Petition update

Meldungen in Presse und Internet

christine aschermann
Germany
Dec 17, 2015
Liebe Unterzeichner der Petition "Beibehaltung des analogen Festnetzanschlusses", helfen Sie bitte weiter mit, die Bevölkerung aufzuklären über die Internettelefonie. Die Politik lässt uns im Stich! Unser Bundeswirtschaftsminister hat bisher nicht geantwortet. Ute Voigt, SPD, ist die einzige der angeschriebenen Bundestagsabgeordneten, die sich geäußert hat. Deshalb werde ich im neuen Jahr den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einschalten. Bis zur Bearbeitung dauert es leider üblicherweise recht lange, in der Regel werden die betroffenen Ämter und Ministerien um Stellungnahme ersucht. Es gab in letzter Zeit drei Meldungen in Presse und Internet, die sich mit den Themen unserer Petition befassen: mit der Störerhaftung des WLAN-Anbieters (WLAN-to-go) mit der Aufhebung des Routerzwangs mit den großräumigen Internetausfällen in Deutschland vor ca. 10 Tagen Siehe auch unten, Erläuterungen. In den Meldungen ist nicht die Rede ist von der Zunahme der Strahlenbelastung (durch die auf WLAN voreingestellten Telekom-Router und WLAN-to-go). Offenbar haben- trotz allseits bekannter Zunahme von Gesundheitsstörungen- die wirtschaftlichen Interessen Vorrang vor der Gesundheit. Nicht einmal Vorsorgemaßnahmen gegenüber der elektromagnetischen Strahlung werden getroffen, sondern die Verbreitung bewusst gefördert. Nicht die Rede ist von der Ressourcenverschwendung mit der neuen Technik. Überall werden wir angehalten zu recyceln und zu sparen, bei Geräten, bei Strom, aber hier nicht- hier wird eine große Anzahl von elektronischen Geräten ausgetauscht, ohne dass jemand der Verantwortlichen nach den Kosten im Hinblick auf die Umwelt fragt. Nicht die Rede ist davon, dass in den Gebieten, in denen kürzlich das Internet ausfiel und die bereits auf Voice-over- IP-Telefonie umgestellt waren, die Notrufnummern 110 und 112 nicht angerufen werden konnten außer über Mobiltelefone (Ob deren Netze genügend Kapazität hatten oder wegen Überlastung zusammenbrachen? In der Zeitung las man darüber nichts). Sind diese Themen ein Tabu? Nicht jede Zeitung wagt Äußerungen, die die Linie der Regierung kritisieren. Wir werden weiter an dem Thema dran bleiben! Danke für Ihre Mitarbeit! Ihre Christine Aschermann und Team Erläuterungen für die, die es genauer wissen wollen dpa-Meldung vom 17.9.: Mit dem Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes habe die Regierung zusammen mit weiteren Maßnahmen einen verlässlichen Rechtsrahmen für öffentliches WLAN geschaffen, sagte Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) am Mittwoch. "Jetzt können Städte, Cafes, Hotels und Private ihr WLAN rechtssicher öffnen."Die Bundesregierung wolle dadurch mehr öffentliche Hotspots in Städten anstoßen. Das Gesetz wirke allerdings einer flächendeckenden Verbreitung öffentlicher WLAN-Netze gerade im Kern entgegen, lautet die Kritik. Betreiber müssten dafür sorgen, dass jeder Nutzer einzeln erklärt, keine Rechtsverletzungen zu begehen.- Der IT-Verband Bitkom z.B. kritisiert, dass der Betreiber an jeden Nutzer Zugangscodes vergeben müsse. Zitat: Am 27.11. verabschiedete der Bundesrat das Gesetz gegen den Routerzwang bei der Internetnutzung. Als wesentliche Neuerung wurde auch für die Kabelnetze ein passiver Netzabschlusspunkt definiert, so dass die Kabelbuchse der letzte Punkt ist, über den die Anbieter bestimmen können. ....Was an diesen Befürchtungen tatsächlich dran ist, wird die Zeit zeigen – schließlich müssen Endgeräte, damit sie zugelassen werden, auch im Kabelnetz genau wie im klassischen Telefon-Netz bestimmte Standards erfüllen. https://www.routerzwang.de/router/?PageSpeed=noscript Zitat: Im Telekommunikationsgesetz (TKG) soll der Zugang künftig als ein "passiver Netzabschlusspunkt" definiert werden. "Das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt", soll es in Paragraf 45d Absatz 1 des TKG zusätzlich lauten. Bislang heißt es dort lediglich: "Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Teilnehmer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren." Vor allem Kabelnetzbetreiber hatten Kabelmodems als Teil des öffentlichen Netzes deklariert und damit verhindert, dass Nutzer ihre eigenen Geräte anschließen können. Für die Netzbetreiber hatte dies den Vorteil, dass sich der Support auf wenige Geräte reduziert und diese mit eigener oder angepasster Firmware betrieben werden können. Dem neuen Paragraf 11 zufolge dürfen die Netzbetreiber den Anschluss von Routern aber nicht mehr verweigern, wenn die Geräte die grundlegenden Anforderungen nach Paragraf 3 des FTEG erfüllen. Weiter heißt es: "Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für die Nutzung der Telekommunikationsendeinrichtungen haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen." http://www.golem.de/news/gesetzentwurf-beschlossen-kabinett-stimmt-fuer-abschaffung-von-routerzwang-1508-115757.html Nun bleibt uns nur zu hoffen, dass auch die notwendigen Updates jeweils rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn nicht, ist der Nutzer abgehängt von jeder Tele-Kommunikation. dpa-Meldung vom 5.12. mit der Überschrift: "Massive Störungen im Festnetz der Telekom". Am Vortag wurde die Verbindung über Internet stundenlang komplett beeinträchtigt, auch Internet-Telefonie und TV-Dienste waren betroffen. Zu Grunde lag ein Ausfall in einem Authentifizierungsserver. Die Ursache war zunächst noch nicht abschließend geklärt, heißt es. Zitat Goslarsche Zeitung: "Der Ausfall machte für viele Nutzer erneut deutlich, dass mit der Umstellung auf Internet-Telefonie und Fernsehen aus dem Netz auch diese Angebote anders als früher üblich betroffen sind, wenn die Online-Anbindung ausfällt". Betroffen waren Großstädte wie Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Ruhrgebiet, Mannheim, u.a. aber auch das Umland wie in der hiesigen Region. Klar, dass die Hotlines der Telekom überlastet waren! Wenn der Telefonverkehr aller Telekom-Anschlüsse dieser Gebiete notgedrungen über die Mobilfunknetze laufen muss, könnten diese auch an ihre Grenzen kommen: allein mit Gesprächen von normalen Teilnehmern, Ärzten, Krankenhauspersonal, Geschäftsleuten und ihren Kunden usw., mit Notrufen (Feuerwehr, Polizei). Menschen, die aus Gesundheitsgründen auf ein Handy verzichten, haben in solcher Situation gar keine Möglichkeit, per Telefon Hilfe herbeizuholen!

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