNISTISCHEN PARTEI KUBAS
Die Beschränkung der Erteilung einer einzigen Bewilligung für die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit wird aufgehoben Photo: Juvenal Balán

In den letzten acht Jahren hat die Ausübung der Selbständigkeit in Kuba ihren Aufwärtstrend fortgesetzt. Die Zahl der Selbstständigen erhöhte sich von etwas über 157.000 im Jahr 2010 auf 589.000 im Jahr 2018, womit sie 13 % der derzeit im Land Beschäftigten ausmachen.

Die Ministerin für Arbeit und soziale Sicherheit, Margarita González Fernández, erklärte gegenüber Granma, dass diese Form der nichtstaatlichen Arbeit, die in der Aktualisierung des kubanischen Wirtschafts- und Sozialmodells anerkannt wird, Arbeitsplätze geschaffen und die Angebote für die Bevölkerung erweitert habe, und sie habe ermöglicht, den Staat von nicht wesentliche Tätigkeiten zu entlasten.

Es seien dabei jedoch Gesetzesverstöße wie unvollständige Steuererklärungen und der Erwerb von Rohstoffen und Produkten illegaler Herkunft aufgetreten.

Diese Abweichungen haben vor etwa einem Jahr die Überarbeitung der Vorschriften angeregt, um das Notwendige zu korrigieren und die Voraussetzungen für die Fortentwicklung der Selbständigkeit mit Ordnung und Disziplin zu schaffen.

Dies führte zu einer Verbesserung der Politik für die selbstständige Erwerbstätigkeit, die nach ihrer Genehmigung in 20 gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt wurde, welche am 10. Juli im Amtsblatt veröffentlicht wurden. Diese Bestimmungen treten am 7. Dezember in Kraft, nachdem ein umfangreiches Schulungsprogramm für die beteiligten Beamten und ein Austausch mit den Selbstständigen selbst durchgeführt wurden.

In diesem Zusammenhang sagte die Ministerin, dass der Ministerrat auf der Grundlage der von der Regierung durchgeführten Analyse, bei der die Ansichten der Arbeiter und die Bedenken der Bevölkerung, vorgebracht in sozialen Netzwerken, Foren, Seminaren und Briefen, berücksichtigt wurden, entschieden hat, einige der in diesen Rechtsvorschriften festgelegten Aspekte anzupassen.

Folglich werde die Beschränkung aufgehoben, nach der nur eine einzige Bewilligung für die Ausübung selbstständiger Arbeit erteilt werden kann. Es können also wieder mehr als eine Aktivität ausgeübt werden, sofern die diesbezüglichen Bestimmungen eingehalten werden.

Ebenso werden ab dem 7. Dezember in 26 der 27 ausgesetzten Aktivitäten neue Genehmigungen erteilt. Lediglich die Einschränkung für Computerprogrammierer bleibt bis zum Abschluss der entsprechenden Regelungen erhalten.

Darüber hinaus wird das Limit von 50 Kapazitäten für den Verkauf von Lebensmitteln aufgehoben. Die Begrenzung wird durch die Größe des Lokals bestimmt, in dem die Dienstleistung erbracht wird.

Bei den fiskalischen Bankkonten, die einzurichten für die Selbstständigen von sechs Aktivitäten Pflicht ist (gastronomische Dienstleistungen in Privatrestaurants und Cafeterias; Bar- und Unterhaltungsservice; Vermietung von Wohnungen, Zimmern und Räumlichkeiten; Bau-, Reparatur- und Wartungsservice sowie Passagiertransportservice in der Hauptstadt) wird der Mindestsaldo von drei Monatsraten des Steuerpflichtigen auf zwei reduziert.

Schließlich wird der Anteil der Einnahmen, der nicht auf diesem Bankkonto hinterlegt werden muss, auf 35 % erhöht.

González Fernández betonte, dass diese Anpassungen die Bereitschaft der Regierung unter Beweis stellen, die Rolle der nichtstaatlichen Verwaltung bei der Aktualisierung unseres Wirtschaftsmodells als Ergänzung zur kubanischen Wirtschaft anzuerkennen und die Meinungen der Arbeiter und der Bevölkerung zu berücksichtigen, immer nach dem Grundsatz, dass die Selbstständigkeit in einem Klima von Ordnung und Legalität stattfindet.

Die Medien werden der Bevölkerung alle Informationen über diese Anpassungen zur Verfügung stellen und die Zweifel klären, die zu bestimmten Interpretationen dessen geführt haben, was in den Rechtsnormen gesetzlich geregelt ist.